Insulin degludec: Zusatznutzen und Therapie-Indikation
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2019 bewertet den Zusatznutzen von Insulin degludec bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer erneuten Nutzenbewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Es werden zwei spezifische Patientengruppen unterschieden. Fragestellung A umfasst Personen, die mit mindestens zwei nicht-insulinpflichtigen Antidiabetika unzureichend eingestellt sind.
Fragestellung B betrachtet Personen, deren Blutzucker trotz einer Vorbehandlung mit Insulin nicht ausreichend kontrolliert ist. Als zweckmäßige Vergleichstherapie dient gemäß Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) jeweils eine optimierte Therapie mit Humaninsulin.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht zeigt sich bei der Kombination von Insulin degludec und Metformin bei insulinnaiven Personen ein Anhaltspunkt für ein erhöhtes Risiko für akute Koronarsyndrome im Vergleich zu Insulin glargin. Es wird deutlich, dass bei der Therapieentscheidung kardiovaskuläre Risikofaktoren engmaschig überwacht werden sollten.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein genereller Zusatznutzen für Insulin degludec bei Typ-2-Diabetes nicht belegt. Bei insulinnaiven Personen mit unzureichender oraler Therapie ergibt sich sogar ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Der Bericht zeigt bei insulinnaiven Personen unter Insulin degludec plus Metformin ein potenziell höheres Risiko für ein akutes Koronarsyndrom. Bei bereits mit Insulin vorbehandelten Personen zeigten sich keine signifikanten Unterschiede bei kardiovaskulären Ereignissen.
Die bewerteten Studien zeigen keinen signifikanten Unterschied bei der Rate an schweren Hypoglykämien zwischen Insulin degludec und der Vergleichstherapie. Ein Vorteil bezüglich Unterzuckerungen ist laut IQWiG somit nicht belegt.
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Quelle: IQWiG A18-84: Insulin degludec (Diabetes mellitus) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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