Liposomales Daunorubicin/Cytarabin: Therapie bei AML
Hintergrund
Liposomales Daunorubicin und Cytarabin ist ein Orphan Drug zur Behandlung der akuten myeloischen Leukämie (AML). Der IQWiG-Bericht G18-12 bewertet das Dossier des pharmazeutischen Unternehmers gemäß § 35a SGB V.
Da es sich um ein Medikament für seltene Leiden handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung bereits gesetzlich als belegt. Die Bewertung beschränkt sich daher ausschließlich auf die Überprüfung der Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie der Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Das zugelassene Anwendungsgebiet umfasst Erwachsene mit neu diagnostizierter therapiebedingter AML (t-AML) oder AML mit myelodysplastischen Veränderungen (AML-MRC).
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist die Zulassung von liposomalem Daunorubicin und Cytarabin bei t-AML und AML-MRC nicht auf Personen beschränkt, die für eine intensive Induktionschemotherapie infrage kommen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Einschränkung der Zielpopulation aus der aktuellen Fachinformation nicht hervorgeht.
Häufig gestellte Fragen
Das Medikament ist zur Behandlung von Erwachsenen mit neu diagnostizierter therapiebedingter AML (t-AML) oder AML mit myelodysplastischen Veränderungen (AML-MRC) zugelassen.
Da es sich um ein Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG prüft in diesem Fallauftrag nur die Patientenzahlen und Therapiekosten.
Der Bericht schätzt die plausible Zielpopulation in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 433 bis 716 Personen. Die niedrigere Schätzung des Herstellers wird als Unterschätzung bewertet, da sie unzulässige Einschränkungen vornimmt.
Bis zu einer möglichen Vereinbarung über ein NUB-Entgelt (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) erfolgt die Finanzierung prinzipiell über die regulären stationären Fallpauschalen (DRG).
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG G18-12: Liposomales Daunorubicin und Cytarabin (akute myeloische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG G20-17: Glasdegib (akute myeloische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G18-09: Gemtuzumab Ozogamicin (akute myeloische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G17-12: Midostaurin (akute myeloische Leukämie) - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G12-04: Decitabin - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung)
IQWiG G23-16: Ivosidenib (Akute myeloische Leukämie, IDH1-R132-Mutation, Erstlinie, Kombination mit Azacitidin) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G19-07: Blinatumomab (ALL, pädiatrische Patienten) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G21-04: Blinatumomab (akute lymphatische Leukämie) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
IQWiG G19-08: Blinatumomab (ALL, MRD-positive Patienten) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen