Gestufte Notfallstrukturen im Krankenhaus: IQWiG-Bericht
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht V24-06 evaluiert die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Die Untersuchung basiert auf § 136c Absatz 4 SGB V und berücksichtigt aktuelle rechtliche Entwicklungen.
Für die Evaluation wurden qualitative und quantitative Methoden kombiniert. Daran beteiligten sich unter anderem 1369 Personen aus 714 Krankenhäusern in Online-Surveys sowie Experten in Fokusgruppen und Interviews.
Ziel der Erhebung war es, Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis zu identifizieren und Weiterentwicklungsbedarfe für die Notfallstufen-Regelungen abzuleiten. Dabei wurde auch der Abgleich mit der geplanten Notfallreform fokussiert.
Empfehlungen
Der Bericht identifiziert zentrale Herausforderungen und formuliert strukturelle Weiterentwicklungsbedarfe für die Notfallversorgung.
Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis
Laut Evaluation stellt der Personalmangel die größte Hürde bei der Umsetzung der Notfallstufen dar. Dies betrifft laut den Befragten insbesondere folgende Bereiche:
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Die 24/7-Vorhaltung von Fachkräften in der geforderten Anzahl und Qualifikation
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Die Einhaltung der Vorgabe, eine Ersteinschätzung innerhalb von 10 Minuten durchzuführen
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Die Bewältigung des hohen Patientenaufkommens durch ambulante Fälle in der Zentralen Notaufnahme (ZNA), die nicht stationär behandlungsbedürftig sind
Regionale und sektorale Hürden
Der Bericht zeigt, dass der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Weitervermittlung ambulanter Notfälle oft erschwert ist. Dies ist besonders der Fall, wenn bereits KV-Notfallpraxen existieren.
In Regionen mit geringer Krankenhausdichte werden Probleme bei Erreichbarkeit, Abtransport und Entlassmanagement beschrieben. Demgegenüber wird in Ballungsräumen eine potenzielle Überversorgung durch zu viele Krankenhäuser mit Notfallstufen beobachtet.
Übergreifender Weiterentwicklungsbedarf
Die Befragten formulierten laut IQWiG-Bericht konkrete Anpassungswünsche an die G-BA-Regelungen. Zu den zentralen Forderungen gehören:
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Die Etablierung eines eigenständigen Facharztes für Akut- und Notfallmedizin anstelle einer reinen Zusatzweiterbildung
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Eine Abschwächung der strikten 10-Minuten-Regel zur Ersteinschätzung der Behandlungspriorität
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Die Anpassung der Personalvorgaben von "fachärztlicher Anwesenheit" zu "ärztlicher Anwesenheit mit Möglichkeit zur fachärztlichen Konsultation"
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Eine Verpflichtung der KVen zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen
Spezielle Notfallversorgung und Module
Für die speziellen Notfallmodule wird eine Anerkennung der Fachgesellschafts-Zertifizierungen (z. B. für Traumazentren und Stroke Units) durch den Medizinischen Dienst (MD) angeregt. Zudem wird die Schaffung einheitlicher struktureller Vorgaben für Kindernotaufnahmen betont.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Aspekt für die klinische Organisationsstruktur ist die dokumentierte Schwierigkeit, die geforderte Ersteinschätzung (Triage) strikt innerhalb von 10 Minuten durchzuführen. Der Bericht hebt hervor, dass insbesondere der hohe Anteil an eigentlich ambulanten Patienten in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) die personellen Ressourcen bindet und verbesserte strukturelle Kooperationen mit dem kassenärztlichen Sektor erfordert.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht stellt die Vorgabe, eine Ersteinschätzung innerhalb von 10 Minuten durchzuführen, aufgrund von Personalmangel eine der größten Umsetzungsschwierigkeiten dar. Es wird von den Befragten eine Abschwächung dieser strikten Regelung gefordert.
Die Evaluation zeigt den Wunsch der Praxis, die Vorgabe der "fachärztlichen Anwesenheit" abzuändern. Stattdessen wird eine "ärztliche Anwesenheit mit der Möglichkeit zur fachärztlichen Konsultation" als praktikablere Lösung vorgeschlagen.
Der Bericht identifiziert Schwierigkeiten beim Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den KVen zur Übernahme ambulanter Notfälle. Es wird ein Weiterentwicklungsbedarf gesehen, die KVen stärker zu solchen Kooperationen zu verpflichten.
Die Befragten der IQWiG-Evaluation fordern, dass Zertifizierungen der Fachgesellschaften für Traumazentren und Stroke Units durch den Medizinischen Dienst (MD) anerkannt werden. Dies soll im Rahmen der speziellen Notfallmodule bürokratische Hürden abbauen.
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Quelle: IQWiG V24-06: Evaluation der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern (IQWiG, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.