Pädiatrische Versorgung im GPVG: Stellungnahme der DGKJ
Hintergrund
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat eine offizielle Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) verfasst. Das Dokument richtet sich an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Dabei fokussiert sich die Fachgesellschaft auf die spezifischen Herausforderungen und den Regelungsbedarf in der Kinder- und Jugendmedizin. Ziel ist es, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Versorgungsqualität zu sichern.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Finanzierung stationärer pädiatrischer Einrichtungen sowie dem drohenden Fachkräftemangel in der spezialisierten Kinderkrankenpflege.
Empfehlungen
Selektivverträge und Transition
Die Stellungnahme der DGKJ begrüßt die erweiterten Möglichkeiten für Selektivverträge. Es wird gefordert, Transitionsprogramme für den Übergang chronisch kranker Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren.
Zudem wird eine rechtliche Klarstellung im SGB V unterstützt. Diese soll den Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) eindeutig regeln.
Krankenhausfinanzierung
Die Fachgesellschaft befürwortet die verlängerten Fristen für Sicherstellungszuschläge, übt jedoch Kritik an der finanziellen Ausgestaltung. Die Begrenzung auf 400.000 Euro pro Jahr wird als unzureichend eingestuft, um stationäre pädiatrische Angebote in der Fläche zu erhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das aktuelle Abrechnungssystem die Kinder- und Jugendmedizin systemimmanent benachteiligt. Die Stellungnahme fordert tragfähige Lösungen für:
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Die Berücksichtigung hoher Vorhaltekosten bei chronischen und seltenen Erkrankungen
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Die Finanzierung der pädiatrischen Notfallmedizin
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Die Etablierung tagesklinischer Strukturen und Institutsambulanzen
Pflegepersonal in der Pädiatrie
Laut Dokument wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf den Pflegepersonalmangel in Kliniken, insbesondere auf Kinderintensivstationen, nicht ausreichend adressiert. Es wird vor einem drastischen Mangel an qualifiziertem Personal gewarnt, da Ausbildungsplätze in der spezialisierten Kinderkrankenpflege zugunsten der generalistischen Ausbildung abgebaut werden.
Für eine bedarfsgerechte Personalausstattung wird ein spezifisches Instrument gefordert. Es wird die Anwendung des Pflegebedarfs- und -maßnahmenscores von GKinD und BeKD empfohlen, da Berechnungen aus dem Erwachsenenbereich die Kinder- und Jugendpflege nicht adäquat abbilden.
💡Praxis-Tipp
Bei der Personalbedarfsplanung in der Pädiatrie ist Vorsicht geboten, wenn standardisierte, für Erwachsene konzipierte Pflegebedarfsberechnungen angewendet werden. Die Stellungnahme warnt davor, dass diese die spezifischen Anforderungen der Kinder- und Jugendpflege nicht adäquat abbilden. Stattdessen wird auf den speziell entwickelten Pflegebedarfs- und -maßnahmenscore von GKinD und BeKD verwiesen.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme befürwortet Transitionsprogramme für den Übergang chronisch kranker Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin. Es wird gefordert, diese Programme als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten.
Laut Dokument wird die gesetzliche Begrenzung der Sicherstellungszuschläge auf 400.000 Euro pro Jahr als unzureichend bewertet. Dieser Betrag reicht nicht aus, um defizitäre pädiatrische Abteilungen in der Fläche zu erhalten.
Es wird davor gewarnt, dass Ausbildungsplätze in der spezialisierten Kinderkrankenpflege zugunsten der generalistischen Pflegeausbildung abgebaut werden. Dies verschärft laut Stellungnahme den Personalmangel auf pädiatrischen Stationen und Kinderintensivstationen drastisch.
Die DGKJ lehnt die Nutzung von Pflegebedarfsberechnungen aus dem Erwachsenenbereich für die Pädiatrie ab. Stattdessen wird die Anwendung des spezifischen Pflegebedarfs- und -maßnahmenscores von GKinD und BeKD unterstützt.
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Quelle: DGKJ: Zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG (DGKJ, 2011). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.