Pädiatrische Palliativversorgung in der Onkologie: AWMF

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AWMF-S3-Leitlinie zur Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung (PädOnkoPall) adressiert die komplexe Betreuung dieser vulnerablen Gruppe. Trotz großer onkologischer Fortschritte versterben weiterhin etwa 20 Prozent der betroffenen Kinder, oft nach jahrelangen Therapien.

Häufig wird eine palliative Versorgung erst sehr spät in den Behandlungsverlauf integriert. Dies führt laut Leitlinie zu einer hohen Symptomlast am Lebensende und erschwert die von vielen Familien gewünschte häusliche Betreuung.

Die Zielgruppe umfasst pädiatrische Patientinnen und Patienten mit primär ungünstiger Prognose oder fortgeschrittener Krebserkrankung. Das primäre Therapieziel in dieser Phase ist die Verbesserung der Lebensqualität und die optimale Symptomkontrolle.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont ausdrücklich, dass eine lege artis durchgeführte Therapie der Atemnot mit Opioiden nicht zu einer klinisch relevanten Atemdepression führt. Zudem wird als einfache, aber hochwirksame nicht-medikamentöse Maßnahme bei Atemnot der Einsatz eines auf das Gesicht gerichteten Ventilators (Luftzug-Intervention) stark empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie soll die Palliativversorgung bereits bei Diagnosestellung einer prognostisch ungünstigen Krebserkrankung angeboten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob noch eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

Es wird die Verwendung validierter Fremdeinschätzungsskalen empfohlen. Hierzu zählen laut Leitlinie Instrumente wie die FLACC-Skala, die COMFORT-B-Skala oder die KUS-Skala.

Die Leitlinie rät von einer Sauerstoffgabe bei Atemnot ohne Hypoxämie (SpO2 > 90 %) ab. Stattdessen werden Luftzug-Interventionen oder systemische Opioide empfohlen.

Eine Umstellung auf transdermales Fentanyl kann bei einer stabilen Schmerzsituation erwogen werden. Die Leitlinie weist jedoch auf die Trägheit des Systems hin, weshalb für Schmerzspitzen kurzwirksame Opioide vorgehalten werden sollten.

Es wird empfohlen, einwilligungsfähigen Jugendlichen einen strukturierten ACP-Prozess anzubieten. Am Ende des Prozesses sollte die Erstellung eines Vorsorgedokuments zur gemeinsamen Festlegung der Therapieziele erfolgen.

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Quelle: S3-Leitlinie Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung (PädOnkoPall) (AWMF). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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