Belantamab-Mafodotin: Therapie des Multiplen Myeloms
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einem Addendum zur Nutzenbewertung von Belantamab-Mafodotin. Das Anwendungsgebiet umfasst Erwachsene mit multiplem Myelom nach mindestens vier Vortherapien.
Die Erkrankung muss refraktär gegenüber mindestens einem Proteasom-Inhibitor, einem Immunmodulator und einem monoklonalen Anti-CD38-Antikörper sein. Zudem muss während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression aufgetreten sein.
Im ursprünglichen Dossier wurde die Zahl der Patientinnen und Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 184 bis 567 geschätzt. Aufgrund neuer Berechnungen des pharmazeutischen Unternehmers im Stellungnahmeverfahren wurde eine Neubewertung dieser epidemiologischen Zahlen erforderlich.
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation von epidemiologischen Schätzungen aus GKV-Routinedatenbanken wird auf das Risiko von Überschätzungen hingewiesen. Der Bericht zeigt, dass hochgerechnete Prävalenzen stets mit etablierten Registerdaten (wie der 10-Jahres-Prävalenz des RKI) abgeglichen werden sollten, um methodische Verzerrungen zu erkennen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht wird der Wirkstoff bei Erwachsenen mit multiplem Myelom eingesetzt, die bereits mindestens vier Therapien erhalten haben. Die Erkrankung muss refraktär gegen einen Proteasom-Inhibitor, einen Immunmodulator und einen Anti-CD38-Antikörper sein.
Das Institut schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 567 bis 1133 Betroffene. Es wird davon ausgegangen, dass die reale Zahl eher im oberen Bereich dieser Spanne liegt.
Die Berechnungen basierten teilweise auf GKV-Routinedaten, die hochgerechnet die Gesamtprävalenz des multiplen Myeloms im Vergleich zu RKI-Daten stark überschätzten. Zudem wurden methodische Schwächen bei der Definition der Therapielinien identifiziert.
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Quelle: IQWiG G21-05: Belantamab-Mafodotin (multiples Myelom) - Addendum zum Auftrag G20-22 (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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