IQWiG2013Onkologie

Pomalidomid bei Multiplem Myelom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht G13-03 aus dem Jahr 2013 befasst sich mit der Dossierbewertung von Pomalidomid. Das Medikament wird zur Behandlung des rezidivierten oder refraktären multiplen Myeloms eingesetzt.

Da Pomalidomid als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden) zugelassen ist, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Sozialgesetzbuch bereits durch die Zulassung als belegt. Eine reguläre Nutzenbewertung entfällt daher, solange der Umsatz mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter 50 Millionen Euro pro Jahr liegt.

Der vorliegende Bericht beschränkt sich auftragsgemäß auf die Überprüfung der Angaben des pharmazeutischen Unternehmers. Dabei werden ausschließlich die geschätzte Anzahl der GKV-Patienten in der Zielpopulation sowie die zu erwartenden Therapiekosten bewertet.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert keine direkten klinischen Empfehlungen, sondern bewertet die epidemiologischen und gesundheitsökonomischen Daten des Herstellers.

Zielpopulation

Die zugelassene Indikation umfasst erwachsene Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem multiplen Myelom. Laut Dossierbewertung müssen diese Patienten folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens zwei vorausgegangene Therapien

  • Vorbehandlung zwingend mit Lenalidomid und Bortezomib

  • Nachgewiesene Krankheitsprogression unter der letzten Therapie

Der pharmazeutische Unternehmer schätzt die GKV-Zielpopulation für das Jahr 2013 auf 630 bis 1897 Patienten. Das IQWiG kritisiert diese Berechnung und geht von einer methodischen Unterschätzung aus. Laut Bericht ist eine Obergrenze von bis zu 3907 Patienten plausibler.

Therapiekosten

Die jährlichen Therapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden vom Hersteller auf 147.525,43 Euro pro Patient beziffert. Das IQWiG stuft diese Größenordnung grundsätzlich als plausibel ein.

Der Bericht merkt jedoch an, dass geringfügige Kostenfaktoren in der Berechnung des Herstellers fehlen. Dazu gehören laut Fachinformation notwendige regelmäßige Schwangerschaftstests bei gebärfähigen Frauen.

Dosierung

Die Dossierbewertung nennt grundlegende Dosierungsannahmen für die Kostenberechnung, die auf der Fachinformation basieren.

MedikamentAngenommene Tagesdosis (DDD)Besonderheiten
Pomalidomid3 mgKeine spezifischen Altersanpassungen im Bericht genannt
Dexamethason (niedrig dosiert)VariabelDosisanpassung erforderlich bei Patienten älter als 75 Jahre

Kontraindikationen

Der Bericht weist darauf hin, dass laut Fach- und Gebrauchsinformation regelmäßige Schwangerschaftstests bei gebärfähigen Frauen angezeigt sind. Weitere spezifische klinische Kontraindikationen werden in dieser rein ökonomischen Dossierbewertung nicht aufgeführt.

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💡Praxis-Tipp

Laut Dossierbewertung ist bei der Indikationsstellung für Pomalidomid streng auf die Zulassungskriterien zu achten, da eine Vorbehandlung spezifisch mit Lenalidomid und Bortezomib erfolgt sein muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Begleitmedikation mit Dexamethason eine altersabhängige Dosisanpassung für Patienten über 75 Jahre erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist das Medikament für Erwachsene mit rezidiviertem oder refraktärem multiplen Myelom zugelassen. Voraussetzung sind mindestens zwei Vortherapien, die Lenalidomid und Bortezomib umfassen, sowie ein Progress unter der letzten Therapie.

Die Jahrestherapiekosten für die gesetzliche Krankenversicherung werden in der Dossierbewertung auf rund 147.500 Euro pro Patient geschätzt. Das IQWiG bewertet diese Größenordnung als plausibel.

Da es sich um ein Orphan Drug handelt, gilt der medizinische Zusatznutzen laut Sozialgesetzbuch bereits durch die Zulassung als belegt. Eine reguläre Nutzenbewertung entfällt, solange der GKV-Umsatz unter 50 Millionen Euro pro Jahr bleibt.

Der Bericht erwähnt, dass neben regelmäßigen augenärztlichen Kontrollen und Blutbildkontrollen auch Schwangerschaftstests bei gebärfähigen Frauen durchgeführt werden müssen. Dies entspricht den Vorgaben der Fachinformation.

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Quelle: IQWiG G13-03: Pomalidomid - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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