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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Synkope Leitlinie: Diagnostik & Therapie (ESC/DGK)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die initiale Abklärung basiert auf Anamnese, körperlicher Untersuchung, Schellong-Test und 12-Kanal-EKG.
  • Routinemäßige Schädel-CTs, EEGs oder Laboruntersuchungen (inkl. D-Dimere) werden ohne spezifischen Verdacht nicht empfohlen.
  • Der implantierbare Loop-Rekorder (ILR) rückt als wichtigstes Diagnostikum bei ungeklärten Synkopen in den Fokus.
  • Die Kipptischuntersuchung dient nur noch als Bestätigungstest bei konkretem Verdacht auf Reflexsynkopen, nicht als Suchtest.
  • Eine Schrittmachertherapie bei Reflexsynkopen ist streng limitiert auf Patienten über 40 Jahre mit dokumentierter Asystolie.
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Hintergrund

Die Diagnostik und Therapie von Synkopen richtet sich nach der ESC-Leitlinie (2018), welche durch einen Kommentar der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK, 2019) für den deutschen Versorgungsalltag adaptiert wurde. Ziel ist die sichere Trennung von Niedrig- und Hochrisikopatienten sowie die Vermeidung unnötiger Hospitalisationen.

Initiale Abklärung

Die Basisdiagnostik bei jedem Patienten umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung im Liegen und Stehen (ggf. über 10 Minuten als aktiver Stehtest) sowie ein 12-Kanal-EKG.

Routinemäßige Untersuchungen ohne spezifischen Verdacht wie Thoraxröntgen, Schädel-CT oder Labor (inklusive Myokardmarker und D-Dimere) werden nicht empfohlen.

Risikostratifizierung

RisikoKriterienManagement
NiedrigrisikoKeine Hinweise auf kardiogene SynkopeAmbulante Entlassung
IntermediärWeder Hoch- noch NiedrigrisikokriterienÜberwachung in Notaufnahme oder Synkopen-Unit
HochrisikoKriterien für plötzlichen Herztod (SCD)Stationäre Aufnahme (Telemetrie/Intensivstation)

Diagnostische Verfahren

Kipptischuntersuchung (KTU)

Die KTU wurde abgewertet (IIa B) und dient nur noch als Bestätigungstest, nicht als Suchtest bei ungeklärter Synkope. Ein negatives Ergebnis schließt eine Reflexsynkope nicht aus.

IndikationBemerkung
Verdacht auf ReflexsynkopeBestätigungstest bei klinischem Verdacht
Orthostatische Hypotonie (OH)Diagnosesicherung
POTS / PseudosynkopeDiagnosesicherung

Implantierbarer Loop-Rekorder (ILR)

Der ILR ist das wichtigste Instrument zum Nachweis oder Ausschluss arrhythmogener Synkopen. Die DGK bemängelt jedoch die unzureichende ambulante Vergütung in Deutschland, die zu einer Unterversorgung führt.

IndikationEmpfehlungPatientengruppe
Klasse I ARezidivierende ungeklärte SynkopenKeine Hochrisikokriterien ODER Hochrisiko ohne primäre ICD-Indikation
Klasse IIa BVermutete/gesicherte ReflexsynkopeHäufige/schwere Ereignisse zur Klärung einer Schrittmacherindikation
Klasse IIa CStrukturelle HerzerkrankungHCM, ARVC, Ionenkanalerkrankungen ohne unmittelbare ICD-Indikation

Weitere Diagnostik

  • Karotissinusmassage (CSM): Empfohlen (I B) bei Patienten >40 Jahre mit ungeklärter Synkope (Verdacht auf Reflexmechanismus). Die DGK fordert hierfür eine typische Auslösesituation in der Anamnese.
  • Echokardiographie: Nur bei vermuteter struktureller Herzerkrankung indiziert (I B).
  • Ergometrie: Nur bei Synkopen während oder unmittelbar nach Belastung (I C).
  • Neurologie: EEG, Halsgefäß-Duplex und Schädel-CT/MRT sind nicht indiziert (III B), außer bei klaren neurologischen Auffälligkeiten wie Parkinson-Symptomen oder Ataxie (I C).

Therapie der Reflexsynkope

StufeMaßnahmeZielgruppe / Evidenz
1Aufklärung & Lifestyle-ÄnderungAlle Patienten (I B)
2Reduktion blutdrucksenkender MedikationZiel: systolisch 140 mmHg (IIa B)
3Isometrische GegenregulationBei Prodromi, Alter <60 Jahre (IIa B)
4Midodrin, FludrocortisonBei rezidivierenden Synkopen (IIb B)

Schrittmachertherapie

Eine Schrittmacherindikation bei Reflexsynkopen ist streng limitiert auf Patienten >40 Jahre mit schweren, unvorhersehbaren (prodromifreien) Synkopen und ILR-dokumentierter spontaner Asystolie >3 Sekunden (IIa B). Die DGK empfiehlt hierbei die direkte ILR-Implantation anstelle der von der ESC vorgeschlagenen Kaskade aus CSM und KTU.

💡Praxis-Tipp

Verzichten Sie auf routinemäßige Schädel-CTs, EEGs und D-Dimer-Bestimmungen bei der unkomplizierten Synkope. Setzen Sie stattdessen frühzeitig auf den implantierbaren Loop-Rekorder (ILR) bei ungeklärten, rezidivierenden Ereignissen.

Häufig gestellte Fragen

Nur bei klaren neurologischen Auffälligkeiten wie Parkinson-Symptomen, Ataxie oder kognitiven Störungen. Routinemäßig wird es nicht empfohlen (III B).
Nein. Sie dient laut aktueller Leitlinie nur noch als Bestätigungstest bei einem begründeten Verdacht auf Reflexsynkopen, orthostatische Hypotonie oder POTS.
Ein 24- bis 72-Stunden-Langzeit-EKG ist nur indiziert, wenn die Synkopen oder Präsynkopen mindestens einmal pro Woche auftreten (IIa B).
Die Indikation ist streng und gilt primär für Patienten über 40 Jahre mit schweren, prodromifreien Synkopen und einer im Loop-Rekorder dokumentierten Asystolie von >3 Sekunden.

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