Rheumatoide Arthritis: Biologika-Zweitlinientherapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2013 bewertet den Nutzen biotechnologisch hergestellter Arzneimittel (bDMARDs).
Untersucht wird der Einsatz als Zweitlinientherapie bei rheumatoider Arthritis. Dies umfasst Personen, die bereits mit mindestens einem krankheitsmodifizierenden Antirheumatikum (DMARD), einschließlich anderer Biologika, vorbehandelt wurden.
Die Bewertung basiert auf 35 randomisierten kontrollierten Studien. Mehrheitlich wurde die Kombination der Biologika mit Methotrexat (MTX) im Vergleich zu Placebo plus MTX untersucht.
Empfehlungen
Der Bericht fasst die Evidenz zur Wirksamkeit und zu den Risiken der verschiedenen Biologika zusammen.
Wirksamkeit in der Kombinationstherapie
Für die Kombinationstherapie mit Methotrexat (MTX) stellt der Bericht folgende positive Effekte fest:
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Einen Beleg für einen Nutzen hinsichtlich Remission, Gelenkschmerzen und körperlichem Funktionsstatus gibt es für Abatacept, Adalimumab, Certolizumab pegol, Golimumab und Tocilizumab.
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Einen Hinweis auf einen Nutzen zeigen Anakinra, Etanercept, Infliximab und Rituximab.
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Die positiven Effekte beziehen sich zumeist auf den Vergleich mit einer reinen MTX-Therapie (Placebo + MTX).
Monotherapie und Direktvergleiche
Laut Bericht wurden auch Monotherapien und direkte Vergleiche untersucht:
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Etanercept zeigt als Monotherapie Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen gegenüber Sulfasalazin (bei MTX-Intoleranz) oder gegenüber MTX.
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Im direkten Vergleich bei Personen mit MTX-Unverträglichkeit zeigt Tocilizumab Vorteile gegenüber Adalimumab, insbesondere bei der Remission und der Schmerzreduktion.
Nutzen-Risiko-Vergleich ausgewählter Biologika
Der Bericht identifiziert bei einigen Wirkstoffen spezifische Risiken, insbesondere im Bereich der Infektionen.
| Wirkstoff | Evidenz für klinischen Nutzen | Risiko für schwerwiegende Infektionen |
|---|---|---|
| Abatacept | Beleg für Nutzen | Kein Beleg für erhöhten Schaden |
| Adalimumab | Beleg für Nutzen | Beleg für Schaden |
| Certolizumab pegol | Beleg für Nutzen | Hinweis auf Schaden |
| Tocilizumab | Beleg für Nutzen | Hinweis auf Schaden |
| Golimumab | Beleg für Nutzen | Kein Beleg für erhöhten Schaden |
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei der Therapie mit bestimmten Biologika wie Adalimumab, Certolizumab pegol und Tocilizumab ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Infektionen besteht. Es wird nahegelegt, den klinischen Verlauf unter diesen Therapien besonders aufmerksam auf Infektionszeichen zu überwachen.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht bewertet Abatacept, Adalimumab, Anakinra, Certolizumab pegol, Etanercept, Golimumab, Infliximab, Rituximab und Tocilizumab. Diese wurden als Zweitlinientherapie untersucht.
Laut Bericht umfasst die Zweitlinientherapie den Einsatz von Biologika bei Personen, die bereits mit mindestens einem krankheitsmodifizierenden Antirheumatikum (DMARD) vorbehandelt wurden. Dies schließt auch vorherige Biologika-Therapien ein.
In einem direkten Vergleich bei Personen mit Methotrexat-Unverträglichkeit zeigte Tocilizumab laut IQWiG Vorteile gegenüber Adalimumab. Dies betraf insbesondere die Remission und die Schmerzreduktion.
Der Bericht stellt einen Beleg für einen Schaden durch Adalimumab in Form von schwerwiegenden Infektionen fest. Zudem gibt es Hinweise auf vermehrte unerwünschte Ereignisse insgesamt.
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Quelle: IQWiG A10-01: Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel in der Zweitlinientherapie der rheumatoiden Arthritis (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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