IQWiG2020Pneumologie

Zystische Fibrose: IQWiG-Bewertung zu Elexacaftor/Tezacaftor

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G20-18 befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung der Dreifachkombination Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor. Das Arzneimittel wird in Kombination mit Ivacaftor zur Behandlung der zystischen Fibrose eingesetzt.

Die Zielgruppe umfasst Personen ab 12 Jahren, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind. Da es sich um ein Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt.

Der Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das Institut beschränkt sich daher auf die Prüfung spezifischer Rahmenbedingungen. Im Fokus stehen die Ermittlung der Anzahl der infrage kommenden gesetzlich Versicherten sowie die Abschätzung der Therapiekosten.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern bewertet die epidemiologischen und gesundheitsökonomischen Parameter der Therapie.

Patientenzahlen in der Zielpopulation

Das Institut kritisiert die vom pharmazeutischen Unternehmer (pU) berechnete Anzahl von 1900 infrage kommenden gesetzlich Versicherten als Unterschätzung. Der Bericht stellt folgende methodische Mängel fest:

  • Es wurden nur Personen mit aktuellen Verlaufsdaten und Einwilligungserklärungen aus dem Deutschen Mukoviszidose-Register herangezogen.

  • Maßgeblich wäre stattdessen die Gesamtzahl aller lebenden oder im Referenzjahr verstorbenen Betroffenen in Deutschland.

  • Das Institut leitet aus einer früheren Bewertung eine realistischere Spanne von 2377 bis 2578 Personen in der Zielpopulation ab.

Therapiekosten

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden im Bericht detailliert aufgeschlüsselt. Es fallen laut Bewertung keine zusätzlichen Kosten für notwendige GKV-Leistungen an.

TherapieZielgruppeJahrestherapiekosten
Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor + IvacaftorZystische Fibrose (ab 12 J., F508del homozygot)259.172,16 €

Bewertung des Zusatznutzens

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, wird das Ausmaß des Zusatznutzens nicht vom Institut bewertet. Diese Einstufung obliegt dem G-BA im Rahmen der Beschlussfassung nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung der Dreifachkombination wird darauf hingewiesen, dass die strenge Indikationsstellung (homozygote F508del-Mutation, Alter ab 12 Jahren) essenziell ist. Da der medizinische Zusatznutzen aufgrund des Orphan-Drug-Status formal als belegt gilt, liegt der Fokus der Bewertung auf der exakten Erfassung der Zielpopulation und den hohen Jahrestherapiekosten von über 250.000 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Laut Bericht ist die Kombinationstherapie für Personen ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden im Bericht auf 259.172,16 Euro pro behandelter Person beziffert. Zusätzliche Kosten für notwendige GKV-Leistungen fallen laut Bewertung nicht an.

Das Arzneimittel ist als Orphan Drug (Medikament für seltene Leiden) zugelassen. Gemäß § 35a SGB V gilt der medizinische Zusatznutzen in diesen Fällen bereits durch die Zulassung als belegt, solange der Umsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Das Institut schätzt die Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2377 bis 2578 Personen. Die vom Hersteller angenommene Zahl von 1900 Personen wird als methodische Unterschätzung bewertet.

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Quelle: IQWiG G20-18: Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationsbehandlung mit Ivacaftor bei Patienten ab 12 Jahren [homozygot bzgl. (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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