IQWiG2020Onkologie

Glasdegib bei AML: Indikation, Dosierung und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG (G20-17) befasst sich mit der frühen Nutzenbewertung von Glasdegib. Das Medikament wird zur Behandlung der akuten myeloischen Leukämie (AML) eingesetzt.

Da Glasdegib als Orphan Drug zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG daher ausschließlich mit der Prüfung der Patientenzahlen und der Therapiekosten.

Die Bewertung stützt sich auf das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird in einem separaten Schritt durch den G-BA festgelegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass unter der Kombinationstherapie mit Glasdegib und Cytarabin an regelmäßige Laborkontrollen gedacht werden muss. Es wird betont, dass insbesondere Nierenfunktionsuntersuchungen sowie engmaschige Kontrollen der Thrombozyten- und Leukozytenzahl erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist Glasdegib für Erwachsene mit neu diagnostizierter de novo oder sekundärer AML zugelassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen nicht für eine Standard-Induktionstherapie infrage kommen.

Die Therapie erfolgt in Kombination mit niedrig dosiertem Cytarabin (LDAC). Der Bericht beschreibt hierfür einen 28-Tage-Zyklus.

Glasdegib hat den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden). Bei diesen Medikamenten gilt der medizinische Zusatznutzen laut Gesetz bereits durch die Zulassung als belegt.

Der Bericht verweist auf die Fachinformationen, die regelmäßige Nierenfunktionsuntersuchungen fordern. Zudem sind häufige Kontrollen der Thrombozyten- und Leukozytenzahl erforderlich.

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Quelle: IQWiG G20-17: Glasdegib (akute myeloische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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