IQWiG2016Pneumologie

Ivacaftor bei zystischer Fibrose: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf der IQWiG-Dossierbewertung (G15-13) aus dem Jahr 2016. Sie befasst sich mit dem Wirkstoff Ivacaftor zur Behandlung der zystischen Fibrose (Mukoviszidose) in neu zugelassenen Anwendungsgebieten.

Da Ivacaftor als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Gesetz bereits durch die Zulassung als belegt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertete daher ausschließlich die Patientenzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die anfallenden Therapiekosten.

Zystische Fibrose ist eine genetisch bedingte Erkrankung, die durch Mutationen im CFTR-Gen verursacht wird. Ivacaftor zielt darauf ab, die Funktion spezifischer defekter CFTR-Kanäle bei Patienten mit bestimmten genetischen Profilen zu verbessern.

Empfehlungen

Der Bericht bewertet zwei spezifische, neu zugelassene Anwendungsgebiete für Ivacaftor:

Zielpopulationen

Laut Dossierbewertung umfasst die Zielpopulation zwei unterschiedliche Patientengruppen:

  • Anwendungsgebiet A: Kinder ab 2 Jahren mit einem Körpergewicht unter 25 kg, die eine von neun spezifischen Gating-Mutationen (Klasse III) im CFTR-Gen aufweisen.

  • Anwendungsgebiet B: Erwachsene Patienten ab 18 Jahren, bei denen eine R117H-Mutation im CFTR-Gen vorliegt.

Epidemiologie und Patientenzahlen

Es wird dargelegt, dass es sich um sehr kleine Patientengruppen in der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Der Bericht weist auf leichte Unklarheiten bei der exakten Berechnung hin, schätzt die Zahlen aber wie folgt ein:

  • Für das Anwendungsgebiet A wird die Zahl der GKV-Patienten auf etwa 15 bis 16 geschätzt.

  • Für das Anwendungsgebiet B geht das IQWiG von etwa 41 bis 44 GKV-Patienten in Deutschland aus.

Therapiekosten und Zusatzleistungen

Die Jahrestherapiekosten für das Medikament belaufen sich in beiden Anwendungsgebieten auf rund 268.800 Euro pro Patient.

Zusätzlich fallen laut Fachinformation Kosten für zwingend notwendige GKV-Leistungen an. Dazu gehören insbesondere Leberfunktionstests und augenärztliche Untersuchungen, die im ersten Behandlungsjahr engmaschiger durchgeführt werden müssen und somit initial leicht höhere Zusatzkosten verursachen.

Dosierung

Die Dosierung von Ivacaftor richtet sich nach dem Alter, dem Körpergewicht und der vorliegenden Mutation.

AnwendungsgebietAlter und GewichtMutationEmpfohlene Dosis
AKinder ab 2 Jahren, unter 14 kgGating-Mutationen (z. B. G551D)50 mg 2-mal täglich
AKinder ab 2 Jahren, 14 bis < 25 kgGating-Mutationen (z. B. G551D)75 mg 2-mal täglich
BErwachsene ab 18 JahrenR117H-Mutation150 mg 2-mal täglich
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💡Praxis-Tipp

Laut Bericht ist bei der Einleitung einer Therapie mit Ivacaftor auf die Durchführung von Leberfunktionstests und augenärztlichen Untersuchungen zu achten. Es wird betont, dass diese Kontrollen gemäß Fachinformation insbesondere im ersten Behandlungsjahr in kürzeren zeitlichen Abständen erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Kinder ab 2 Jahren unter anderem bei den Gating-Mutationen G551D, G1244E, G1349D, G178R, G551S, S1251N, S1255P, S549N oder S549R zugelassen.

Die Dossierbewertung beziffert die reinen Arzneimittelkosten für die gesetzliche Krankenversicherung auf rund 268.800 Euro pro Patient und Jahr. Im ersten Behandlungsjahr fallen durch engmaschigere Kontrollen minimal höhere Zusatzkosten an.

Die Fachinformation schreibt regelmäßige Leberfunktionstests sowie augenärztliche Untersuchungen vor. Diese sind besonders zu Beginn der Therapie im ersten Jahr in kürzeren Abständen durchzuführen.

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Quelle: IQWiG G15-13: Ivacaftor - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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