Nierenzellkarzinom: Pembrolizumab-Erstlinientherapie
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A21-163 bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit Lenvatinib.
Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinientherapie bei erwachsenen Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom.
Dabei wird zwischen zwei Patientengruppen unterschieden: Personen mit günstigem Risikoprofil (IMDC-Score 0) und Personen mit intermediärem (IMDC-Score 1 bis 2) oder ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score ≥ 3).
💡Praxis-Tipp
Ein wichtiges klinisches Phänomen unter Pembrolizumab ist das atypische Ansprechen, bei dem es initial zu einem vorübergehenden Tumorwachstum oder dem Auftreten kleiner neuer Läsionen kommen kann. Der Bericht weist darauf hin, dass klinisch stabile Personen bei einem initialen Befund eines Fortschreitens der Erkrankung bis zur definitiven Bestätigung der Progression weiterbehandelt werden sollten. Zudem wird eine engmaschige Überwachung auf immunvermittelte Nebenwirkungen (irARs) dringend angeraten.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nicht belegt. Es fehlten geeignete Daten für einen direkten oder indirekten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Für Personen mit einem günstigen Risikoprofil (IMDC-Score 0) legt der G-BA Pembrolizumab in Kombination mit Axitinib als zweckmäßige Vergleichstherapie fest.
Der Bericht hält fest, dass Dosisreduktionen von Pembrolizumab nicht empfohlen werden. Bei Toxizität sollte die Therapie unterbrochen oder abgesetzt werden, während bei Lenvatinib Dosisanpassungen möglich sind.
Es wird empfohlen, systemische Kortikosteroide vor Therapiebeginn zu vermeiden, da sie die Wirksamkeit von Pembrolizumab beeinträchtigen können. Zur Behandlung von späteren immunvermittelten Nebenwirkungen dürfen sie jedoch eingesetzt werden.
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Quelle: IQWiG A21-163: Pembrolizumab (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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