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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

Implantierbare Ereignisrekorder (ILR): DGK-Positionspapier

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Der ILR ist etabliert zur Rhythmusdiagnostik bei rezidivierenden, ungeklärten Synkopen nach kardiologischer Basisdiagnostik.
  • Bei kryptogenem Schlaganfall dient der ILR der erweiterten Diagnostik zum Nachweis von Vorhofflimmern.
  • Die Implantation erfolgt subkutan unter Lokalanästhesie; eine bestehende orale Antikoagulation muss nicht pausiert werden.
  • Eine telemetrische Fernnachsorge wird empfohlen, um Arrhythmien zeitnah zu detektieren und Datenverluste zu vermeiden.
  • Die ambulante Abrechnung in Deutschland ist aufgrund fehlender EBM-Ziffern aktuell stark erschwert.
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Hintergrund

Der implantierbare Loop-Rekorder (ILR) ist ein subkutan implantierbares EKG-Monitorgerät zur kontinuierlichen Überwachung des Herzrhythmus über bis zu vier Jahre. Er speichert automatisch Herzrhythmusstörungen und ermöglicht patientenaktivierte Aufzeichnungen bei Symptomen.

Indikationen

Die Indikation zur ILR-Implantation richtet sich nach der zugrunde liegenden Verdachtsdiagnose und der Häufigkeit der Symptome.

Häufigkeit der SymptomeEmpfohlene EKG-Diagnostik
Täglich24-h-Langzeit-EKG oder stationäre Telemetrie
Alle 48–72 h24–72 h Langzeit-EKG
Wöchentlich7-Tage-Langzeit-EKG, externer Ereignisrekorder oder Patch-EKG
Weniger als 1-mal pro MonatImplantierbarer Loop-Rekorder (ILR)

Synkope

Bei rezidivierenden, ungeklärten Synkopen ist der ILR nach Abschluss der Basisdiagnostik indiziert. Die Basisdiagnostik umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung, Schellong-Test, 12-Kanal-EKG und Labordiagnostik. Bei Hochrisikopatienten erfolgt die Implantation, wenn auch nach erweiterter (teils invasiver) Diagnostik keine Ursache gefunden wurde.

RisikoprofilKriterien (Auswahl)
Major-Kriterien (Hochrisiko)Thoraxschmerz, Atemnot, Synkope im Liegen/unter Belastung, schwere strukturelle Herzerkrankung, LVEF-Einschränkung, systolischer RR < 90 mmHg, persistierende Bradykardie < 40/min, akute Ischämiezeichen im EKG, AV-Block II° Typ Mobitz II oder III°, Brugada-Typ-I-Muster
Minor-KriterienKeine Warnsymptome, positive Familienanamnese für plötzlichen Herztod, AV-Block II° Typ Mobitz I, QTc < 340 ms

Kryptogener Schlaganfall

Bei Patienten mit kryptogenem ischämischem Schlaganfall oder TIA wird der ILR zur Detektion von asymptomatischem Vorhofflimmern eingesetzt. Voraussetzung ist, dass die Basisdiagnostik (Bildgebung, Gefäßdarstellung, 12-Kanal-EKG, 24-h-Langzeit-EKG, Echokardiographie) unauffällig war und der Patient für eine orale Antikoagulation infrage kommt.

Weitere Indikationen (Varia)

  • Nach Vorhofflimmerablation: Zur Erfolgskontrolle und Bestimmung der Vorhofflimmerlast.
  • Unerklärte Stürze: Bei Verdacht auf synkopale Ereignisse (ca. 15-20 % der Stürze).
  • Risikostratifikation des plötzlichen Herztods: Bei Brugada-Syndrom, Long-QT-Syndrom, hypertropher Kardiomyopathie oder arrhythmogener rechtsventrikulärer Kardiomyopathie (ARVC) mit ungeklärter Synkope.

Implantation und Explantation

Die Implantation erfolgt präkordial links parasternal unter sterilen Kautelen und Lokalanästhesie.

  • Antikoagulation: Eine bestehende orale Antikoagulation muss perioperativ nicht abgesetzt werden.
  • Antibiotikaprophylaxe: Intravenöse Einmalgabe eines gegen Gram-positive Kokken wirksamen Antibiotikums.
  • Explantation: Indiziert bei Batterieerschöpfung, Infektion, Erreichen des diagnostischen Ziels oder auf Patientenwunsch.

Nachsorge

Eine telemetrische Fernnachsorge wird dringend empfohlen, da sie eine schnellere Detektion von Arrhythmien ermöglicht und Datenverluste durch überschriebene Speicher verhindert. Alternativ ist eine Vor-Ort-Abfrage in 3-monatigen Intervallen oder nach erneuten Symptomen durchzuführen.

Abrechnung und Vergütung

Die flächendeckende ambulante Versorgung ist in Deutschland aktuell erschwert:

  • Ambulant: Keine spezifische EBM-Ziffer vorhanden. Nicht im AOP-Katalog gelistet.
  • Stationär: Abrechnung über DRG (z. B. F12F) möglich, unterliegt jedoch strengen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) bezüglich der primären Fehlbelegung.
  • Alternativen: Kostenübernahme im Einzelfall oder Verträge zur Integrierten Versorgung (IGV).

💡Praxis-Tipp

Pausieren Sie eine bestehende orale Antikoagulation für die ILR-Implantation nicht. Richten Sie nach Möglichkeit immer eine telemetrische Fernnachsorge ein, um das Überschreiben von relevanten EKG-Episoden im Gerätespeicher zu verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Bei rezidivierenden, ungeklärten Synkopen nach unauffälliger Basisdiagnostik, insbesondere wenn die Symptome seltener als einmal pro Monat auftreten.
Nein, eine bestehende orale Antikoagulation muss perioperativ nicht abgesetzt oder pausiert werden.
Bevorzugt über eine telemetrische Fernnachsorge. Alternativ durch Vor-Ort-Abfragen alle 3 Monate oder unmittelbar nach neuen Symptomen.
Zerebrale Bildgebung, Gefäßdarstellung, 12-Kanal-EKG, mindestens 24-stündiges EKG-Monitoring und indikationsabhängig eine Echokardiographie.

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