Palliativmedizin bei Krebs: S3-Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Die S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung fokussiert auf die Verbesserung und den Erhalt der Lebensqualität. Im Zentrum steht eine ganzheitliche Betreuung, welche physische, psychische, soziale und spirituelle Dimensionen umfasst.
Laut Leitlinie soll die Palliativversorgung frühzeitig nach der Diagnose einer unheilbaren Krebserkrankung angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob parallel eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.
Eine strukturierte Erfassung der Patientenbedürfnisse und der Situationskomplexität wird empfohlen. Darauf basierend erfolgt die Zuweisung zur allgemeinen (APV) oder spezialisierten Palliativversorgung (SPV).
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie betont, dass eine lege artis durchgeführte Therapie der Atemnot mit Opioiden nicht zu einer klinisch relevanten Atemdepression führt. Es wird davor gewarnt, Patienten mit Atemnot diese hochwirksame Therapie aus unbegründeter Angst vor Nebenwirkungen vorzuenthalten. Zudem wird bei Rasselatmung in der Sterbephase von künstlicher Flüssigkeitszufuhr und dem Absaugen von Sekret abgeraten, da dies die Symptomatik oft verschlechtert.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie sind orale oder parenterale Opioide das Mittel der ersten Wahl zur symptomatischen Linderung von Atemnot. Bei zusätzlicher Angstkomponente können Benzodiazepine wie Midazolam oder Lorazepam ergänzend eingesetzt werden.
Bei einer kompletten malignen intestinalen Obstruktion (MIO) rät die Leitlinie vom Einsatz von Prokinetika wie Metoclopramid ab. Stattdessen wird die Gabe von Antipsychotika wie Haloperidol oder Antihistaminika empfohlen, um die Symptome zu lindern.
Die Leitlinie empfiehlt zur Geruchsreduktion bei malignen Wunden eine sorgfältige Wundreinigung und den Einsatz von exsudataufnehmenden, keimbindenden Verbandsmaterialien. Zusätzlich kann Metronidazol lokal oder systemisch verabreicht werden, um geruchsbildende anaerobe Bakterien zu reduzieren.
Es wird empfohlen, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr in der Sterbephase nach sorgfältiger Abwägung nicht fortzuführen oder neu zu beginnen. Die Leitlinie weist darauf hin, dass diese Maßnahmen oft zu Nebenwirkungen wie Ödemen oder verstärkter Rasselatmung führen.
Wenn von einer oralen auf eine subkutane oder intravenöse Morphin-Applikation gewechselt wird, sollte dies laut Leitlinie entsprechend einer relativen analgetischen Potenz zwischen 3:1 und 2:1 erfolgen. Die Dosis ist anschließend anhand des klinischen Ansprechens zu titrieren.
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Quelle: S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung v2.2 (2024) (Leitlinienprogramm Onkologie, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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