Insulin degludec bei Typ-1-Diabetes: IQWiG Nutzenbewertung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht fasst das Addendum A15-26 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zusammen. Es handelt sich um eine ergänzende Nutzenbewertung von Insulin degludec bei Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes.
Anlass für das Addendum waren nachgereichte Daten des pharmazeutischen Unternehmers zur Studie NN1250-3561. Diese Daten fokussieren sich auf den patientenrelevanten Endpunkt der symptomatischen Hyperglykämien.
In der vorherigen Bewertung (A15-10) lagen hierzu keine verwertbaren Daten vor, da symptomatische und asymptomatische Ereignisse vermischt wurden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte daraufhin die Prüfung der neuen Auswertungen.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht bewertet die nachgereichten Daten zu Insulin degludec im Vergleich zu Insulin detemir (jeweils in Kombination mit Insulin aspart) wie folgt:
Symptomatische Hyperglykämien
Laut Bericht zeigt sich für symptomatische Hyperglykämien mit einem Plasmaglukosewert von über 250 mg/dl kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Das Verzerrungspotenzial wird aufgrund des offenen Studiendesigns und der subjektiven Komponente als hoch eingeschätzt.
Hyperglykämien mit Ketose
Der Bericht bewertet die Daten zu symptomatischen Hyperglykämien mit nachgewiesenen Ketonkörpern (über 1,5 mmol/l) als nicht abschließend interpretierbar. Folgende methodische Mängel werden aufgeführt:
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Bei über 10.000 Hyperglykämie-Ereignissen (ca. 16 %) wurde die protokollierte Ketonkörpermessung nicht durchgeführt.
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Es fehlt der Nachweis, dass die Operationalisierung geeignet ist, Ereignisse von besonderer Relevanz abzugrenzen.
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Unter Insulin degludec traten zwar numerisch weniger Ketosen, aber numerisch häufiger tatsächliche Ketoazidosen auf.
Vergleich der Ereignisraten
Der Bericht dokumentiert folgende Raten für symptomatische Hyperglykämien (Plasmaglukose > 250 mg/dl) in der Studie NN1250-3561:
| Endpunkt | Patienten mit Ereignis (Insulin degludec) | Patienten mit Ereignis (Insulin detemir) | Relatives Risiko (p-Wert) |
|---|---|---|---|
| Symptomatische Hyperglykämie (> 250 mg/dl) | 75,9 % | 73,7 % | 1,03 (p = 0,683) |
| Symptomatische Hyperglykämie mit Ketose | 4,6 % | 8,6 % | 0,54 (p = 0,141) |
| Ketoazidosen | 0 % | 1,1 % | nicht berechenbar (p > 0,999) |
Gesamtfazit des Zusatznutzens
Aus den Daten ergibt sich laut IQWiG kein Beleg für einen Zusatznutzen von Insulin degludec gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die ursprüngliche Einschätzung der Nutzenbewertung A15-10 bleibt bestehen:
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Für Mädchen mit Typ-1-Diabetes ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen.
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Für Jungen mit Typ-1-Diabetes ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass Surrogatparameter kritisch zu hinterfragen sind. In der bewerteten Studie traten unter Insulin degludec zwar numerisch weniger symptomatische Hyperglykämien mit Ketose auf, jedoch kam es numerisch häufiger zu tatsächlichen Ketoazidosen. Zudem wird betont, dass offene Studiendesigns bei Endpunkten mit subjektiver Komponente ein hohes Verzerrungspotenzial aufweisen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Insulin degludec gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Für Mädchen ergibt sich auf Basis der Datenlage sogar ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen.
Die Auswertungen zu symptomatischen Hyperglykämien zeigen keinen statistisch signifikanten Unterschied zu Insulin detemir. Die Daten zu Hyperglykämien mit Ketose werden aufgrund methodischer Mängel als nicht abschließend interpretierbar eingestuft.
Der Bericht bemängelt, dass bei über 10.000 Hyperglykämie-Ereignissen die im Studienprotokoll vorgeschriebene Ketonkörpermessung nicht durchgeführt wurde. Dies betraf etwa 16 % der Ereignisse in beiden Behandlungsgruppen und schränkt die Verwertbarkeit stark ein.
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Quelle: IQWiG A15-26: Insulin degludec (Addendum zum Auftrag A15-10) (IQWiG, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.