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Cabozantinib bei Nierenzellkarzinom: IQWiG-Addendum

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Cabozantinib. Das Medikament ist in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen indiziert.

Ziel des Berichts ist die Überprüfung der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Neuberechnungen zur Größe der Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Überprüfung war notwendig geworden, da im ursprünglichen Dossier methodische Unklarheiten bezüglich der epidemiologischen Daten bestanden.

Die Zielpopulation wird für die Bewertung anhand des International Metastatic Renal Cell Carcinoma Database Consortium (IMDC)-Scores in zwei Gruppen unterteilt. Dies betrifft einerseits Personen mit günstigem Risikoprofil und andererseits solche mit intermediärem oder ungünstigem Risikoprofil.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht bewertet die methodische Herleitung der Patientenzahlen für die GKV-Zielpopulation und strukturiert die Ergebnisse wie folgt:

Methodik der Berechnung

Die Ermittlung der Patientenzahlen erfolgt in mehreren Schritten, ausgehend von der prognostizierten Inzidenz für Nierenkarzinome. Der Bericht beschreibt folgende Berechnungsschritte zur Eingrenzung der Zielpopulation:

  • Bestimmung des Anteils an Nierenzellkarzinomen (96,0 Prozent der Nierenkarzinome)

  • Ermittlung der Fälle im Stadium IV bei Erstdiagnose sowie der Fälle mit späterer Progression in das Stadium IV

  • Anwendung des GKV-Anteils von 87,8 Prozent auf die ermittelte Kohorte

Bewertung der Zielpopulation

Das IQWiG stuft das Vorgehen des pharmazeutischen Unternehmers als rechnerisch und methodisch weitgehend nachvollziehbar ein. Die ermittelten Spannen liegen laut Bericht in einer weitgehend plausiblen Größenordnung.

Es wird jedoch auf eine Unsicherheit bei der Ermittlung der Patientenzahlen im Stadium IV bei Erstdiagnose hingewiesen. Diese resultiert aus einem hohen Anteil an Fällen ohne Zuteilung in ein bestimmtes Stadium (39,6 Prozent) in der zugrundeliegenden epidemiologischen Datenquelle.

Verteilung nach IMDC-Risikoprofilen

Die Aufteilung der GKV-Zielpopulation erfolgt anhand der IMDC-Scores. Die folgende Tabelle stellt die vom IQWiG als plausibel bewerteten Patientenzahlen für die Erstlinientherapie dar:

PatientengruppeIMDC-ScoreGeschätzte Anzahl in der GKV
Günstiges Risikoprofil0404 – 758
Intermediäres oder ungünstiges Risikoprofil≥ 12387 – 3424
Gesamte ZielpopulationAlle2950 – 3967
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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation epidemiologischer Daten zum fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom wird im Bericht auf die Unsicherheit durch unvollständige Tumorstadien-Erfassungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein hoher Anteil an fehlenden UICC-Stadien bei der Erstdiagnose die exakte Schätzung der tatsächlichen Zielpopulation für systemische Erstlinientherapien erschwert.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist Cabozantinib in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen indiziert.

Der Bericht schätzt die gesamte GKV-Zielpopulation auf 2950 bis 3967 erwachsene Personen. Diese Zahlen werden vom IQWiG als weitgehend plausible Größenordnung eingestuft.

Die Einteilung erfolgt anhand des IMDC-Scores in zwei Gruppen. Es wird unterschieden zwischen einem günstigen Risikoprofil (Score 0) und einem intermediären bis ungünstigen Risikoprofil (Score 1 oder höher).

Der Bericht weist darauf hin, dass in den zugrundeliegenden Registerdaten häufig das UICC-Stadium bei Erstdiagnose fehlt. Dies führt zu Unsicherheiten bei der genauen Bestimmung der Personen im fortgeschrittenen Stadium IV.

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Quelle: IQWiG G21-27: Cabozantinib (Nierenzellkarzinom) - Addendum zum Auftrag A21-49 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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