DGKJ2026Pädiatrie

Notfallversorgung Kinder (NotfallG): KINZ und Triage

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Notfallversorgung in Deutschland steht vor großen demographischen und personellen Herausforderungen. Eine Fehlsteuerung führt häufig zur Überlastung von Notaufnahmen und dem vertragsärztlichen Notdienst.

Ein erheblicher Anteil der Vorstellungen betrifft Kinder und Jugendliche, die oft in der ambulanten Regelversorgung adäquat behandelt werden könnten. Die Wartezeiten für echte Notfälle verlängern sich dadurch massiv.

Die gemeinsame Stellungnahme der pädiatrischen Fachgesellschaften (u.a. DGKJ, BVKJ, DIVI) zum Referentenentwurf des Notfallgesetzes (NotfallG) fordert daher eine konsequente, bedarfsorientierte Zugangssteuerung. Ziel ist der verantwortungsbewusste Einsatz knapper Personalressourcen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Das Positionspapier warnt davor, telemedizinische Anbindungen von allgemeinen Notfallzentren (INZ) an Kinder-Notfallzentren (KINZ) als primäre Anlaufstelle für Eltern zu planen. Diese Verbindungen sind ausschließlich als Konsultationsangebot für den fachlichen Austausch zwischen den Kliniken vorgesehen. Zudem wird betont, dass ein 24/7-Telemedizin-Dienst durch Kinderärzte personell nicht umsetzbar ist.

Häufig gestellte Fragen

Ein KINZ ist ein spezifisches integriertes Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahme fordert, dass diese baulich und strukturell von allgemeinen Notfallzentren getrennt an Kinderkliniken etabliert werden.

Laut dem Positionspapier der Fachgesellschaften ist die Vorhaltung von aufsuchenden Diensten in der Pädiatrie nicht mehr erforderlich. Dies wird in der Praxis bereits seit vielen Jahren nicht mehr umgesetzt.

Es wird eine obligatorische, standardisierte Ersteinschätzung über eine integrierte Leitstelle (Vernetzung von 112 und 116117) gefordert. Diese Triage soll die Behandlungsdringlichkeit festlegen und kann perspektivisch auch KI-gestützt erfolgen.

In Regionen ohne KINZ in zumutbarer Entfernung soll das nächstgelegene allgemeine Notfallzentrum (INZ) über eine vertraglich vereinbarte telemedizinische Anbindung zu einem KINZ verfügen. Dies dient ausschließlich dem fachlichen Austausch der Ärzte untereinander.

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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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