Upadacitinib bei Rheumatoider Arthritis: IQWiG
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A20-08 bewertet den Zusatznutzen von Upadacitinib bei erwachsenen Personen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver rheumatoider Arthritis. Die Bewertung erfolgt für den Einsatz als Monotherapie oder in Kombination mit Methotrexat (MTX).
Die untersuchte Patientengruppe umfasst Personen, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende Antirheumatika (DMARDs) unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
Der Bericht unterscheidet drei spezifische Fragestellungen basierend auf der Vorbehandlung und den vorliegenden Prognosefaktoren. Die Bewertung stützt sich maßgeblich auf die Ergebnisse der randomisierten kontrollierten Studien SELECT COMPARE und SELECT CHOICE.
Empfehlungen
Die Bewertung des Zusatznutzens gliedert sich nach den Vorbehandlungen der Betroffenen.
| Patientengruppe (Vorbehandlung) | Vergleichstherapie | Ergebnis zum Zusatznutzen |
|---|---|---|
| 1 csDMARD (ohne ungünstige Prognosefaktoren) | csDMARD-Wechsel | Nicht belegt (keine Daten) |
| Erstmalige bDMARD/tsDMARD-Indikation | Adalimumab + MTX | Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen (nur in Kombination mit MTX) |
| Vorbehandlung mit bDMARDs/tsDMARDs | Abatacept + MTX | Laufende Auswertung (Fokus auf Kombination mit MTX) |
Vorbehandlung mit einem csDMARD
Für Personen ohne ungünstige Prognosefaktoren und unzureichendem Ansprechen auf ein csDMARD liegen laut Bewertung keine Daten vor. Ein Zusatznutzen ist für diese Gruppe nicht belegt.
Erstmalige Indikation für bDMARDs/tsDMARDs
Für diese Gruppe wurde Upadacitinib plus MTX mit Adalimumab plus MTX verglichen (SELECT COMPARE Studie). Der Bericht stellt folgende Ergebnisse fest:
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Es zeigt sich ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen für die Kombinationstherapie.
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Es gibt Anhaltspunkte für Vorteile bei der Gesamtmortalität sowie Hinweise auf eine verbesserte klinische Remission und niedrigere Krankheitsaktivität.
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Es zeigen sich signifikante Vorteile bei der Schmerzreduktion und dem körperlichen Funktionsstatus (HAQ-DI).
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Für eine Upadacitinib-Monotherapie liegen in dieser Gruppe keine Daten vor, ein Zusatznutzen ist hierfür nicht belegt.
Vorbehandlung mit bDMARDs/tsDMARDs
Bei unzureichendem Ansprechen auf vorherige Biologika oder zielgerichtete DMARDs wurde der Vergleich mit Abatacept plus MTX herangezogen (SELECT CHOICE Studie).
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Die Auswertung fokussiert sich auf die Teilpopulation, die eine Kombinationstherapie mit MTX erhielt.
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Bezüglich der Gesamtmortalität zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
💡Praxis-Tipp
Laut der Bewertung ist der beträchtliche Zusatznutzen von Upadacitinib bei erstmaliger Indikation für bDMARDs/tsDMARDs ausschließlich für die Kombinationstherapie mit MTX belegt. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine Monotherapie mit Upadacitinib in dieser Konstellation keine Daten vorliegen und somit kein Zusatznutzen nachgewiesen ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen für Personen ohne ungünstige Prognosefaktoren nach Versagen eines csDMARDs nicht belegt. Es lagen für diese spezifische Fragestellung keine auswertbaren Daten vor.
Bei erstmaliger Indikation für bDMARDs/tsDMARDs zeigt die Kombination aus Upadacitinib und MTX einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Adalimumab plus MTX. Es zeigten sich Vorteile bei der Remission, der Krankheitsaktivität und der Gesamtmortalität.
Die Bewertung ergab keine statistisch signifikanten Unterschiede bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, Therapieabbrüchen wegen Nebenwirkungen oder schweren Infektionen. Ein höherer oder geringerer Schaden ist somit nicht belegt.
Nein, für die Patientengruppe mit erstmaliger bDMARD/tsDMARD-Indikation liegen keine Daten zur Monotherapie vor. Der belegte Zusatznutzen bezieht sich in dieser Gruppe ausschließlich auf die Kombination mit Methotrexat.
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Quelle: IQWiG A20-08: Upadacitinib (Rheumatoide Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.