Querschnittlähmung: Nachsorge und klinische Kontrollen
Hintergrund
Die AWMF-Leitlinie beschreibt die evidenz- und konsensbasierte lebenslange Nachsorge für Menschen mit Querschnittlähmung (QSL) und Spina bifida. Durch den Ausfall motorischer, sensibler und autonomer Funktionen sind viele Organsysteme betroffen.
Personen mit einer QSL sind häufig mit komplexen gesundheitlichen Problemen wie Spastizität, neurogenen Blasen- und Darmstörungen sowie einem erhöhten kardiovaskulären Risiko konfrontiert. Zudem verändert sich der Gesundheitszustand durch Alterungsprozesse und die Dauer der Lähmung.
Eine regelmäßige, lebenslange Nachsorge in spezialisierten Zentren wird empfohlen, um medizinischen und psychosozialen Komplikationen vorzubeugen. Ziel ist es, Probleme frühzeitig zu diagnostizieren und den Behandlungsprozess kontinuierlich anzupassen.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie können bei Personen mit Querschnittlähmung klassische Warnsymptome fehlen oder sich untypisch äußern. So kann beispielsweise eine verstopfte Nase ein Symptom einer lebensbedrohlichen autonomen Dysreflexie sein. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass eine neu auftretende oder veränderte Spastik oft Ausdruck eines unentdeckten Gesundheitsproblems wie einer Fraktur, Thrombose oder eines Harnwegsinfekts ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt ein jährliches EKG oder Langzeit-EKG für Tetraplegiker ab 10 Jahren nach Eintritt der Lähmung oder ab einem Alter von 60 Jahren. Dies wird begründet, da diese Personengruppe oft keine klassischen Symptome eines Herzinfarktes zeigt.
Laut Leitlinie ist der klassische BMI-Schwellenwert nicht valide für das Risiko von Adipositas und kardiovaskulären Komplikationen. Es wird empfohlen, einen angepassten Schwellenwert von 22 kg/m2 heranzuziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Darmvorbereitung aufgrund der verlangsamten Transitzeit drei bis vier Tage dauert. Bei Personen mit einer Läsion oberhalb von Th6 oder stark eingeschränkter Mobilität sollte die Vorbereitung und Untersuchung unter stationären Bedingungen stattfinden.
Die Leitlinie empfiehlt Gestagenmonopräparate (ausgenommen die Dreimonatsspritze) sowie hormonfreie Intrauterinsysteme (Spiralen). Kombinierte hormonelle Kontrazeptiva sollten wegen des erhöhten Thromboserisikos vermieden werden.
Neben dem Grundstatus wird spezifisch die Überprüfung des Impfstatus für Influenza, Pneumokokken, Herpes-Zoster, Meningokokken und COVID-19 empfohlen. Bei Läsionen oberhalb von Th3 wird besonders auf die Meningokokken-Impfung hingewiesen, da eine funktionelle Milzatrophie vorliegen kann.
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Quelle: Lebenslange Nachsorge für Menschen mit Querschnittlähmung (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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