Hochfrequenzablation bei Menorrhagie: IQWiG

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Menorrhagie ist eine häufige Menstruationsstörung, definiert als verlängerte (> 7 bis 10 Tage) und verstärkte Blutung (> 80 ml). Gemäß Leitlinien erfolgt zunächst eine medikamentöse Therapie, beispielsweise mit hormonellen Kontrazeptiva oder nicht steroidalen Antiphlogistika.

Bei unzureichender Linderung, Kontraindikationen oder Ablehnung der medikamentösen Therapie kommt ein operativer Eingriff in Betracht. Voraussetzung für uteruserhaltende ablative Verfahren ist ein abgeschlossener Kinderwunsch.

Zu den etablierten Verfahren der Endometriumablation zählen die Hochfrequenzablation (HF-Ablation), die Schlingenresektion kombiniert mit Rollerballablation (S/R) sowie die Ballonablation. Eine Adenomyosis uteri gilt als Risikofaktor für einen unzureichenden Therapieerfolg der Ablation.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht N20-06 untersucht den Nutzen der Hochfrequenzablation (HF-Ablation) mittels Netzelektrode im Vergleich zu etablierten Verfahren. Die Bewertung basiert auf randomisierten kontrollierten Studien.

Vergleich mit Schlingenresektion und Rollerballablation

Für den Vergleich der HF-Ablation mit der Schlingenresektion kombiniert mit Rollerballablation (S/R) zeigt die Untersuchung folgende Ergebnisse:

  • Es gibt einen Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden der HF-Ablation bezüglich unerwünschter Ereignisse, primär bei intraoperativen Komplikationen.

  • Hinsichtlich der Blutungsstärke lässt sich für beide Verfahren ein vergleichbarer Nutzen erkennen.

  • In der Gesamtabwägung ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen der HF-Ablation gegenüber der S/R.

Vergleich mit Ballonablation

Beim Vergleich der HF-Ablation mit der Ballonablation (Heißwasserballon) kommt die Auswertung zu folgenden Schlüssen:

  • Es zeigt sich ein Beleg für einen höheren Nutzen der HF-Ablation bei der Reduktion der Blutungsstärke.

  • Zudem gibt es einen Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen bezüglich des prämenstruellen Syndroms (PMS).

  • Für Endpunkte wie postoperative Schmerzen, operative Reinterventionen oder unerwünschte Ereignisse zeigt sich kein Anhaltspunkt für einen Unterschied.

Zusammenfassung der Evidenz

Die folgende Tabelle fasst die Evidenzbewertung der HF-Ablation im Vergleich zu den Kontrollinterventionen zusammen:

VergleichsverfahrenBlutungsstärkeUnerwünschte EreignissePrämenstruelles SyndromGesamtabwägung
Schlingenresektion / RollerballablationVergleichbarer NutzenAnhaltspunkt für geringeren SchadenKeine DatenAnhaltspunkt für höheren Nutzen
BallonablationBeleg für höheren NutzenKein Unterschied belegtAnhaltspunkt für höheren NutzenBeleg für höheren Nutzen
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💡Praxis-Tipp

Laut Untersuchung stellt die Adenomyosis uteri einen bekannten Risikofaktor für einen unzureichenden Therapieerfolg einer Endometriumablation dar. Es wird beschrieben, dass in solchen Fällen oder bei generellem Therapieversagen eine Hysterektomie als definitive, wenn auch invasivere Alternative zur Verfügung steht.

Häufig gestellte Fragen

Ein operativer Eingriff kommt in Betracht, wenn medikamentöse Therapien nicht ausreichend wirken, kontraindiziert sind oder abgelehnt werden. Voraussetzung für eine Endometriumablation ist laut Bericht ein abgeschlossener Kinderwunsch.

Der Bericht stellt einen Beleg für einen höheren Nutzen der Hochfrequenzablation bezüglich der Blutungsstärke fest. Zudem gibt es einen Anhaltspunkt für eine bessere Wirkung auf das prämenstruelle Syndrom.

Hinsichtlich der Blutungsstärke zeigen beide Verfahren einen vergleichbaren Nutzen. Es gibt jedoch einen Anhaltspunkt für weniger intraoperative Komplikationen bei der Hochfrequenzablation.

Die Adenomyosis uteri wird in der Untersuchung als Risikofaktor für einen unzureichenden Therapieerfolg der ablativen Verfahren beschrieben. In diesen Fällen kann eine Hysterektomie als definitive Therapie notwendig werden.

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Quelle: IQWiG N20-06: Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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