Reform der Notfallversorgung Pädiatrie: DGKJ Stellungnahme
Hintergrund
Die gemeinsame Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften (unter Federführung der DGKJ) positioniert sich zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Hintergrund sind die großen demographischen, medizinischen und gesundheitsökonomischen Herausforderungen im Rettungsdienst, vertragsärztlichen Notdienst und in den Notaufnahmen.
Laut Positionspapier suchen derzeit zu viele Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen auf, deren Versorgung in der ambulanten Regelversorgung erfolgen könnte. Dies führt zu langen Wartezeiten für tatsächliche Notfälle, die dringend auf ambulante oder stationäre Hilfe angewiesen sind.
Aufgrund des Fachkräftemangels in allen Gesundheitsberufen wird eine konsequente Zugangssteuerung gefordert. Die medizinischen Leistungen sollen zukünftig nicht mehr bedürfnisorientiert, sondern strikt bedarfsorientiert erbracht werden.
Empfehlungen
Das Positionspapier formuliert zentrale Forderungen für die pädiatrische Notfallversorgung:
Integrierte Notfallzentren für Kinder (KINZ)
Die Etablierung spezifischer integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) wird ausdrücklich begrüßt. Dabei werden folgende strukturelle Vorgaben gefordert:
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Strukturelle Trennung: KINZ müssen von der allgemeinen Notfallversorgung (INZ) baulich, strukturell und finanziell getrennt sein.
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Standort: Die Ansiedlung soll an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin (möglichst mit Kinderchirurgie) erfolgen, welche die Notfallstufen 2 oder 3 erfüllen.
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Telemedizinische Anbindung: INZ in ländlichen Regionen ohne eigenes KINZ sollen über eine vertraglich vereinbarte telemedizinische Anbindung an ein KINZ verfügen. Dies dient ausschließlich dem fachlichen Austausch, nicht als primäre Anlaufstelle für Eltern.
Leitstellen und Ersteinschätzung
Eine enge Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 zu einer Integrierten Leitstelle wird als unverzichtbar angesehen. Unnötige Parallelstrukturen durch separate Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen vermieden werden.
Für die Ersteinschätzung formuliert die Stellungnahme folgende Eckpunkte:
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Die Triage muss für Versicherte verpflichtenden Charakter haben.
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Es wird eine standardisierte, perspektivisch KI-gestützte Abfrage gefordert.
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Ein 24-Stunden-Angebot für telemedizinische oder videounterstützte ärztliche Versorgung durch Pädiater wird aufgrund knapper Personalressourcen als nicht realisierbar eingestuft.
Behandlungspfade nach Triage
Nach einer initialen, für Kinder validierten Triage über die Akutleitstellen wird eine Zuweisung in einen von vier Behandlungspfaden gefordert:
| Pfad | Dringlichkeit | Vorgesehene Versorgungsebene |
|---|---|---|
| 1 | Sofortiger Notfall | Klinik, ärztlicher Bereitschaftsdienst oder stationäre Aufnahme |
| 2 | Dringend behandlungsbedürftig | Vorstellung innerhalb von 24 Stunden (Praxis, Bereitschaftsdienst oder KINZ) |
| 3 | Behandlungsbedürftig | Verweis an die ambulante Regelversorgung (Vermittlung über KV-Servicestellen) |
| 4 | Nicht behandlungsbedürftig | Keine ärztliche Zuweisung erforderlich |
Weitere strukturelle Forderungen
Aufsuchende Dienste werden für die Pädiatrie als nicht erforderlich erachtet. Zudem wird eine unbürokratische Herausgabe von Medikamenten über die KINZ oder nahegelegene Apotheken gefordert, deren Finanzierung gesetzlich geklärt sein muss.
💡Praxis-Tipp
Laut Stellungnahme ist die geplante telemedizinische Anbindung von allgemeinen Notfallzentren (INZ) an Kinder-Notfallzentren (KINZ) in ländlichen Regionen ausschließlich als Konsultationsangebot für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten vorgesehen. Es wird betont, dass diese Struktur nicht als primäre Anlaufstelle für Patienten und Eltern genutzt werden soll.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme fordert eine strikte bauliche, strukturelle und finanzielle Trennung der KINZ von der allgemeinen Notfallversorgung (INZ). Die Ablaufprozesse müssen spezifisch an Kinder und Jugendliche angepasst werden.
Ein rund um die Uhr verfügbares, videounterstütztes ärztliches Versorgungsangebot durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin wird in der Stellungnahme abgelehnt. Dies wird aufgrund der knappen personellen Ressourcen als nicht realisierbar bewertet.
Im Gegensatz zur Erwachsenenmedizin werden aufsuchende Dienste in der Kinder- und Jugendmedizin seit Jahren nicht mehr praktiziert. Das Positionspapier erachtet diese auch zukünftig für nicht erforderlich.
Es wird eine obligatorische Triage über Integrierte Leitstellen (112 und 116117) gefordert. Diese soll nach einem für Kinder validierten, einheitlichen System erfolgen und für die Versicherten verpflichtend sein.
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Quelle: DGKJ: Zum Regierungsentwurf zu für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.