DIVI Empfehlungen 2022: Struktur & Ausstattung Intensivstationen
📋Auf einen Blick
- •Intensivstationen werden in drei Versorgungsstufen (Basis-, Erweiterte und Umfassende Versorgung) eingeteilt.
- •Die Leitung einer Intensivstation soll durch einen hauptamtlichen Arzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erfolgen (Stufe 2 und 3).
- •Ein eingearbeiteter Arzt soll 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche auf der Intensivstation präsent sein.
- •Der ärztliche Stellenschlüssel liegt bei mindestens 0,7 VK pro Behandlungsplatz (Stufe 1) bzw. 0,8 VK (Stufe 2 und 3).
- •Der pflegerische Personalbedarf wird mittels Leistungserfassung ermittelt, mit spezifischen Pflegefachpersonen-zu-Patienten-Verhältnissen (LOC I: 1:3, LOC II: 1:2, LOC III: 1:1).
- •Ein Stationsapotheker soll festes Mitglied im interprofessionellen Behandlungsteam sein und an Visiten teilnehmen.
- •Psychologische Versorgung für Patienten, psychosoziale Betreuung für Angehörige und Personalfürsorge sind zu gewährleisten.
Hintergrund
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) verfolgt das Ziel, die Wissenschaft, Praxis und Forschung im Bereich der Intensiv- und Notfallmedizin zu fördern und Standards für die multidisziplinäre Versorgung kritisch kranker Patienten zu entwickeln. Die vorliegenden Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen basieren auf wissenschaftlich belegbaren medizinischen Erkenntnissen sowie Erfahrungen vergleichbar entwickelter Länder, um die Qualität der intensivmedizinischen Versorgung auf Spitzenniveau zu sichern.
Diese Empfehlungen definieren die nach aktuellem Wissensstand erforderlichen Strukturen und haben nicht den Anspruch, den Status quo festzuschreiben oder sich an nicht-medizinischen Argumentationen zu orientieren. Sie sollen den medizinisch als erforderlich angesehenen Rahmen für eine intensivmedizinische Versorgung auf Spitzenniveau definieren. Dabei wird explizit betont, dass „mindestens“ genannte Anforderungen nicht zu unterschreiten sind, dies aber nicht bedeutet, dass eine solche Mindestausstattung in allen Situationen ausreichend ist. Die DIVI widerspricht der Gleichsetzung von „mindestens“ mit „maximal“, um die Behandlungsqualität sicherzustellen und das Personal vor Überforderung zu schützen.
Ohne eine hochwertige Struktur und personelle Ausstattung ist eine qualitativ hochwertige Intensivmedizin nicht möglich. Daher sind gestufte Konzepte und eine Zentrumsbildung für besonders aufwändige Therapien oder spezielle Krankheitszustände anzustreben.
Definition und Stufen von Intensivstationen
Intensivstationen sollen in die folgenden drei intensivmedizinischen Versorgungsstufen eingeteilt werden:
| Versorgungsstufe | Definition | Empfohlene Bettenzahl (DIVI) |
|---|---|---|
| Stufe 1: Basisversorgung | Notfallbehandlungen, Eingriffe und Behandlungen, die regelmäßig eine intensivmedizinische Überwachung oder eine kurzfristige Intensivbehandlung erfordern. Vital bedrohte Patienten können kurzfristig stabilisiert und auf eine Intensivstation einer höheren Stufe verlegt werden. | ≥ 6, alle mit Beatmungsmöglichkeit |
| Stufe 2: Erweiterte Versorgung | Ausstattung zur vollständigen Versorgung der meisten konservativen und operativen Intensivpatienten. Patienten mit fehlenden Fachrichtungen am Standort (z.B. Neurochirurgie, Herzchirurgie, Transplantationsmedizin) oder speziellen Organersatzverfahren (z.B. ECMO/ECLS) werden auf Stufe 3 verlegt. | ≥ 10 (am Standort), alle mit Beatmungsmöglichkeit |
| Stufe 3: Umfassende Versorgung | Bietet das komplette intensivmedizinische Versorgungsspektrum, ggf. verteilt auf spezialisierte Intensivstationen, und ist für die Versorgung hochkomplexer Patienten personell und apparativ angemessen ausgestattet. In der Regel Universitätskliniken und große akademische Lehrkrankenhäuser. | ≥ 50 (am Standort), alle mit Beatmungsmöglichkeit |
Daneben sind Spezialversorger zu berücksichtigen, deren Strukturvorgaben analog zu definieren sind.
Personelle Ausstattung – Ärzte
Leitung
Eine Intensivstation soll durch einen Arzt geleitet werden, der die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin besitzt. In den Stufen 2 und 3 soll dieser hauptamtlich auf der Intensivstation tätig und intensivmedizinisch verantwortlich sein (Empfehlungsgrad 1A).
Qualifikation und Präsenz
- Ein Arzt, der auf dieser oder einer Intensivstation der gleichen Stufe mindestens 3 Monate strukturiert eingearbeitet worden ist, soll 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche auf dieser Intensivstation präsent sein (Empfehlungsgrad 1A).
- Ein weiterer Arzt mit einer intensivmedizinischen Weiterbildungszeit von mindestens 6 Monaten soll während der Kernarbeitszeit auf der Intensivstation präsent sein (Krankenhausstufe 2 und 3) bzw. im Krankenhaus präsent und sofort verfügbar sein (Krankenhausstufe 1). Außerhalb der Kernarbeitszeit soll er zumindest im Krankenhaus präsent und sofort verfügbar sein (Empfehlungsgrad 1A).
- Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ soll täglich mindestens eine Visite durchführen (Empfehlungsgrad 1A).
- In der Stufe 2 soll in der Kernarbeitszeit arbeitstäglich ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ zusätzlich sofort auf der Intensivstation verfügbar sein. Außerhalb dieser Anwesenheitszeit soll ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ unverzüglich für den Patienten verfügbar sein (Empfehlungsgrad 1A).
- In der Stufe 3 soll in der Kernarbeitszeit arbeitstäglich zusätzlich ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ auf der Intensivstation präsent sein. Außerhalb dieser Anwesenheitszeit soll ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ unverzüglich für den Patienten verfügbar sein (Empfehlungsgrad 1A).
Stellenzahl
- Neben der Stelle des Leiters und dessen Ausfallkompensation (1,3 Vollkostenstellen [VK]) sind mindestens 0,7 VK Ärzte pro Behandlungsplatz vorzuhalten (Empfehlungsgrad 1A).
- Ärzte in den ersten 3 Monaten ihrer Einarbeitung auf der Intensivstation sollen bei der ärztlichen Personalausstattung nicht eingerechnet werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Bei speziellen Anforderungen (z.B. hohe Zahl an Isolationspatienten, Verbrennungen, Polytrauma, extrakorporale Organersatzverfahren, Reanimationsteam, Schockraumabdeckung, Intensivtransporte, hoher Patientendurchsatz) sind auf Intensivstationen der Stufe 2 und 3 mindestens 0,8 VK-Ärzte (entsprechend dem lokalen Aufgabenprofil ggf. mehr VK) pro Behandlungsplatz vorzuhalten (Empfehlungsgrad 1C).
Physician Assistants
Physician Assistants können das ärztliche Personal in bestimmten Tätigkeitsgebieten entlasten (Empfehlungsgrad 2C).
Personelle Ausstattung – Pflege
Kategorisierung von Intensivpatienten
- Kritisch kranke Patienten sollen täglich in eine der drei Schweregradkategorien (Level of Care [LOC] I, II oder III) eingeteilt werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Die Zuteilung von Patienten in eine Schweregradkategorie soll mit einem validierten Leistungserfassungssystem (z.B. INPULS®) erfolgen (Empfehlungsgrad 1C).
Leitung
- Die Stationsleitung ist für die organisatorische und fachliche Leitung verantwortlich und soll auch weiterhin in der Patientenversorgung tätig sein (Empfehlungsgrad 1C).
- Die Stationsleitung einer Intensivstation soll über die Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ oder „Intensivpflege“ und zusätzlich möglichst über ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Pflege, mindestens aber eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Leitung einer Station verfügen (Empfehlungsgrad 1C).
- Für die Stationsleitung einer Intensivstation sollen allein für die Leitungsaufgaben mindestens 1,3 VK vorhanden sein. Bei Stationsgrößen über 10 Betten sollen 0,13 VK für jedes weitere Bett hinzukommen (Empfehlungsgrad 1C).
Stellenzahl, Qualifikation und Präsenz
- Die Ausstattung mit Pflegepersonal soll mittels eines Leistungserfassungsinstrumentes ermittelt werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Der Personalbedarf für die Besetzungen der Schichten soll anhand der über ein Jahr oder ein Quartal im Normalbetrieb gemittelten LOC-Stufen berechnet und jährlich/quartalsweise reevaluiert werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Als Berechnungsgrundlage gilt das Verhältnis von (direkt am Patientenbett eingesetzter und strukturiert eingearbeiteter) Pflegefachpersonen-zu-Patienten und soll für Patienten mit LOC I 1:3, mit LOC II 1:2 und mit LOC III 1:1 betragen (Empfehlungsgrad 1A).
- Der Anteil an Pflegefachpersonen mit der zusätzlichen Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ oder „Intensivpflege“ soll in jeder Schicht mindestens 30 % des Pflegeteams der Intensivstation betragen (Empfehlungsgrad 1C). Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, den Anteil auf mindestens 50 % zu erhöhen (Empfehlungsgrad 1C).
- Für die Einarbeitung neuer Pflegefachpersonen und Pflegefachpersonen in Weiterbildung zur „Intensivpflege und Anästhesie“ oder „Intensivpflege“ soll zusätzlich 1,3 VK pro 50 Pflegefachpersonen vorgehalten werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Die Einarbeitung sollte strukturiert durch fachweitergebildete Pflegefachpersonen mit Qualifikation zur Praxisanleitung erfolgen (Empfehlungsgrad 1C).
- Die Einarbeitungszeit von neuen Mitarbeitern ohne Intensiverfahrung soll mindestens drei Monate betragen (Empfehlungsgrad 1C).
- Der Stellenanteil aller Einzuarbeitenden soll nicht im Stellenplan berücksichtigt werden (Empfehlungsgrad 1C).
Advanced Practice Nurses
Advanced Practice Nurses (APN) sollten eingesetzt werden (Empfehlungsgrad 2C).
Entlastung
Zur Entlastung des Pflegepersonals sollen die zugelassenen technischen und digitalen Hilfsmittel möglichst vollständig vorhanden sein und eingesetzt werden (Empfehlungsgrad 1C).
Personelle Ausstattung – Therapeuten
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie
- Physiotherapeutische Behandlungen sollen für Patienten der Intensivstation täglich sichergestellt werden. Die Behandlungsdauer am Patienten soll durchschnittlich 30 Minuten betragen (Empfehlungsgrad 1C).
- Logopädische Behandlungen für Patienten der Intensivstation sollen für Intensivstationen der Stufen 2 und 3 arbeitstäglich sichergestellt werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Ergotherapeutische Behandlungen für Patienten der Intensivstation sollten für Intensivstationen der Stufen 2 und 3 arbeitstäglich sichergestellt werden (Empfehlungsgrad 2C).
Weitere Berufsgruppen und Unterstützungsdienste
Hygiene und Antibiotic Stewardship
- Die Betreuung von Intensivstationen durch Hygienebeauftragte und Hygienefachkräfte ist entsprechend den jeweils aktuellen Vorgaben des Robert Koch-Instituts vorzuhalten (Empfehlungsgrad 1A).
- Auf jeder Intensivstation soll ein Programm für den rationalen Einsatz der Antibiotikatherapie eingerichtet und dessen klinische Ergebnisse sowie die Verwendung von Antibiotika, das Auftreten von nosokomialen Infektionen und (multi)resistenten Infektionserregern überwacht und dokumentiert werden (Empfehlungsgrad 1A).
Stationsapotheker
- Ein Stationsapotheker soll festes Mitglied im interprofessionellen Behandlungsteam auf der Intensivstation in der direkten Patientenversorgung sein (Empfehlungsgrad 1A).
- Eine mindestens 1x wöchentliche (Krankenhausstufe 1 und 2) bzw. 2x wöchentliche (Krankenhausstufe 3) Teilnahme an einer interprofessionellen Visite soll in Präsenz oder telepharmazeutisch (Stufe 1) durchgeführt werden (Empfehlungsgrad 1B). Ein Apotheker soll (in den Krankenhausstufen 2 und 3) zu jeder Zeit erreichbar sein (Empfehlungsgrad 1C).
- Die der Intensivstation fest zugeordnete Arbeitszeit eines Stationsapothekers soll neben der Visitentätigkeit auch für grundlegende professionelle Unterstützungsaktivitäten zur Verfügung stehen, z.B. Interaktions- und Sicherheitschecks, Beteiligung an Leitlinienentwicklung und Analyse von Medikamentenverbrauch und -ausgaben (Empfehlungsgrad 1B).
- Hersteller von Medikamenten-Datenbanken sollen automatisierte Interaktions-, Dosierungs- und Sicherheitschecks entwickeln und implementieren (Empfehlungsgrad 1C).
- Ein Curriculum für die Pharmazie in der Intensivmedizin soll entwickelt und eine strukturierte Weiterbildung etabliert werden (Empfehlungsgrad 1C).
Psychologische und psychosoziale Versorgung
- Eine fachspezifische psychologische Versorgung soll allen kritisch kranken Patienten bedarfsorientiert zumindest arbeitstäglich zur Verfügung stehen (Empfehlungsgrad 1C).
- Für Angehörige kritisch kranker Patienten ist eine verbindliche, konzeptuell verankerte psychosoziale Angehörigenbetreuung vorzuhalten und anzubieten (Empfehlungsgrad 1C).
- Psychosoziale Unterstützung des medizinischen Personals soll sowohl als in die Organisationsstruktur eingebundene als auch als externe psychosoziale Unterstützung mit Schnittstellen zu therapeutischen Maßnahmen zeitnah angeboten werden (Empfehlungsgrad 1C).
- In psychosozialer Unterstützung ausgebildete Kollegen (Peers) sollen zeitnah zur Verfügung stehen (Empfehlungsgrad 1C).
Ethische Fallberatung
Ein institutionalisiertes Ethikkomitee soll zur Verfügung stehen und für eine ethische Fallberatung arbeitstäglich innerhalb von 48 Stunden, an Wochenenden und Feiertagen innerhalb von 72 Stunden zusammentreten können (Empfehlungsgrad 1C).
Sozialdienst
Ein Sozialdienstmitarbeiter soll für Patienten, deren Angehörige sowie als Ansprechpartner für das Behandlungsteam arbeitstäglich verfügbar sein (Empfehlungsgrad 1C).
Spirituelle Begleitung
Seelsorgerliche, konfessionelle und/oder spirituelle Betreuung soll vom Behandlungsteam regelhaft angeboten und/oder auf Wunsch des Patienten oder der Angehörigen ermöglicht werden, insbesondere in existenziell bedrohlichen Situationen und am erwarteten oder absehbaren Lebensende (Empfehlungsgrad 1C).
Palliativversorgung
- Intensivmedizinisch tätige Ärzte sollen über palliativmedizinische Grundkenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Begleitung schwer kranker und sterbender Patienten ist Aufgabe eines jeden Arztes (Empfehlungsgrad 1C).
- Eine Mitbehandlung durch einen Palliativmediziner soll verfügbar sein. Diese Mitbehandlung kann durch integrative, konsultative oder gemischte Modelle erfolgen (Empfehlungsgrad 1C).
Ernährungstherapie
- Ein Mitarbeiter mit einer ernährungsmedizinischen Qualifikation sollte mindestens arbeitstäglich zur Verfügung stehen (Empfehlungsgrad 2C).
- Eine Mitbetreuung durch Ernährungsmediziner oder Ernährungsfachkräfte sollte bei speziellen Problemen, insbesondere in den höheren Versorgungsstufen 2 und 3, verfügbar sein (Empfehlungsgrad 2C).
Administration, Logistik und Technik
- Die Personalausstattung für administrative Aufgaben (Bestellwesen, Sekretariatsaufgaben für die Station, die Pflege und die Ärzte) soll mindestens 1,3 VK betragen. Für Stationsgrößen über 10 Betten sollen 0,13 VK für jedes weitere Bett hinzukommen (Empfehlungsgrad 1C).
- Zusätzliche Personalkapazität soll für Material- und Medikamentenversorgung, Reinigung von Geräten, Gerätewartung, Geräteeinweisung nach MPG und Gerätereparatur eingeplant werden (Empfehlungsgrad 1C).
IT-Personal
Eine 24/7-Verfügbarkeit von IT-Fachpersonal soll sichergestellt sein (Empfehlungsgrad 1C).
Reinigungspersonal
Reinigungspersonal, das mit den speziellen Hygieneanforderungen der Intensivstation vertraut ist, soll die Intensivstation täglich reinigen und 24/7 zur Verfügung stehen (Empfehlungsgrad 1C).
Forschung und Lehre
- Forschung und Lehre in der Intensivmedizin soll von allen Medizinischen Fakultäten angemessen mit Schwerpunktprofessuren für Intensivmedizin und Budgets ausgestattet werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Schwerpunktprofessuren an Universitätskliniken sollen Stellenkontingente für die Forschung erhalten (mindestens eine Study Nurse (1VK) und eine ärztliche oder wissenschaftliche Stelle (1/2 VK) pro 10 Betten) (Empfehlungsgrad 1C).
- Eine Infrastruktur soll bereitgestellt werden, die eine Teilnahme an nationalen und internationalen Studien und Registern ermöglicht (Empfehlungsgrad 1C).
- Die Intensivmedizin an Universitätskliniken soll intensivmedizinische digitale Netzwerke und Datenbanken etablieren (Empfehlungsgrad 1C).
- Die Forschung in der Intensivpflege (Pflegewissenschaft) soll mit akademischen Positionen und Budgets für Forschung und Lehre ausgestattet werden (Empfehlungsgrad 1C).
Organisation und Qualitätssicherung
Aufnahmekriterien
Für die Aufnahme von Patienten auf die Intensivstation, deren Entlassung und das Vorgehen im Falle von Kapazitätsengpässen sollen schriftlich formulierte Kriterien vorliegen (Empfehlungsgrad 1C).
Qualitätssicherung
- Intensivstationen sollen an einem externen Qualitätsvergleich oder einem externen Audit/Peer Review teilnehmen und eine interne Kontrolle von mehreren der 10 Qualitätsindikatoren der DIVI und DGAI durchführen (Empfehlungsgrad 1C).
- Zur Durchführung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung sollen zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden (Empfehlungsgrad 1C).
Fallbesprechungen
Es sollen regelmäßig interprofessionelle/interdisziplinäre Fallbesprechungen stattfinden, deren Ergebnisse für alle Teammitglieder nachvollziehbar dokumentiert werden (Empfehlungsgrad 1C).
Aufgaben für die Zukunft
- Die Schaffung und die nachhaltige Finanzierung von Strukturen zum externen Qualitätsvergleich sollen durch kooperative Aktivitäten der medizinischen Fachgesellschaften, der Industrie, der Behörden und anderer regulierender Institutionen geschaffen werden (Empfehlungsgrad 1C).
- Intensivmedizinische Netzwerke und telematische Strukturen sollen geschaffen werden (Empfehlungsgrad 2C).
💡Praxis-Tipp
Stellen Sie sicher, dass auf Ihrer Intensivstation ein Arzt mit mindestens 3 Monaten Einarbeitung 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche präsent ist, um die kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten.