DIVI Empfehlung: Handlungsfelder Notaufnahme (2024)
📋Auf einen Blick
- •Ein Mangel an Pflege- und ärztlichem Personal erfordert die Ausweitung von Kompetenzen der Pflegefachberufe in Notaufnahmen.
- •Interprofessionelle Zusammenarbeit, gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung sind essenziell für eine optimale Patientenversorgung.
- •Gemeinsame, einrichtungsadaptierte Handlungskonzepte und regelmäßige interprofessionelle Besprechungen sind Grundlage der Zusammenarbeit.
- •Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen umfassen Pflegefachmann/frau, Fachweiterbildung Notfallpflege und Advanced Practice Nurse (APN).
- •Die erworbenen Kompetenzen sollen bundesweit einheitlich sein und durch klinikspezifische Einarbeitung in die Praxis überführt werden.
- •Eine detaillierte Matrix beschreibt die Handlungskompetenzen, inklusive eigenverantwortlicher Indikationsstellung und Durchführung für spezialisierte Pflegefachpersonen.
Hintergrund
Die aktuelle Situation im Krankenhaussektor ist von einem ausgeprägten Mangel an Pflegefachpersonen und zunehmend auch an ärztlichem Personal geprägt. Vor diesem Hintergrund ist die Diskussion über eine Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachberufen sowie die Schaffung neuer, auch akademischer Qualifizierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise der Advanced Practice Nurse (APN), hochaktuell. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2017 sieht bereits Modellvorhaben zum Erwerb erweiterter Kompetenzen vor, die aktuell auf bestimmte Tätigkeiten bei Diagnosen wie Diabetes Typ I und II, chronische Wunden, Demenz und Verdacht auf Hypertonus begrenzt sind. Ein geplantes Pflegekompetenzgesetz im Bundesministerium für Gesundheit soll weitere Reformen ermöglichen und erweiterte Rollen für Pflegefachpersonen im Krankenhausbereich umsetzen.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) haben einen Konsens zu den interprofessionellen Handlungskompetenzen in der klinischen Akut- und Notfallmedizin erarbeitet. Ziel ist eine teambasierte Optimierung der Versorgung schwer akut erkrankter Patienten durch die Stärkung der Notfallpflege. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf die Berufsgruppe der zweijährig fachweitergebildeten Pflegefachpersonen, da diese zusammen mit der Ärzteschaft den personellen Kern der klinischen Akut- und Notfallmedizin bildet.
Grundlagen der interprofessionellen Zusammenarbeit
Eine bestmögliche notfallmedizinische Versorgung ist aufgrund der Komplexität der Erkrankungszustände und der Behandlungsmöglichkeiten nur in interdisziplinären und interprofessionellen Teams möglich. Die Kompetenz und der Beitrag jedes Teammitglieds sind dabei unverzichtbar. Daraus ergeben sich mehrere Kernanforderungen:
- Kernaussage 1: Die Zusammenarbeit muss im gegenseitigen Vertrauen auf die Kompetenz und Zuverlässigkeit der beteiligten Personen und Berufsgruppen sowie der gegenseitigen Wertschätzung gründen.
- Kernaussage 2: Grundlage der Handlungsfähigkeit ist die Definition der notwendigen Kompetenz, die in den jeweiligen Ausbildungen, Studiengängen und Weiterbildungen erworben wird. Die erforderlichen Handlungskompetenzen müssen in den Curricula bundeseinheitlich abgebildet und erlernbar sein.
- Kernaussage 3: Grundlage der konkreten Zusammenarbeit sind die interprofessionelle Erarbeitung von einrichtungsadaptierten Handlungskonzepten, eine strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeitender sowie gemeinsame interprofessionelle Besprechungen (z.B. Tagesplan, Diagnostik- und Behandlungsplan jedes Patienten, Festlegung der Behandlungsziele auf Beobachtungsstationen zu mindestens zwei Zeitpunkten täglich).
Gemeinsam erarbeitete Konzepte haben für alle Mitarbeitenden verbindlichen Charakter. Alle beteiligten Berufsgruppen haben gleichermaßen die Pflicht und das Recht, sich an der Erarbeitung solcher Konzepte zu beteiligen.
Kompetenzstufen der Pflegefachpersonen
Die Empfehlungen gliedern die Kompetenzstufen der Pflegefachpersonen in der klinischen Akut- und Notfallmedizin in drei Kategorien:
- Kernaussage 4: Kompetenzstufen der Pflegefachpersonen werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Pflegefachmann/frau ohne oder mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science oder Bachelor of Arts (BSc/BA)
- Zusätzlich mit 2-jähriger Fachweiterbildung Notfallpflege
- Advanced Practice Nurse (APN) mit Fachweiterbildung Notfallpflege
Die Qualifikation als Pflegefachmann/frau ist im Pflegeberufegesetz festgelegt. Die Fachweiterbildung Notfallpflege, die mindestens zwei Jahre in Vollzeit dauert, führt zu einem deutschlandweit anerkannten Abschluss mit einheitlichem Kompetenzniveau. Eine Advanced Practice Nurse (APN) wird als Pflegefachperson mit einem Master of Science (MSc) in Advanced Practice Nursing verstanden, die zusätzlich über eine zweijährige Fachweiterbildung für Notfallpflege verfügt. Studiengänge in Pflegemanagement oder anderen patientenfernen Bereichen sind damit nicht gemeint.
- Kernaussage 5: Die Kompetenz der Pflegefachperson am Ende der Ausbildung/Weiterbildung/Studium soll in den drei Kompetenzstufen jeweils bundesweit einheitlich sein. Dies sollte von den Fachgesellschaften, Berufsvertretern und dem Gesetzgeber gewährleistet werden.
- Kernaussage 6: Mit erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Kompetenzstufe werden die darin vermittelten Kompetenzen als erlernt vorausgesetzt. Im Rahmen der Einarbeitung in der klinischen Akut- und Notfallmedizin werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse durch einen Abgleich mit einem klinikspezifischen Einarbeitungslernzielkatalog zusammengeführt und die eigenständige, praktische Anwendungsfähigkeit bescheinigt.
Definitionen der Handlungskompetenzen
Für die Beschreibung der Handlungskompetenzen werden folgende Definitionen vorgenommen:
- Vorbereitung: Umfasst die Material- und Patientenvorbereitung.
- Assistenz: Umfasst die Unterstützung bei Maßnahmen, die nicht eigenständig durchgeführt werden dürfen.
- Durchführung: Umfasst die praktische, eigenverantwortliche Ausführung der beschriebenen Maßnahme.
- Evaluierung: Umfasst die Identifikation und Bewertung des Erfolgs, der Auswirkungen und potenziellen Komplikationen der durchgeführten Maßnahme.
- Anpassung: Umfasst die Ableitung von Folgemaßnahmen, welche sich aus der Evaluierung ergeben und die anschließende Durchführung dieser.
- Indikation: Umfasst die eigenverantwortliche Feststellung der Notwendigkeit einer Maßnahme.
Eigenverantwortliches Handeln (Indikation, Durchführung, Evaluierung und Anpassung) erfolgt im Rahmen spezifischer Handlungskonzepte und vereinbarter Ziele. Bei Auffälligkeiten, neu aufgetretenen Problemen oder dem Über-/Unterschreiten von Grenzwerten ist der zuständige Arzt hinzuzuziehen.
Der Zusatz „unter fachlicher Supervision“ bedeutet, dass Durchführung, Evaluierung, Kontrolle und Anpassung nur unter fachlicher Supervision einer Pflegefachperson oder APN mit Fachweiterbildung Notfallpflege oder eines Arztes erfolgen dürfen. Die supervidierende Person muss sich in der Nähe aufhalten und sofort an das Patientenbett kommen können.
Die folgenden Fußnoten aus der Originalmatrix sind für das Verständnis der Kompetenzen relevant:
- ^b^ Nach Abklärung von spezifischen Kontraindikationen mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin.
- ^c^ Nach Abklärung der Indikation und von spezifischen Kontraindikationen mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin.
- ^d^ In Absprache mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin, da solche Fertigkeiten für deren eigene Weiterbildung benötigt werden können.
Matrix der Handlungskompetenzen (Auszug)
- Kernaussage 8: Die folgende Matrix wird empfohlen. Sie beschreibt Kompetenzen, stellt aber keine allumfassende Aufgabenbeschreibung dar.
| Handlungsfelder | Pflegefachpersonen / BSc, BA | Spez. FWB Notfallpflege | APN (zusätzlich) |
|---|---|---|---|
| Ersteinschätzung | |||
| Ersteinschätzung neu eintretender Patienten und ggf. Verlaufseinschätzung | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Pflegerische und therapeutische Interventionen | |||
| Lagerung, Dekubitusprophylaxe, Mobilisierung | Indikation^b^, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | Indikation^b^, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Neurologische Überwachung (Pupillen, Motorik...) | Durchführung, Evaluierung | Durchführung, Evaluierung | |
| Screening von Sedierung, Schmerz, Delir, Angst, Schlaf, Stress | Durchführung, Evaluierung unter fachlicher Supervision | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Konventionelle Sauerstoffgabe | Durchführung, Evaluierung und Anpassung unter fachlicher Supervision | Indikation, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Nicht-invasive Beatmung | Assistenz | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Sekretmanagement | Indikation (außer endotracheal), Durchführung, Evaluierung und Anpassung unter fachlicher Supervision | Indikation, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Anlage einer peripher-venösen Verweilkanüle | Durchführung^d^, Evaluierung und Anpassung unter fachlicher Supervision | Indikation, Durchführung^d^, Evaluierung und Anpassung | |
| Hämodynamisches Monitoring (nicht-invasiv, invasiv) | Durchführung, Evaluierung unter fachlicher Supervision | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Rhythmus- und Ischämie-diagnostik | Durchführung, Erkennung lebensbedrohlicher Herzrhythmus-Störungen | Durchführung, Erkennung und Interpretation bedrohlicher Herzrhythmus-Störungen, Ischämie | |
| ALS, Defibrillation | Indikation, Durchführung, Evaluierung | Indikation, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Legen einer Magensonde | Durchführung^d^, Evaluierung und Anpassung | Indikation^b^, Durchführung^d^, Evaluierung und Anpassung | |
| Transurethrale Harnableitung | Durchführung^c,d^, Evaluierung und Anpassung | Indikation^b^, Durchführung^d^, Evaluierung und Anpassung | |
| Kommunikation mit Patienten / Zugehörigen | |||
| Betreuung von Zugehörigen, deren Einbindung am Patientenbett, Regelung von Besuchen | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | Indikation^b^, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Therapiezielfestlegung und andere ethische Entscheidungsfindungen | Mitwirkung im interprofessionellen Team | Mitwirkung im interprofessionellen Team | |
| Pharmakologische Therapien | |||
| Glukosekontrolle | Durchführung, Evaluierung und Anpassung | Indikation^c^, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Schmerztherapie | Durchführung, Evaluierung und Anpassung unter fachlicher Supervision | Indikation^c^, Durchführung, Evaluierung und Anpassung | |
| Dokumentation pflegerischer Tätigkeiten, Qualitäts- und Schnittstellenmanagement | |||
| Analoge und digitale Dokumentation im KIS | Durchführung, Evaluierung | Durchführung, Evaluierung und Anpassung |
Spezifische Kompetenzen der Advanced Practice Nurse (APN)
Eine APN mit der zweijährigen Fachweiterbildung Notfallpflege verfügt über die gleichen Handlungskompetenzen wie eine Pflegefachperson mit Fachweiterbildung Notfallpflege. Darüber hinaus bestehen folgende zusätzliche Kompetenzen:
- Entwicklung, Weiterentwicklung und Steuerung von notfallmedizinischen Pflegekonzepten entsprechend des wissenschaftlichen Erkenntnisstands.
- Entwicklung, Weiterentwicklung und Steuerung von notfallmedizinischen Handlungskonzepten im Team entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
- Initiierung, Steuerung, Durchführung oder Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten.
Pflegefachpersonen ohne APN-Qualifikation sollen bei Tätigkeiten unter Punkt (2) keinesfalls ausgeschlossen sein, sondern zu diesen Aufgaben beitragen, wenn keine entsprechende APN zur Verfügung steht oder diese mit ihrem Fachwissen unterstützen.
💡Praxis-Tipp
Fördern Sie eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und der Wertschätzung in Ihrem Team, da dies die Grundlage für eine optimale interprofessionelle Patientenversorgung in der Notaufnahme bildet. Etablieren Sie gemeinsame Handlungskonzepte und regelmäßige interprofessionelle Besprechungen, um die Zusammenarbeit zu strukturieren und die Behandlungsziele abzustimmen.