IQWiG2025

Guselkumab bei Colitis ulcerosa: IQWiG-Addendum

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Colitis ulcerosa ist eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, die mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität einhergeht. Ein zentrales therapeutisches Ziel ist das Erreichen einer anhaltenden symptomatischen Remission ohne die Notwendigkeit einer dauerhaften Kortikosteroidgabe.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein Addendum (A25-132) zur Dossierbewertung A25-74 veröffentlicht. Dieses befasst sich mit dem Wirkstoff Guselkumab zur Behandlung von erwachsenen Personen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa.

In diesem Bericht werden nachgereichte Daten des pharmazeutischen Unternehmers aus der VEGA-Studie bewertet. Der Fokus liegt dabei auf der 90-Tage-Kortikosteroidfreiheit zu Woche 38 im direkten Vergleich mit Golimumab.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert folgende zentrale Bewertungsergebnisse zum Zusatznutzen:

Methodische Bewertung der Endpunkte

Laut Bericht ist die isolierte Erfassung der Steroidfreiheit ohne gleichzeitige Betrachtung der symptomatischen Remission nur begrenzt aussagekräftig. Die nachgereichten Auswertungen wurden ohne direkten Bezug zur symptomatischen Remission vorgelegt.

Zudem wird kritisiert, dass für die Bewertung der Remission nicht alle relevanten patientenberichteten Symptome herangezogen wurden. Neben der Stuhlfrequenz und rektalen Blutungen sollten gemäß IQWiG auch abdominelle Schmerzen berücksichtigt werden.

Studienergebnisse der VEGA-Studie

Die Auswertung der VEGA-Studie zeigt keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Guselkumab und Golimumab bezüglich der Kortikosteroidfreiheit. Ein positiver oder negativer Effekt von Guselkumab lässt sich daraus nicht ableiten.

EndpunktGuselkumab (Ereignisse)Golimumab (Ereignisse)Relatives Risiko [95 %-KI]
90-Tage-Kortikosteroidfreiheit zu Woche 3866 (93,0 %)65 (90,3 %)1,03 [0,94; 1,13]

Fazit zum Zusatznutzen

Die nachgereichten Daten ändern die ursprüngliche Aussage der Dossierbewertung nicht. Ein Zusatznutzen von Guselkumab ist nicht belegt.

Dies gilt laut Bericht für folgende Patientengruppen:

PatientengruppeZweckmäßige VergleichstherapieAusmaß des Zusatznutzens
Versagen einer konventionellen TherapieAdalimumab, Golimumab, Infliximab, Mirikizumab, Ozanimod, Ustekinumab oder VedolizumabZusatznutzen nicht belegt
Versagen eines BiologikumsAdalimumab, Filgotinib, Golimumab, Infliximab, Mirikizumab, Ozanimod, Tofacitinib, Upadacitinib, Ustekinumab oder VedolizumabZusatznutzen nicht belegt
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht besitzt die isolierte Betrachtung einer Kortikosteroidfreiheit ohne gleichzeitige Erfassung der klinischen Symptomatik nur eine begrenzte Aussagekraft. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung einer Remission bei Colitis ulcerosa neben Stuhlfrequenz und rektalen Blutungen auch abdominelle Schmerzen als relevantes patientenberichtetes Symptom berücksichtigt werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Addendum ist ein Zusatznutzen von Guselkumab bei mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa nicht belegt. Dies gilt sowohl nach Versagen einer konventionellen Therapie als auch nach Versagen eines Biologikums.

In der VEGA-Studie zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Guselkumab und Golimumab. Die 90-Tage-Kortikosteroidfreiheit zu Woche 38 wurde in beiden Behandlungsgruppen ähnlich häufig erreicht.

Der Bericht betont, dass neben der Stuhlfrequenz und rektalen Blutungen auch abdominelle Schmerzen erfasst werden sollten. Eine isolierte Betrachtung der Steroidfreiheit ohne diese Symptome wird als methodisch unzureichend eingestuft.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A25-132: Guselkumab (Colitis ulcerosa) – Addendum zum Projekt A25-74 (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien