IQWiG2021Onkologie

Atezolizumab bei NSCLC: Erstlinie und Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A21-69 bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC). Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Erkrankte, deren Tumoren eine PD-L1-Expression von mindestens 50 Prozent der Tumorzellen oder mindestens 10 Prozent der tumorinfiltrierenden Immunzellen aufweisen.

Voraussetzung für die Behandlung ist laut Bericht das Fehlen von EGFR-Mutationen oder eines ALK-positiven NSCLC. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter anderem Pembrolizumab festgelegt.

Da keine direkten Vergleichsstudien vorliegen, basiert die Bewertung auf einem adjustierten indirekten Vergleich. Als Brückenkomparator diente dabei eine platinbasierte Chemotherapie aus den Studien IMpower110, KEYNOTE 024 und KEYNOTE 042.

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💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass bei der Erstlinienbehandlung mit Atezolizumab ein verzögerter Wirkungseintritt zu berücksichtigen ist. Es wird hervorgehoben, dass in Studien im Vergleich zur Chemotherapie eine erhöhte Anzahl an frühen Todesfällen innerhalb der ersten 2,5 Monate beobachtet wurde, bevor sich ein Langzeitüberlebensvorteil einstellte.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Atezolizumab im Vergleich zu Pembrolizumab bei metastasiertem NSCLC aktuell nicht belegt. Es zeigten sich im indirekten Vergleich keine signifikanten Unterschiede im Gesamtüberleben.

Die Zulassung umfasst Tumoren mit einer PD-L1-Expression von mindestens 50 Prozent auf Tumorzellen oder mindestens 10 Prozent auf tumorinfiltrierenden Immunzellen. Das IQWiG untersuchte zudem die Gruppe mit einer Expression zwischen 1 und unter 50 Prozent, für die jedoch keine Daten vorlagen.

Laut Bericht wird eine systemische Kortikosteroidgabe vor Behandlungsbeginn nicht empfohlen, da dies die Wirksamkeit von Atezolizumab beeinträchtigen kann. Nach Therapiebeginn ist der Einsatz zur Behandlung immunvermittelter Nebenwirkungen jedoch möglich.

Die Standarddosierung beträgt 1200 mg intravenös alle drei Wochen. Alternativ beschreibt das Dokument Dosierungen von 840 mg alle zwei Wochen oder 1680 mg alle vier Wochen.

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Quelle: IQWiG A21-69: Atezolizumab (NSCLC; Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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