Nivolumab bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung von Nivolumab beauftragt. Bewertet wird der Wirkstoff in Kombination mit Ipilimumab und zwei Zyklen einer platinbasierten Chemotherapie.
Die Indikation umfasst die Erstlinientherapie bei erwachsenen Personen mit metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC). Voraussetzung für diese Therapie ist das Fehlen von sensitivierenden EGFR-Mutationen oder ALK-Translokationen.
Die Bewertung basiert primär auf der offenen, multizentrischen randomisierten kontrollierten Studie CA209-9LA. Dabei wird der Zusatznutzen in Abhängigkeit von der PD-L1-Expression und der Tumorhistologie differenziert betrachtet.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht differenziert den Zusatznutzen anhand der PD-L1-Expression und der Histologie des Tumors.
PD-L1-Expression ≥ 50 %
Für diese Patientengruppe liegen laut Bericht keine verwertbaren Daten vor. Ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.
PD-L1-Expression < 50 % und plattenepitheliale Histologie
Auch für Personen mit plattenepithelialem NSCLC und einer PD-L1-Expression unter 50 % fehlen relevante Daten. Der Zusatznutzen ist für diese Subgruppe ebenfalls nicht belegt.
PD-L1-Expression < 50 % und nicht plattenepitheliale Histologie
Für diese Teilpopulation zeigt die Bewertung sowohl positive als auch negative Effekte im Vergleich zur platinbasierten Chemotherapie:
-
Beim Gesamtüberleben zeigt sich ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen.
-
Bei den schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUEs) gibt es einen Anhaltspunkt für einen höheren Schaden mit dem Ausmaß beträchtlich.
-
Für Endpunkte wie Symptomatik, Gesundheitszustand und Lebensqualität liegen keine verwertbaren Daten vor.
In der Gesamtschau stellt der negative Effekt bei den Nebenwirkungen den positiven Effekt beim Gesamtüberleben nicht infrage. Das IQWiG leitet daraus einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen ab.
Dosierung
Das in der bewerteten Zulassungsstudie (CA209-9LA) angewendete Therapieschema umfasst folgende Komponenten:
| Medikament | Dosierung | Dauer/Frequenz |
|---|---|---|
| Nivolumab | 360 mg i.v. | Alle 3 Wochen (max. 24 Monate) |
| Ipilimumab | 1 mg/kg KG i.v. | Alle 6 Wochen (max. 24 Monate) |
| Chemotherapie | Histologieabhängig | Maximal 2 Zyklen à 3 Wochen |
Kontraindikationen
Der Bericht schließt Personen mit folgenden Merkmalen von der positiven Bewertung aus, da keine Daten vorliegen oder diese nicht der Indikation entsprechen:
-
Vorliegen einer sensitivierenden EGFR-Mutation oder ALK-Translokation
-
Unbehandelte Hirnmetastasen (Ausschlusskriterium der Studie)
-
Vorangegangene systemische Therapie des NSCLC im Stadium IIIB bzw. IV
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist der Zusatznutzen der Kombinationstherapie stark von der Tumorhistologie und der PD-L1-Expression abhängig. Es wird hervorgehoben, dass ein Hinweis auf einen Zusatznutzen ausschließlich für die Subgruppe mit nicht plattenepithelialer Histologie und einer PD-L1-Expression unter 50 % besteht. Bei dieser Gruppe steht dem Überlebensvorteil ein beträchtliches Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse gegenüber.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG gibt es einen Hinweis auf einen Zusatznutzen nur bei Personen mit nicht plattenepithelialer Histologie und einer PD-L1-Expression unter 50 %. Voraussetzung ist zudem das Fehlen von EGFR- oder ALK-Mutationen.
Für diese Patientengruppe liegen dem Bericht zufolge keine verwertbaren Daten vor. Ein Zusatznutzen ist in diesem Fall nicht belegt.
Die Bewertung zeigt einen Anhaltspunkt für einen höheren Schaden durch schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUEs). Das Ausmaß dieses Schadens wird als beträchtlich eingestuft.
In der zugrundeliegenden Studie CA209-9LA betrug die maximale Behandlungsdauer für Nivolumab und Ipilimumab 24 Monate. Die begleitende platinbasierte Chemotherapie wurde auf maximal zwei Zyklen begrenzt.
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Quelle: IQWiG A20-118: Nivolumab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Kombination mit Ipilimumab) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.