Insulin icodec bei Typ-1-Diabetes: Zusatznutzen-Beleg

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Addendum zur Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2025. Gegenstand der Bewertung ist der Wirkstoff Insulin icodec zur Behandlung von Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1.

Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens reichte der pharmazeutische Unternehmer ergänzende Daten aus der ONWARDS 6-Studie nach. Diese bezogen sich auf nicht schwere, symptomatische Hypoglykämien mit einem Plasmaglukose-Schwellenwert von unter 70 mg/dl.

Das IQWiG überprüfte, ob diese nachgereichten Informationen die ursprüngliche Bewertung des Zusatznutzens von Insulin icodec im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie verändern.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bewertung ist bei der Interpretation von Hypoglykämie-Daten aus Studien mit kontinuierlichem Glukosemonitoring (CGM) Vorsicht geboten. Es wird darauf hingewiesen, dass rein laborchemisch gemessene Werte unter 70 mg/dl nicht zwingend mit einer klinisch relevanten Symptomatik einhergehen. Eine saubere klinische Dokumentation der Symptome ist für die Bewertung der Patientenrelevanz essenziell.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß der IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Insulin icodec für Erwachsene mit Diabetes mellitus Typ 1 nicht belegt. Die nachgereichten Studiendaten konnten keinen Vorteil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen.

Das IQWiG stufte die Daten als ungeeignet ein, da die Symptomatik der Hypoglykämien in der Studie unvollständig erfasst wurde. Für eine Nutzenbewertung sind jedoch nur symptomatische, patientenrelevante Ereignisse ausschlaggebend.

In der zugrundeliegenden ONWARDS 6-Studie wurde Insulin icodec ausschließlich in Kombination mit dem Bolusinsulin Insulin aspart untersucht.

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Quelle: IQWiG A25-02: Insulin icodec (Diabetes mellitus Typ 1) – Addendum zum Projekt A24-90 (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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