Palliativmedizin bei Krebs: Symptomkontrolle & Therapie
Hintergrund
Die AWMF S3-Leitlinie zur Palliativmedizin fokussiert sich auf die bestmögliche Behandlung und Begleitung von erwachsenen Menschen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung. Das primäre Ziel ist die Verbesserung oder der Erhalt der Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Dabei wird ein multiprofessioneller und interdisziplinärer Ansatz verfolgt. Die Leitlinie betont die Notwendigkeit, die physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimensionen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Palliativmedizinische Maßnahmen können laut Leitlinie parallel zu tumorspezifischen Therapien eingesetzt werden. Der Wille der Betroffenen ist in jeder Phase der Behandlung maßgeblich.
💡Praxis-Tipp
Ein hilfreiches Instrument zur rechtzeitigen Einleitung palliativer Maßnahmen ist die sogenannte Surprise Question: Es wird empfohlen, sich als behandelnde Person zu fragen, ob man überrascht wäre, wenn die betroffene Person innerhalb der nächsten 12 Monate versterben würde. Wird dies verneint, sollte laut Leitlinie die vorausschauende Versorgungsplanung intensiviert werden. Zudem wird betont, dass das proaktive Ansprechen von Todeswünschen oder Suizidalität das Risiko für suizidale Handlungen nicht erhöht, sondern oft stark entlastend wirkt.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt den Off-Label-Einsatz von Opioiden (wie Morphin) als Mittel der Wahl zur symptomatischen Linderung von Atemnot. Bei begleitender starker Angst können zusätzlich Benzodiazepine verabreicht werden.
Es wird empfohlen, künstliche Flüssigkeitszufuhr zu unterlassen, da diese die Sekretproduktion verstärken kann. Das Absaugen von Sekret sollte laut Leitlinie vermieden werden, stattdessen können Anticholinergika wie Butylscopolamin zur Sekretreduktion eingesetzt werden.
Es wird die routinemäßige prophylaktische Verordnung von osmotisch wirksamen oder stimulierenden Laxantien empfohlen. Bei Therapieresistenz rät die Leitlinie zum Einsatz von peripher wirksamen Opioidantagonisten (PAMORA) wie Methylnaltrexon.
Die Leitlinie empfiehlt, Todeswünsche proaktiv anzusprechen und die zugrundeliegenden Ursachen wie unzureichend behandelte Schmerzen, Angst oder Depression zu ergründen. Eine offene und wertschätzende Kommunikation steht dabei im Vordergrund.
Bei einer inkompletten Obstruktion werden Prokinetika wie Metoclopramid empfohlen. Liegt ein kompletter Verschluss vor, sind Prokinetika kontraindiziert; stattdessen sollten Antipsychotika wie Haloperidol oder Antihistaminika verwendet werden.
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Quelle: S3-Leitlinie Konsultationsfassung: Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (S3) (AWMF, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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