IQWiG2022Onkologie

Nierenzellkarzinom: IQWiG-Bewertung zu Pembrolizumab

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A21-163 bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit Lenvatinib. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit einem nicht vorbehandelten, fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterscheidet bei der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie nach dem Risikoprofil der Erkrankten. Es wird zwischen einem günstigen Risikoprofil (IMDC-Score 0) und einem intermediären bis ungünstigen Risikoprofil (IMDC-Score 1 bis größer gleich 3) differenziert.

Da keine direkten Vergleichsstudien gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie vorliegen, basiert die Bewertung auf einem adjustierten indirekten Vergleich. Hierbei wurden die Studien CLEAR und KEYNOTE 426 über den Brückenkomparator Sunitinib herangezogen.

Empfehlungen

Die Nutzenbewertung des IQWiG kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen bezüglich des Zusatznutzens:

Bewertungsmethodik und Studienlage

Laut Bericht weicht der pharmazeutische Unternehmer von der festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie ab, indem er Sunitinib unabhängig vom Risikoprofil als relevante Option anführt. Diese Abweichung wird als nicht sachgerecht eingestuft.

Die vom G-BA benannten Optionen haben laut Bewertung bereits einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Sunitinib gezeigt. Die S3-Leitlinie empfiehlt Sunitinib nur dann, wenn eine Checkpointinhibitor-basierte Kombinationstherapie nicht durchgeführt werden kann.

Für den indirekten Vergleich wurden folgende Studien herangezogen:

  • Studie CLEAR: Pembrolizumab plus Lenvatinib im Vergleich zu Sunitinib

  • Studie KEYNOTE 426: Pembrolizumab plus Axitinib im Vergleich zu Sunitinib

Mängel im indirekten Vergleich

Das IQWiG kritisiert die methodische Umsetzung des indirekten Vergleichs. Es wird bemängelt, dass nicht die aktuellsten Datenschnitte der laufenden Studien verwendet wurden.

Zudem fehlen laut Bewertung essenzielle Daten zu den Patientencharakteristika der relevanten Teilpopulationen. Daher lässt sich nicht mit ausreichender Sicherheit ableiten, dass die Populationen für den indirekten Vergleich hinreichend ähnlich sind.

Ergebnisse zum Zusatznutzen

Selbst bei Annahme einer hinreichenden Ähnlichkeit der Studienpopulationen wäre laut Bericht lediglich der Endpunkt Gesamtüberleben auswertbar gewesen. Hierbei zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Pembrolizumab plus Lenvatinib und Pembrolizumab plus Axitinib.

Daraus resultiert die abschließende Bewertung für beide Fragestellungen:

  • Günstiges Risikoprofil (IMDC-Score 0): Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

  • Intermediäres oder ungünstiges Risikoprofil (IMDC-Score 1 oder höher): Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Dosierung

Der Bericht führt die folgenden Dosierungsschemata aus den eingeschlossenen Zulassungsstudien (CLEAR und KEYNOTE 426) auf:

WirkstoffDosierungApplikationswegZyklus / Anmerkung
Pembrolizumab200 mg alle 3 WochenintravenösMaximal 35 Zyklen (ca. 2 Jahre)
Lenvatinib20 mg pro TagoralKontinuierliche Einnahme
Axitinib5 mg zweimal täglichoralDosisanpassungen bei Verträglichkeit möglich
Sunitinib50 mg pro Tagoral4 Wochen Therapie, gefolgt von 2 Wochen Einnahmepause

Laut Bericht waren bei Pembrolizumab Therapieunterbrechungen erlaubt, jedoch keine Dosisanpassungen. Bei Lenvatinib und Axitinib waren schrittweise Dosisreduktionen aufgrund von Toxizität zulässig.

Kontraindikationen

Gemäß den Einschlusskriterien der bewerteten Studien waren bestimmte Personengruppen von der Behandlung ausgeschlossen. Dazu zählen:

  • Personen mit einem Nierenzellkarzinom ohne klarzellige Komponente

  • Personen mit einem Karnofsky-Performance-Status (KPS) von unter 70 Prozent

  • Personen mit aktiven Hirnmetastasen

  • Personen, die bereits eine systemische Vortherapie im fortgeschrittenen Stadium erhalten haben

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💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass Sunitinib in der aktuellen Versorgung nicht mehr als uneingeschränkte Standardtherapie beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom anzusehen ist. Es wird darauf verwiesen, dass Checkpointinhibitor-basierte Kombinationstherapien einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Sunitinib gezeigt haben. Sunitinib sollte gemäß der zitierten S3-Leitlinie nur dann eingesetzt werden, wenn diese modernen Kombinationstherapien nicht durchgeführt werden können.

Häufig gestellte Fragen

Laut der IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen für diese Kombinationstherapie beim nicht vorbehandelten fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom nicht belegt. Dies gilt sowohl für Personen mit günstigem als auch mit intermediärem oder ungünstigem Risikoprofil.

Der Bericht bemängelt methodische Schwächen im vorgelegten indirekten Vergleich, wie das Fehlen aktueller Datenschnitte und unzureichende Daten zur Ähnlichkeit der Studienpopulationen. Zudem zeigte sich beim einzig auswertbaren Endpunkt (Gesamtüberleben) kein statistisch signifikanter Unterschied zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

In den zugrundeliegenden Studien war die Behandlung mit Pembrolizumab auf maximal 35 Behandlungszyklen beschränkt. Dies entspricht einer Therapiedauer von etwa zwei Jahren.

Gemäß den Studienprotokollen sind bei Pembrolizumab keine Dosisanpassungen erlaubt. Bei auftretender Toxizität wird stattdessen eine Therapieunterbrechung von bis zu 12 Wochen empfohlen.

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Quelle: IQWiG A21-163: Pembrolizumab (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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