Notfallversorgung Kinder (NotfallG): KINZ und Triage
Hintergrund
Die Notfallversorgung in Deutschland steht vor großen demographischen und personellen Herausforderungen. Eine Fehlsteuerung führt häufig zur Überlastung von Notaufnahmen und dem vertragsärztlichen Notdienst.
Ein erheblicher Anteil der Vorstellungen betrifft Kinder und Jugendliche, die oft in der ambulanten Regelversorgung adäquat behandelt werden könnten. Die Wartezeiten für echte Notfälle verlängern sich dadurch massiv.
Die gemeinsame Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften (u.a. DGKJ, BVKJ, DIVI) zum Referentenentwurf des Notfallgesetzes (NotfallG) fordert daher eine konsequente, bedarfsorientierte Zugangssteuerung. Ziel ist der verantwortungsbewusste Einsatz knapper Personalressourcen.
Empfehlungen
Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Positionen zur Reform der pädiatrischen Notfallversorgung:
Integrierte Notfallzentren für Kinder (KINZ)
Das Positionspapier fordert die Etablierung spezifischer integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ).
Diese sind zwingend baulich, strukturell und finanziell von der allgemeinen Notfallversorgung (INZ) zu trennen.
Es wird eine Ansiedlung an Kinderkliniken der Notfallstufen 2 und 3 empfohlen, um flächendeckend eine spezifische ambulante Notfallversorgung zu gewährleisten.
Leitstellen und telemedizinische Ersteinschätzung
Die Fachgesellschaften betonen die Notwendigkeit einer engen Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zu einer Integrierten Leitstelle.
Die telemedizinische Ersteinschätzung muss verpflichtenden Charakter für Versicherte haben und standardisiert erfolgen. Perspektivisch wird hierbei auch eine KI-gestützte Abfrage befürwortet.
Ein 24-Stunden-Angebot für ärztliche Video- oder Telefonkonsultationen durch Pädiater wird aufgrund des Personalmangels als nicht realisierbar abgelehnt.
Regionale Versorgung und Medikation
Für ländliche Regionen ohne KINZ in zumutbarer Entfernung wird eine telemedizinische Anbindung des lokalen INZ an ein KINZ gefordert.
Aufsuchende Dienste (Hausbesuche) werden in der Pädiatrie als nicht erforderlich eingestuft.
Zudem wird eine unbürokratische Herausgabe von Medikamenten über das KINZ oder nahegelegene Apotheken gefordert, deren Finanzierung gesetzlich geklärt sein muss.
Triage-Pfade
Nach der initialen Triage über die Akutleitstellen sieht das Konzept vier differenzierte Behandlungspfade vor:
| Pfad | Behandlungsdringlichkeit | Versorgungsort |
|---|---|---|
| 1 | Sofortiger Notfall | Klinik, Kinderchirurgie oder ärztlicher Bereitschaftsdienst |
| 2 | Dringend (innerhalb 24 Stunden) | Praxis, Bereitschaftsdienst oder KINZ |
| 3 | Behandlungsbedürftig (Regelversorgung) | Vermittlung über KV-Servicestellen |
| 4 | Nicht behandlungsbedürftig | Keine ärztliche Zuweisung erforderlich |
💡Praxis-Tipp
Das Positionspapier warnt davor, telemedizinische Anbindungen von allgemeinen Notfallzentren (INZ) an Kinder-Notfallzentren (KINZ) als primäre Anlaufstelle für Eltern zu planen. Diese Verbindungen sind ausschließlich als Konsultationsangebot für den fachlichen Austausch zwischen den Kliniken vorgesehen. Zudem wird betont, dass ein 24/7-Telemedizin-Dienst durch Kinderärzte personell nicht umsetzbar ist.
Häufig gestellte Fragen
Ein KINZ ist ein spezifisches integriertes Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahme fordert, dass diese baulich und strukturell von allgemeinen Notfallzentren getrennt an Kinderkliniken etabliert werden.
Laut dem Positionspapier der Fachgesellschaften ist die Vorhaltung von aufsuchenden Diensten in der Pädiatrie nicht mehr erforderlich. Dies wird in der Praxis bereits seit vielen Jahren nicht mehr umgesetzt.
Es wird eine obligatorische, standardisierte Ersteinschätzung über eine integrierte Leitstelle (Vernetzung von 112 und 116117) gefordert. Diese Triage soll die Behandlungsdringlichkeit festlegen und kann perspektivisch auch KI-gestützt erfolgen.
In Regionen ohne KINZ in zumutbarer Entfernung soll das nächstgelegene allgemeine Notfallzentrum (INZ) über eine vertraglich vereinbarte telemedizinische Anbindung zu einem KINZ verfügen. Dies dient ausschließlich dem fachlichen Austausch der Ärzte untereinander.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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