Zystische Fibrose (Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor): IQWiG
Hintergrund
Der Bericht des IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) bewertet den Zusatznutzen von Ivacaftor in Kombination mit Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor. Die Bewertung bezieht sich auf Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose.
Voraussetzung für diese Therapie ist das Vorliegen einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen. Die zystische Fibrose wird als chronische Erkrankung mit Multi-System-Organdysfunktion beschrieben, welche die Lebenserwartung stark mindert.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Lumacaftor/Ivacaftor oder Tezacaftor/Ivacaftor in Kombination mit Ivacaftor festgelegt. Zusätzlich wird eine individualisierte, bestmögliche symptomatische Therapie vorausgesetzt.
Empfehlungen
Bewertung des Zusatznutzens
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen nicht belegt. Es liegen keine geeigneten Daten für den Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Methodische Kritik an den Studiendaten
Der pharmazeutische Unternehmer reichte die Phase-III-Studie VX17-445-103 ein. Das Institut lehnt diese Studie aus folgenden Gründen ab:
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Die Studiendauer von 4 Wochen ist für eine chronische Erkrankung wie die zystische Fibrose zu kurz.
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Für eine adäquate Nutzenbewertung wird eine Mindeststudiendauer von 24 Wochen gefordert.
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Kurzzeitstudien können keine Aussagen über längerfristige Effekte wie pulmonale Exazerbationen oder unerwünschte Ereignisse treffen.
Anwendungshinweise
Die Einnahme der Tabletten wird im Ganzen zusammen mit einer fetthaltigen Mahlzeit empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Behandlung auf Speisen oder Getränke mit Grapefruit oder Pomeranzen verzichtet werden muss.
Dosierung
| Patientengruppe | Empfohlene Dosisanpassung |
|---|---|
| Standarddosierung | Morgen- und Abenddosis im Abstand von ca. 12 Stunden |
| Leichte Leberfunktionsstörung (Child-Pugh A) | Keine Dosisanpassung erforderlich |
| Mäßige Leberfunktionsstörung (Child-Pugh B) | Reduktion auf 150 mg einmal täglich |
| Schwere Leberfunktionsstörung (Child-Pugh C) | Reduktion auf 150 mg jeden zweiten Tag oder weniger häufig |
| Gleichzeitige Anwendung von starken/mäßigen CYP3A-Inhibitoren | Dosisreduktion erforderlich (nach klinischem Ansprechen) |
Kontraindikationen
Laut Fachinformation besteht eine Kontraindikation bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile.
Zudem wird bei stark eingeschränkter Nierenfunktion (Kreatinin-Clearance ≤ 30 ml/min) oder terminaler Niereninsuffizienz zur Vorsicht geraten.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass die Einnahme der Medikation zwingend mit einer fetthaltigen Mahlzeit erfolgen muss, um eine adäquate Wirkung zu erzielen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei einer versäumten Dosis ein Zeitfenster von 6 Stunden gilt. Sind mehr als 6 Stunden vergangen, wird empfohlen, bis zur nächsten regulären Dosis zu warten und keine doppelte Menge einzunehmen.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an. Die vorgelegten Studiendaten umfassten lediglich einen Zeitraum von 4 Wochen, was für die chronische Erkrankung der zystischen Fibrose als unzureichend bewertet wird.
Die Kombinationstherapie wird für Jugendliche und Erwachsene ab 12 Jahren eingesetzt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer homozygoten F508del-Mutation im CFTR-Gen.
Bei einer mäßigen Leberfunktionsstörung (Child-Pugh B) wird eine Dosisreduktion auf 150 mg einmal täglich empfohlen. Bei schwerer Einschränkung (Child-Pugh C) ist eine weitere Reduktion auf eine Einnahme jeden zweiten Tag oder seltener vorgesehen.
Ja, der Bericht warnt vor dem Verzehr von Grapefruit und Pomeranzen. Diese Lebensmittel können den Abbau des Medikaments beeinflussen und sind während der Therapie zu meiden.
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Quelle: IQWiG A20-77: Ivacaftor (Kombination mit Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor, zystische Fibrose, ab 12 Jahre, F508del-Mutation, homozygot) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.