NSCLC: Tremelimumab & Durvalumab Zusatznutzen & Risiken
Hintergrund
Der vorliegende Bericht fasst das Addendum A23-84 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zusammen. Es handelt sich um eine ergänzende Nutzenbewertung zur Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC).
Im Fokus steht die Kombinationstherapie aus Tremelimumab, Durvalumab und einer platinbasierten Chemotherapie. Bewertet werden erwachsene Patientinnen und Patienten ohne sensibilisierende EGFR- oder ALK-Mutationen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG speziell mit der Auswertung von Nebenwirkungen. Hierbei wurden schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs) und Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen (UEs) analysiert.
💡Praxis-Tipp
Das IQWiG weist darauf hin, dass indirekte Vergleiche zu Nebenwirkungen bei offenen Studiendesigns mit Vorsicht zu interpretieren sind. Insbesondere bei subjektiven Endpunkten wie dem Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse besteht laut Bericht ein hohes Verzerrungspotenzial, wenn die Verblindung fehlt.
Häufig gestellte Fragen
Laut der IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für Tremelimumab in Kombination mit Durvalumab und platinbasierter Chemotherapie beim metastasierten NSCLC nicht belegt. Dies gilt unabhängig von der Höhe der PD-L1-Expression.
Der Bericht stützt sich auf einen indirekten Vergleich, der die POSEIDON-Studie auf der Interventionsseite einschließt. Auf der Vergleichsseite wurden Daten aus der KEYNOTE-024-Studie herangezogen.
Das IQWiG bemängelt ein hohes Verzerrungspotenzial in den vorliegenden Studien. Gründe hierfür sind unter anderem unterschiedliche Beobachtungsdauern und das offene Studiendesign bei der Erfassung von Therapieabbrüchen.
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Quelle: IQWiG A23-84: Tremelimumab und Durvalumab (NSCLC) - Addendum zu den Aufträgen A23-29 und A23-31 (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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