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Synkope: Diagnostik, Risikostratifizierung und Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) basiert auf der ESC-Leitlinie von 2018 zur Diagnostik und Therapie von Synkopen. Sie bietet praxisnahe Empfehlungen zur strukturierten Abklärung und Risikostratifizierung von transienten Bewusstseinsverlusten.

Ein zentrales Ziel ist die Reduktion von Synkopenrezidiven und deren potenziell lebensbedrohlichen Folgen. Dabei wird besonderer Wert auf eine vernünftige Begrenzung diagnostischer Untersuchungen und Krankenhausaufnahmen gelegt.

Die Leitlinie führt neue Konzepte ein, darunter die Neubewertung der Kipptischuntersuchung als Bestätigungstest. Zudem wird der Stellenwert des verlängerten EKG-Monitorings mittels implantierbarem Loop-Rekorder deutlich gestärkt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist der Einsatz der Kipptischuntersuchung oder der Karotissinusmassage als ungezielte Suchtests bei ungeklärter Synkope. Die Leitlinie betont, dass diese Verfahren lediglich als Bestätigungstests bei einem konkreten klinischen Verdacht auf einen Reflexmechanismus dienen. Bei ungeklärten, rezidivierenden Synkopen wird stattdessen der frühzeitige Einsatz eines implantierbaren Loop-Rekorders (ILR) zur Diagnostik empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie ist eine stationäre Aufnahme zwingend erforderlich, wenn Hochrisikokriterien für einen plötzlichen Herztod vorliegen. Dazu zählen unter anderem schwere strukturelle Herzerkrankungen, EKG-Auffälligkeiten oder Synkopen während körperlicher Belastung.

Es wird bei jedem Patienten eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung sowie eine Blutdruckmessung im Liegen und Stehen empfohlen. Zusätzlich fordert die Leitlinie zwingend die Ableitung eines 12-Kanal-EKGs.

Die Leitlinie empfiehlt ein Langzeit-EKG nur bei sehr häufigen Ereignissen, konkret bei mindestens einer Synkope oder Präsynkope pro Woche. Bei selteneren Ereignissen wird stattdessen ein implantierbarer Loop-Rekorder empfohlen.

Bei einer einzelnen oder milden Reflexsynkope mit Prodromi gilt die Fahrtauglichkeit für Privatfahrer laut Leitlinie meist nicht als eingeschränkt. Bei schweren, unvorhersehbaren oder kardiogenen Synkopen wird eine Fahruntauglichkeit bis zur Etablierung einer erfolgreichen Therapie angenommen.

Ein pathognomonischer Hinweis auf eine psychogene Pseudosynkope ist laut Leitlinie die fremdanamnestische Schilderung, dass die Augen des Patienten während des Anfalls geschlossen sind. Zudem ist die Dauer des Bewusstseinsverlustes oft untypisch lang.

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Quelle: Manual zur Diagnostik und Therapie von Synkopen (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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