IQWiG2016Pneumologie

Ivacaftor bei Mukoviszidose: Indikation und Kosten

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf der IQWiG-Dossierbewertung (G15-13) aus dem Jahr 2016. Sie befasst sich mit dem Wirkstoff Ivacaftor zur Behandlung der zystischen Fibrose (Mukoviszidose) in neu zugelassenen Anwendungsgebieten.

Da Ivacaftor als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Gesetz bereits durch die Zulassung als belegt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertete daher ausschließlich die Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die anfallenden Therapiekosten.

Zystische Fibrose ist eine genetisch bedingte Erkrankung, die durch Mutationen im CFTR-Gen verursacht wird. Ivacaftor zielt darauf ab, die Funktion spezifischer defekter CFTR-Kanäle bei Patienten mit bestimmten genetischen Profilen zu verbessern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Bericht ist bei der Einleitung einer Therapie mit Ivacaftor auf die Durchführung von Leberfunktionstests und augenärztlichen Untersuchungen zu achten. Es wird betont, dass diese Kontrollen gemäß Fachinformation insbesondere im ersten Behandlungsjahr in kürzeren zeitlichen Abständen erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Kinder ab 2 Jahren unter anderem bei den Gating-Mutationen G551D, G1244E, G1349D, G178R, G551S, S1251N, S1255P, S549N oder S549R zugelassen.

Die Dossierbewertung beziffert die reinen Arzneimittelkosten für die gesetzliche Krankenversicherung auf rund 268.800 Euro pro Patient und Jahr. Im ersten Behandlungsjahr fallen durch engmaschigere Kontrollen minimal höhere Zusatzkosten an.

Die Fachinformation schreibt regelmäßige Leberfunktionstests sowie augenärztliche Untersuchungen vor. Diese sind besonders zu Beginn der Therapie im ersten Jahr in kürzeren Abständen durchzuführen.

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Quelle: IQWiG G15-13: Ivacaftor - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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