DGK-Addendum: Curriculum Interventionelle Kardiologie
📋Auf einen Blick
- •Zertifizierungen für die Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie werden künftig befristet erteilt.
- •Eine regelmäßige Rezertifizierung ist für den Erhalt der Anerkennung zwingend erforderlich.
- •Alt-Zertifikate, die vor diesem Addendum unbefristet ausgestellt wurden, behalten ihre unbegrenzte Gültigkeit (Bestandsschutz).
Hintergrund
Das Curriculum Interventionelle Kardiologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) wurde ursprünglich im Jahr 2012 publiziert. Mit dem im Jahr 2020 veröffentlichten Addendum werden wichtige Neuerungen bezüglich der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten eingeführt.
Regelungen zur Rezertifizierung
Die Anerkennungen der Zusatzqualifikation unterliegen nun neuen zeitlichen Vorgaben. Dies betrifft alle Ebenen der Zertifizierung:
- Personen
- Stätten
- Leiter und stellvertretende Leiter
Um die Übersicht zu erleichtern, gelten folgende Bestimmungen für die Gültigkeit und Rezertifizierungspflicht:
| Zertifikats-Ausstellung | Gültigkeitsdauer | Erfordernis |
|---|---|---|
| Vor Veröffentlichung des Addendums (unbefristet ausgestellt) | Unbefristet gültig (Bestandsschutz) | Keine Rezertifizierung notwendig |
| Nach Veröffentlichung des Addendums | Befristet erteilt | Rezertifizierungspflicht zum Erhalt der Zertifizierung |
Sofern eine neuere, befristete Zertifizierung weiterbestehen soll, ist die Einhaltung der Rezertifizierungspflicht zwingend erforderlich.
💡Praxis-Tipp
Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Zertifikats 'Interventionelle Kardiologie'. Wenn es vor Veröffentlichung dieses Addendums (Juli 2020) ohne Befristung ausgestellt wurde, müssen Sie sich nicht rezertifizieren lassen.