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DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)Kardiologie

ECLS-Ausbildungsmodul: Konsensuspapier (DGK/DIVI)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Einheitliches, 3-tägiges Ausbildungsmodul für ECLS und eCPR auf nationaler Ebene.
  • Zielgruppe sind Ärzte, Pflegekräfte und Kardiotechniker im Bereich Intensiv- und Notfallmedizin.
  • Die Leitung eines ECLS-Teams erfordert einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Notfall- oder Intensivmedizin.
  • Das Zertifikat erfordert eine Lernkontrolle sowie den Nachweis von mindestens 15 ECLS-Einsätzen.
  • Zur Verlängerung des Zertifikats um 5 Jahre sind durchgehend ≥ 10 ECLS-Anwendungen pro Jahr nachzuweisen.
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Hintergrund

Die mechanische Herz-Kreislauf-unterstützende Therapie mittels extrakorporaler Life-Support-Systeme (ECLS) und die extrakorporale kardiopulmonale Reanimation (eCPR) nehmen stark zu. Um der Komplexität dieser kritisch kranken Patienten gerecht zu werden, haben mehrere Fachgesellschaften (u.a. DIVI, DGTHG, DGfK, DGAI, DGIIN, DGF, GRC und DGK) ein standardisiertes, interprofessionelles Ausbildungsmodul ECLS im Konsens verabschiedet. Die DIVI fungiert hierbei als koordinierende Fachgesellschaft.

Voraussetzungen und ECLS-Teamleitung

Für den Betrieb eines ECLS-Programms müssen klare Verantwortlichkeiten definiert werden.

  • Leitung und stellvertretende Leitung: Müssen Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Notfall- oder Intensivmedizin sein und über mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von ECLS-Patienten verfügen.
  • Teilnahmevoraussetzung (Ärzte): Begonnene oder abgeschlossene Zusatzweiterbildung im Bereich Notfallmedizin, klinischer Akut- und Notfallmedizin oder Intensivmedizin.
  • Teilnahmevoraussetzung (Pflege): Keine gesonderten Voraussetzungen.

Struktur des Ausbildungsmoduls

Das Curriculum ist auf drei Tage ausgelegt und richtet sich an Intensiv- und Notfallmediziner, Fachärzte (Kardiologie, Anästhesiologie, Herzchirurgie), Fachpflegende und klinische Perfusionisten. Jeder Tag umfasst theoretische und praktische Anteile.

AusbildungstagTheoretische SchwerpunktePraktische Schwerpunkte
Tag 1Grundlagen, Leitlinien, technischer Aufbau, Kanülierungstechniken, KomplikationenECLS-Aufbau, Priming, Kanülierung (auch unter eCPR)
Tag 2Beatmung, medikamentöse Unterstützung, Monitoring, Gerinnung, LV-Unloading, TransportSimulationsszenarien (eCPR, kardiogener Schock), erweiterte Modi
Tag 3Trouble Shooting, Weaning, Qualitätsanforderungen, Hirntoddiagnostik, Ethik, PflegeaspekteKomplikationsmanagement, Transfer/Mobilisierung, Angehörigengespräch

Zertifizierung und Rezertifizierung

Nach Abschluss des Moduls kann ein Zertifikat (z. B. "Sachkundenachweis ECLS" der DGK oder "ECLS Pflegeexperte" für Pflegende) ausgestellt werden. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

  • Erwerb: Erfolgreiche schriftliche oder mündliche Lernkontrolle und Nachweis von mindestens 15 ECLS-Einsätzen.
  • Verlängerung: Bei einer Erfahrung von ≥ 10 ECLS-Anwendungen pro Jahr über 5 Jahre verlängert sich das Zertifikat automatisch um weitere 5 Jahre.
  • Rezertifizierung: Werden diese Fallzahlen nicht erreicht, ist nach 5 Jahren eine formelle Rezertifizierung notwendig.

💡Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie Ihre ECLS-Einsätze kontinuierlich: Für die automatische Verlängerung des Zertifikats nach 5 Jahren müssen Sie mindestens 10 ECLS-Anwendungen pro Jahr nachweisen.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitung muss durch einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Notfall- oder Intensivmedizin erfolgen, der über mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von ECLS-Patienten verfügt.
Ärzte benötigen eine begonnene oder abgeschlossene Zusatzweiterbildung in Notfall- oder Intensivmedizin. Für Pflegekräfte gibt es keine gesonderten Voraussetzungen.
Für den initialen Erwerb des Zertifikats müssen mindestens 15 ECLS-Einsätze nachgewiesen werden.
Grundsätzlich nach 5 Jahren. Das Zertifikat verlängert sich jedoch automatisch um weitere 5 Jahre, wenn durchgehend ≥ 10 ECLS-Anwendungen pro Jahr nachgewiesen werden.

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