Mitralklappenzentren: Kriterien zur Zertifizierung
Hintergrund
Die Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz stellen häufige Herzklappenerkrankungen dar. Sie gehen als unabhängige Risikofaktoren mit einer erhöhten Sterblichkeit bei Herzinsuffizienz einher.
Die kathetergestützte Rekonstruktion der Klappen hat sich mittlerweile als relevante Alternative zur rein medikamentösen oder chirurgischen Behandlung etabliert.
Zur Sicherung der Behandlungsqualität hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) Kriterien für die Zertifizierung von Mitralklappenzentren festgelegt. Das vorliegende Addendum präzisiert die Anforderungen an antragstellende Kliniken, das ärztliche Personal und die zu erbringenden Mindestmengen.
Klinischer Kontext
AV-Klappenerkrankungen, insbesondere die Mitralklappeninsuffizienz, gehören zu den häufigsten valvulären Herzfehlern im Erwachsenenalter. Die Prävalenz steigt mit zunehmendem Lebensalter signifikant an, was in einer alternden Gesellschaft zu einer stetig wachsenden Zahl betroffener Patienten führt.
Pathophysiologisch unterscheidet man primäre (organische) und sekundäre (funktionelle) Formen der AV-Klappeninsuffizienz. Während bei der primären Form strukturelle Defekte der Klappensegel oder des Halteapparats vorliegen, entsteht die sekundäre Form meist durch eine Dilatation des Ventrikels oder Vorhofs bei ansonsten morphologisch unauffälligen Klappen.
Klinisch führen hochgradige, unbehandelte AV-Klappenerkrankungen zu einer progredienten Herzinsuffizienz mit hoher Morbidität und Mortalität. Für Patienten mit hohem operativem Risiko haben sich kathetergestützte Verfahren als wichtige und schonende therapeutische Alternative zur offenen Herzchirurgie etabliert.
Die Echokardiographie, einschließlich der transösophagealen und 3D-Echokardiographie, ist der diagnostische Goldstandard zur Beurteilung der Klappenmorphologie und Schweregradbestimmung. Ergänzend kommen häufig kardiale MRT und CT zum Einsatz, um die komplexe Anatomie für mögliche interventionelle Eingriffe präzise zu planen.
Wissenswertes
Die interventionelle Mitralklappenrekonstruktion wird primär bei symptomatischen Patienten mit hochgradiger Mitralklappeninsuffizienz erwogen, die ein hohes oder inakzeptables chirurgisches Risiko aufweisen. Eine sorgfältige interdisziplinäre Evaluation im Herzteam ist essenziell, um die Eignung für das Verfahren festzustellen.
Die primäre Mitralklappeninsuffizienz resultiert aus strukturellen Veränderungen des Klappenapparats, wie beispielsweise bei einem Sehnenfadenabriss oder Mitralklappenprolaps. Die sekundäre Form entsteht hingegen durch eine linksventrikuläre oder linksatriale Dilatation, die zu einer Fehlfunktion der an sich intakten Klappensegel führt.
Vor einem Transcatheter Edge-to-Edge Repair (TEER) ist eine detaillierte transösophageale Echokardiographie zwingend erforderlich. Diese dient der genauen morphologischen Beurteilung der Klappe und der Überprüfung spezifischer anatomischer Kriterien, die für den technischen Erfolg des Eingriffs entscheidend sind.
Zu den möglichen Komplikationen zählen Blutungen an der venösen Punktionsstelle, Perikardergüsse sowie in seltenen Fällen Device-Embolisationen oder eine iatrogene Mitralklappenstenose. Durch eine präzise Bildgebung und steigende Expertise in spezialisierten Zentren lassen sich diese Risiken jedoch deutlich minimieren.
Die Nachsorge umfasst regelmäßige klinische und echokardiographische Kontrollen zur Beurteilung der Klappenfunktion und des linksventrikulären Remodelings. Zudem ist eine temporäre oder dauerhafte antithrombotische Therapie erforderlich, deren genaues Regime sich nach den individuellen Patientenrisiken richtet.
Zu den Kontraindikationen gehören unter anderem eine aktive Endokarditis, intrakardiale Thromben oder eine ungünstige Klappenanatomie, die eine sichere Verankerung des Devices verhindert. Auch eine stark eingeschränkte Lebenserwartung aufgrund schwerwiegender nicht-kardialer Komorbiditäten spricht in der Regel gegen den Eingriff.
Ärzte fragen zu diesem Thema
💡Praxis-Tipp
Das Positionspapier weist ausdrücklich darauf hin, dass abteilungsübergreifende Anstellungsmodelle für die Zertifizierung unzulässig sind. Es wird betont, dass die leitenden Kardiologen zwingend direkt in der kardiologischen Fachabteilung angestellt sein müssen, um die klare Verantwortungsabgrenzung des Herzteam-Konzepts zu wahren.
Häufig gestellte Fragen
Laut DGK-Positionspapier muss das Zentrum mindestens 30 direkte kathetergestützte Verfahren an der Mitralklappe pro Jahr nachweisen. Indirekte Verfahren werden dabei nicht auf diese Mindestmenge angerechnet.
Die Leitlinie fordert, dass die beiden das Programm führenden Kardiologen jeweils mindestens 15 direkte kathetergestützte Interventionen an der Mitralklappe pro Jahr durchführen. Diese Eingriffe müssen als Erstoperateur erfolgen.
Es wird gefordert, die letzten 25 unterschriebenen Heart-Team- und Katheterprotokolle vorzulegen. Zudem müssen mindestens 30 Katheterprotokolle aus den letzten 12 Monaten eingereicht werden, um die Fallzahlen der Erstoperateure zu belegen.
Das Positionspapier schließt dies explizit aus. Es wird betont, dass die leitenden Ärzte Fachärzte für Kardiologie sein müssen und abteilungsübergreifende Anstellungsmodelle nicht zulässig sind.
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Quelle: Addendum zum Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie „Interventionelle Therapie von AV-Klappenerkrankungen – Kriterien für die Zertifizierung von Mitralklappenzentren“ (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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