Krankenhausreform KHVVG Pädiatrie: DGKJ-Stellungnahme
Hintergrund
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) nimmt in einem Positionspapier Stellung zum Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Im Fokus stehen die spezifischen Herausforderungen der stationären konservativen und operativen Pädiatrie.
Obwohl die Politik die Notwendigkeit einer besseren Finanzierung der Kindermedizin erkennt, wird der vorliegende Gesetzentwurf als unzureichend bewertet. Die Fachgesellschaft warnt davor, dass ohne gezielte Anpassungen die medizinische Versorgung von Kindern im Krankenhaus für viele Jahre geschwächt werden könnte.
Ein zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen eines dedizierten Sonderfonds für die Pädiatrie. Zudem werden praxisferne Strukturvorgaben, unzureichende Qualitätskriterien in der Pflege und unklare Definitionen im Bereich der Leistungsgruppen bemängelt.
Empfehlungen
Das Positionspapier formuliert folgende Kernforderungen zur Anpassung des Gesetzentwurfs:
Finanzierung und Strukturvorgaben
Es wird nachdrücklich die Einrichtung eines Sonderfonds Pädiatrie gefordert, um die stationäre Versorgung nachhaltig zu sichern.
Zudem wird kritisiert, dass die geplante obere Altersgrenze für pädiatrische Zuschläge bei unter 16 Jahren liegt. Die Fachgesellschaft fordert eine Anpassung an die nationale und internationale Definition des Kindes- und Jugendalters bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres.
Abschläge wegen Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer sollten laut Dokument dauerhaft entfallen. Eine Fehlbelegungsprüfung der oberen Grenzverweildauer wird als unnötig erachtet, da Eltern ohnehin auf eine Frühentlassung drängen.
Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung
Um die ambulante Behandlung schwer kranker Kinder zu sichern, werden folgende strukturelle Anpassungen empfohlen:
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Persönliche Ermächtigungen von Krankenhausärzten sollen durch institutionelle Krankenhausermächtigungen abgelöst werden
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Alle Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin müssen als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zugelassen werden
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Die Etablierung von pädiatrischen Institutsambulanzen (KIA) soll flächendeckend ermöglicht werden
Personelle Qualitätskriterien
Die im Gesetzentwurf geforderte Vorhaltung von drei Vollzeit-Fachärzten mit gleicher Zusatzqualifikation pro Schwerpunkt wird als unrealistisch und nicht praktikabel eingestuft.
Stattdessen wird eine Orientierung an 0,75 Vollzeitäquivalenten vorgeschlagen. Alternativ muss festgelegt werden, dass die drei Fachärzte unterschiedliche Zusatzqualifikationen aufweisen dürfen.
Für das Pflegepersonal wird zwingend eine abgeschlossene Ausbildung mit dem Vertiefungsschwerpunkt Pädiatrie gefordert. Der Einsatz von Pflegekräften ohne diese spezifische Qualifikation widerspricht laut Stellungnahme der UN-EACH-Charta.
Ergänzung fehlender Schwerpunkte
Das Dokument weist darauf hin, dass in der Leistungsgruppe der Speziellen Kinder- und Jugendmedizin wichtige Bereiche fehlen. Um eine systematische Unterfinanzierung zu vermeiden, wird die Ergänzung folgender Schwerpunkte gefordert:
| Fehlender Schwerpunkt | Begründung laut Stellungnahme |
|---|---|
| Kinderonkologie | Solide Tumoren werden fast ausschließlich hier behandelt (anders als in der Erwachsenenmedizin) |
| Hämostasiologie | Stellt einen eigenen Fachbereich in der Hämatologie dar |
| Nierenersatztherapie für Kinder | Muss zusätzlich zur Kinder-Nephrologie explizit genannt werden |
| Psychosomatik | Anerkannte Zusatzqualifikation, deren Fehlen zur Unterfinanzierung führt |
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme warnt davor, dass die geplante Einteilung von Leistungsgruppen rein auf Basis von OPS- und ICD-10-Codes in der Pädiatrie zu einer massiven Unterschätzung der Vorhaltekosten führt. Da pädiatrische Interventionen seltener sind und ICD-10-Codes sich oft mit der Erwachsenenmedizin überschneiden, wird eine rein diagnosebasierte Kalkulation als existenzgefährdend für Kinderkliniken eingestuft.
Häufig gestellte Fragen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass maßgebliche Fälle Patienten unter 16 Jahren umfassen. Die DGKJ kritisiert dies scharf und fordert eine Ausweitung der Zuschläge bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres.
Das Positionspapier fordert zwingend eine abgeschlossene Ausbildung im Vertiefungsansatz Pädiatrie. Der Einsatz von generalistisch ausgebildeten Pflegekräften ohne diese spezifische Qualifikation wird unter Qualitätsgesichtspunkten abgelehnt.
Es wird gefordert, dass MD-Prüfungen in der Pädiatrie ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden, die in diesem Fachgebiet qualifiziert sind. Zudem wird die Einrichtung einer Schiedsstelle bei unterschiedlichen Bewertungen angeregt.
Diese Vorgabe aus der Erwachsenenmedizin wird für die Pädiatrie als unrealistisch bewertet, da Teilzeitarbeit hier weit verbreitet ist. Stattdessen wird eine Orientierung an 0,75 Vollzeitäquivalenten oder die Zulassung unterschiedlicher Zusatzqualifikationen empfohlen.
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Quelle: DGKJ: Zum Kabinettsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.