Avelumab bei Nierenzellkarzinom: IQWiG-Addendum
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Avelumab. Der Wirkstoff ist in Kombination mit Axitinib für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) zugelassen.
Im Fokus des Berichts steht die Neuberechnung der Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der pharmazeutische Unternehmer reichte im Stellungnahmeverfahren neue Daten zur Verteilung der Risikoprofile ein, um eine präzisere Schätzung zu ermöglichen.
Die Zielpopulation wird dabei in zwei Fragestellungen unterteilt. Fragestellung 1 umfasst Personen mit günstigem und intermediärem Risikoprofil, während Fragestellung 2 Personen mit ungünstigem Risikoprofil nach dem IMDC-Score betrachtet.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende zentrale Bewertungsergebnisse zur Zielpopulation:
Bewertung der Gesamtzielpopulation
Laut IQWiG-Bericht wird die vom pharmazeutischen Unternehmer berechnete Untergrenze der GKV-Zielpopulation als in der Größenordnung plausibel bewertet.
Die angegebene Obergrenze stellt jedoch eine Überschätzung dar. Es wird kritisiert, dass hierbei Personen berücksichtigt wurden, die aufgrund einer bereits erfolgten Therapie nicht mehr für eine Erstlinientherapie infrage kommen.
Verteilung der Risikoprofile
Das IQWiG bewertet die vom Hersteller neu eingereichte Evidenz (STAR-TOR-Register) zur Aufteilung der Risikoprofile als nicht abschließend beurteilbar. Es wird bemängelt, dass die Daten nur als Posterbeitrag vorliegen und auch frühere Tumorstadien (UICC I-III) einschließen.
Stattdessen zieht das IQWiG für die Berechnung eine registerbasierte Studie (Goebell et al.) heran. Daraus ergibt sich folgende Verteilung der Risikoprofile:
-
76,5 % der Zielpopulation weisen ein günstiges oder intermediäres Risikoprofil auf (IMDC-Score 0-2)
-
23,5 % der Zielpopulation weisen ein ungünstiges Risikoprofil auf (IMDC-Score ≥ 3)
Eigene Berechnung des IQWiG
Auf Basis der verfügbaren epidemiologischen Daten führt das IQWiG eine eigene Neuberechnung durch. Es wird jedoch betont, dass diese Zahlen aufgrund fehlender Werte in den zugrunde liegenden Studien mit Unsicherheiten behaftet sind.
Die berechneten Patientenzahlen für die Erstlinientherapie in der GKV verteilen sich wie folgt:
| Risikoprofil | IMDC-Score | Berechnete Personenanzahl |
|---|---|---|
| Gesamtpopulation | - | 3533 |
| Günstig / Intermediär (Fragestellung 1) | 0-2 | 2703 |
| Ungünstig (Fragestellung 2) | ≥ 3 | 830 |
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation von epidemiologischen Daten zum fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom weist das IQWiG auf methodische Fallstricke hin. Es wird davor gewarnt, Prävalenz- und Inzidenzdaten unkorrigiert zu addieren, da dies zu einer Überschätzung der für eine Erstlinientherapie infrage kommenden Personen führt. Zudem wird betont, dass das UICC-Stadium IV auch lokal fortgeschrittene Tumore ohne Fernmetastasen umfasst, bei denen primär operative Verfahren in Betracht kommen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht erfolgt die Einteilung in der Regel über den IMDC-Score (International Metastatic Renal Cell Carcinoma Database Consortium). Dabei wird zwischen einem günstigen/intermediären (Score 0-2) und einem ungünstigen Risikoprofil (Score ≥ 3) unterschieden.
Der Bericht stellt fest, dass bei der Berechnung der Obergrenze Personen eingeschlossen wurden, die bereits im Vorjahr eine Therapie erhalten haben. Diese kommen im aktuellen Jahr nicht mehr für eine Erstlinientherapie infrage.
Das Dokument bezieht sich auf die Erstlinientherapie mit Avelumab in Kombination mit Axitinib. Diese ist für erwachsene Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom zugelassen.
Das IQWiG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berechnungen mit Unsicherheiten behaftet sind. Dies liegt unter anderem an einer relativ hohen Rate an fehlenden Werten zum Risikostatus in den zugrunde liegenden Registerstudien.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG G20-06: Avelumab (Nierenzellkarzinom) - Addendum zum Auftrag A19-95 (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.