GVWG: Pädiatrische Notfallzentren und DMP Adipositas
Hintergrund
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Das Dokument wird von der Gesellschaft für Neuropädiatrie und der Deutschen Gesellschaft für Perinatalmedizin unterstützt.
Grundsätzlich wird die Aufnahme der pädiatrischen Versorgung in den Gesetzesentwurf begrüßt. Es wird jedoch kritisiert, dass die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen insgesamt zu wenig Berücksichtigung finden.
Ein zentraler Kritikpunkt ist das Fehlen von kinder- und jugendmedizinischen Institutsambulanzen im Entwurf. Diese werden als essenziell für die Versorgung chronisch kranker Kinder, für Patienten mit seltenen Erkrankungen und für die Facharztausbildung angesehen.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Aspekt der Stellungnahme ist die Forderung nach einer altersgerechten Strukturierung der Notfallversorgung. Es wird betont, dass standardisierte Ersteinschätzungen in Notfallambulanzen die spezifischen pädiatrischen Bedarfe abbilden müssen und zwingend sektorübergreifend organisiert sein sollten.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme fordert die Einrichtung von speziell ausgewiesenen integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Zudem wird eine sektorübergreifende Organisation der Ersteinschätzung durch die KBV und die Krankenhausgesellschaft verlangt.
Die Einführung eines DMP wird grundsätzlich unterstützt. Es wird jedoch zwingend ein eigens angepasstes DMP Adipositas für Kinder gefordert, um frühzeitigen Folgeerkrankungen entgegenzuwirken.
Das Positionspapier begrüßt die geplante Überführung des Leistungsanspruchs auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung in die reguläre Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Erweiterung der Versorgung auf Jugendliche und die Stärkung der ambulanten Kinderhospizarbeit werden positiv gesehen. Die geplante maximale Fördersumme von 15.000 Euro pro Jahr wird jedoch als unzureichend bewertet.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (DGKJ, 2011). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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