DGKJ2026Pädiatrie

KHVVG Pädiatrie: Sonderfonds und Personalvorgaben

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) nimmt in einem Positionspapier Stellung zum Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Im Fokus stehen die spezifischen Herausforderungen der stationären konservativen und operativen Pädiatrie.

Obwohl die Politik die Notwendigkeit einer besseren Finanzierung der Kindermedizin erkennt, wird der vorliegende Gesetzentwurf als unzureichend bewertet. Die Fachgesellschaft warnt davor, dass ohne gezielte Anpassungen die medizinische Versorgung von Kindern im Krankenhaus für viele Jahre geschwächt werden könnte.

Ein zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen eines dedizierten Sonderfonds für die Pädiatrie. Zudem werden praxisferne Strukturvorgaben, unzureichende Qualitätskriterien in der Pflege und unklare Definitionen im Bereich der Leistungsgruppen bemängelt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme warnt davor, dass die geplante Einteilung von Leistungsgruppen rein auf Basis von OPS- und ICD-10-Codes in der Pädiatrie zu einer massiven Unterschätzung der Vorhaltekosten führt. Da pädiatrische Interventionen seltener sind und ICD-10-Codes sich oft mit der Erwachsenenmedizin überschneiden, wird eine rein diagnosebasierte Kalkulation als existenzgefährdend für Kinderkliniken eingestuft.

Häufig gestellte Fragen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass maßgebliche Fälle Patienten unter 16 Jahren umfassen. Die DGKJ kritisiert dies scharf und fordert eine Ausweitung der Zuschläge bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres.

Das Positionspapier fordert zwingend eine abgeschlossene Ausbildung im Vertiefungsansatz Pädiatrie. Der Einsatz von generalistisch ausgebildeten Pflegekräften ohne diese spezifische Qualifikation wird unter Qualitätsgesichtspunkten abgelehnt.

Es wird gefordert, dass MD-Prüfungen in der Pädiatrie ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden, die in diesem Fachgebiet qualifiziert sind. Zudem wird die Einrichtung einer Schiedsstelle bei unterschiedlichen Bewertungen angeregt.

Diese Vorgabe aus der Erwachsenenmedizin wird für die Pädiatrie als unrealistisch bewertet, da Teilzeitarbeit hier weit verbreitet ist. Stattdessen wird eine Orientierung an 0,75 Vollzeitäquivalenten oder die Zulassung unterschiedlicher Zusatzqualifikationen empfohlen.

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Quelle: DGKJ: Zum Kabinettsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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