Notfallversorgung Kinder: KINZ und Triage-Empfehlungen
Hintergrund
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) befasst sich mit der geplanten Neuordnung der Notfallversorgung in Deutschland. Sie unterstützt die grundlegende Analyse der Regierungskommission zu den aktuellen demographischen und gesundheitsökonomischen Herausforderungen.
Ein zentrales Problem der aktuellen Versorgungsstruktur ist die hohe Zahl an medizinisch nicht notwendigen Konsultationen. Diese Fehlinanspruchnahmen gefährden laut DGKJ die Funktionsfähigkeit der Notfallversorgung für echte pädiatrische Notfälle.
Um unnötige Vorstellungen zu minimieren, wird eine Stärkung der allgemeinen Gesundheitskompetenz in der Gesellschaft gefordert. In diesem Kontext unterstützt das Papier die Etablierung von Schulgesundheitsfachkräften.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass in ländlichen Regionen ohne KINZ das nächstgelegene reguläre INZ genutzt werden sollte, welches zwingend über eine telemedizinische Anbindung an ein pädiatrisches Zentrum verfügen muss. Zudem wird betont, dass Hilfesuchende mit akuten Problemen während der regulären Öffnungszeiten primär an die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte verwiesen werden sollen.
Häufig gestellte Fragen
Ein KINZ ist ein integriertes Notfallzentrum spezifisch für Kinder und Jugendliche. Es wird laut Stellungnahme an Kliniken eingerichtet, die die G-BA-Anforderungen für das Modul Kinder erfüllen, und umfasst idealerweise eine Notaufnahme, eine KV-Notdienstpraxis sowie eine zentrale Ersteinschätzung.
Laut Positionspapier ist dies nicht zwingend erforderlich. In Regionen mit wenigen niedergelassenen Kinderärzten kann ein KINZ auch ohne eigene KV-Notdienstpraxis betrieben werden, um die Versorgung in der Fläche zu sichern.
Das Papier fordert integrierte Leitstellen mit pädiatrischer Expertise für eine telemedizinische Ersteinschätzung. Zudem sollen reguläre Notfallzentren (INZ) ohne pädiatrische Abteilung vertraglich an ein KINZ angebunden werden.
Die angestrebte aufwandsadäquate Vergütung der Notfallversorgung wird ausdrücklich begrüßt. Dies betrifft laut Stellungnahme sowohl den KV- als auch den Klinikbereich sowie den notwendigen Aufbau telemedizinischer Strukturen.
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Quelle: DGKJ: Zur Anhörung zur Notfallversorgung im Ausschuss für Gesundheit (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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