DGKJ2026Pädiatrie

Krankenhaustransparenzgesetz: Stellungnahme der DGKJ

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) befasst sich mit dem Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz. Grundsätzlich wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, die Transparenz über das Leistungsgeschehen in Kliniken zu erhöhen.

Allerdings kritisiert das Positionspapier, dass die Lösungsansätze im Gesetzentwurf fast ausschließlich aus der Perspektive der Erwachsenenmedizin formuliert sind. Für die Pädiatrie seien die geplanten Regelungen daher nicht zur Qualitätsverbesserung geeignet.

Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die geplante Definition der Versorgungsstufen (Level) sowie der Leistungsgruppen. Diese würden die gelebte Realität und die Ausdifferenzierung der Kinder- und Jugendmedizin nicht ausreichend abbilden.

Empfehlungen

Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Forderungen an den Gesetzgeber:

Erfassung der Fallzahlen

Laut DGKJ müssen die erbrachten Fallzahlen für Kinder und Jugendliche zwingend getrennt ausgewiesen werden. Es wird gefordert, diese Zahlen altersbezogen zu bewerten.

Hintergrund ist, dass die Fallzahlen in der Pädiatrie insgesamt regelhaft niedriger ausfallen als in der Erwachsenenmedizin.

Definition der Versorgungsstufen (Level)

Das Positionspapier kritisiert, dass sich die Zuordnung der Versorgungsstufen im Entwurf nur an Fachgebieten außerhalb der Pädiatrie orientiert. Die Einstufung einer pädiatrischen Abteilung würde somit von der Aufstellung der Erwachsenenmedizin abhängen.

Um dies zu beheben, fordert die Fachgesellschaft:

  • Eine eigenständige Berücksichtigung der Kinder- und Jugendmedizin in allen Konzepten der Krankenhausstrukturreform.

  • Eine Lösung analog zum gestuften System der Notfallstrukturen (gemäß § 136c Abs. 4 SGB V).

  • Die Etablierung von drei eigenen Notfallversorgungsstufen für Kinder und Jugendliche.

Ausdifferenzierung der Leistungsgruppen

Der Gesetzentwurf reduziert die Kinder- und Jugendmedizin auf lediglich fünf Leistungsgruppen, was die Breite des Fachgebiets nicht abbildet. Die Stellungnahme verweist stattdessen auf die Empfehlungen der Regierungskommission.

Es wird gefordert, die pädiatrischen Leistungsgruppen deutlich feingranularer zu definieren. Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug der geforderten Differenzierung im Vergleich zum aktuellen Gesetzentwurf:

BereichIm Gesetzentwurf enthaltenVon der DGKJ zusätzlich gefordert (Auswahl)
Allgemeine PädiatrieAllgemeine Kinder- und JugendmedizinSozialpädiatrie, Pädiatrische Psychosomatik
Spezielle PädiatrieSpezielle Kinder- und JugendmedizinKinderkardiologie, Neuropädiatrie, Kinderpneumologie
OnkologieStammzelltransplantation, Leukämie/LymphomeKinderonkologie und -Hämatologie (allgemein)
Notfall/IntensivNicht abgebildetBasis-Notfallmedizin (Stufe I-III), Intensivmedizin (Stufe I-II)
ChirurgieNicht differenziert abgebildetKinderherzchirurgie, Kinderneurochirurgie, Kinderurologie
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💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die im Gesetzentwurf geplante Systematik die Leistungsangebote von selbstständigen Kinderkliniken überhaupt nicht zuordnen kann. Es wird betont, dass zur Beurteilung der tatsächlichen Versorgungsqualität in der Pädiatrie aktuell etablierte Qualitätsinitiativen wie das Siegel "Ausgezeichnet. FÜR KINDER" eine deutlich höhere Transparenz bieten als die geplanten gesetzlichen Leistungsgruppen.

Häufig gestellte Fragen

Die Fachgesellschaft bemängelt, dass die geplanten Versorgungsstufen und Leistungsgruppen fast ausschließlich auf die Erwachsenenmedizin zugeschnitten sind. Laut Stellungnahme wird die Ausdifferenzierung der Pädiatrie dadurch nicht abgebildet.

Es wird gefordert, die Fallzahlen für Kinder und Jugendliche getrennt von Erwachsenen auszuweisen. Zudem betont das Positionspapier, dass diese aufgrund der generell niedrigeren Zahlen in der Pädiatrie altersbezogen bewertet werden müssen.

Die Stellungnahme empfiehlt eine Regelung analog zu den bereits existierenden Notfallstrukturen nach § 136c Abs. 4 SGB V. Hierbei sollen drei spezifische Notfallversorgungsstufen für Kinder und Jugendliche etabliert werden.

Anstelle der im Entwurf vorgesehenen fünf Gruppen verweist die DGKJ auf die Empfehlungen der Regierungskommission. Diese sieht über 30 spezifische Leistungsgruppen vor, um die gesamte konservative und operative Kinder- und Jugendmedizin abzubilden.

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