IQWiG2021Onkologie

Cemiplimab bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A21-98 bewertet den Zusatznutzen von Cemiplimab in der Erstlinienbehandlung des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC). Dies betrifft erwachsene Personen, deren Tumore Programmed Cell Death-Ligand 1 (PD-L1) in ≥ 50 % der Zellen exprimieren.

Voraussetzung für die Behandlung ist das Fehlen von EGFR-, ALK- oder ROS1-Aberrationen. Zudem richtet sich die Therapie an Betroffene mit lokal fortgeschrittenem NSCLC, die nicht für eine definitive Radiochemotherapie infrage kommen, oder mit metastasiertem NSCLC.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Pembrolizumab als Monotherapie festgelegt. Da keine direkten Vergleichsstudien vorliegen, basiert die Bewertung auf adjustierten indirekten Vergleichen.

Empfehlungen

Methodik des indirekten Vergleichs

Laut Bewertung legte der pharmazeutische Unternehmer indirekte Vergleiche über den Brückenkomparator der platinbasierten Kombinationschemotherapie vor. Die Analyse stützt sich auf folgende eingeschlossene Studien:

StudieInterventionVergleichsarmPrimäre Endpunkte
R2810-ONC-1624CemiplimabPlatinbasierte ChemotherapieGesamtüberleben, PFS
KEYNOTE 024PembrolizumabPlatinbasierte ChemotherapiePFS
KEYNOTE 042PembrolizumabPlatinbasierte ChemotherapieGesamtüberleben

Mängel in der Studienähnlichkeit

Das IQWiG stuft die vorgelegten Analysen für den indirekten Vergleich als nicht verwertbar ein. Die Ähnlichkeit der Studien kann aus folgenden Gründen nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden:

  • Es fehlen Angaben zu den Anteilen der jeweils erhaltenen platinbasierten Kombinationschemotherapie im Vergleichsarm der relevanten Teilpopulation der Cemiplimab-Studie.

  • Die Studie KEYNOTE 042 wurde nachträglich auf eine spezifische Teilpopulation eingeschränkt, was zu relevanten Unterschieden in der Studienpopulation führt.

  • Die Ergebnisse der drei Studien wurden für einen indirekten Vergleich nicht adäquat aufbereitet.

Bewertung des Zusatznutzens

Aufgrund der methodischen Mängel lassen sich aus den vorgelegten Daten keine verlässlichen Aussagen ableiten. Ein Zusatznutzen von Cemiplimab im Vergleich zu Pembrolizumab ist somit nicht belegt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für Cemiplimab in der Erstlinientherapie des NSCLC (PD-L1 ≥ 50 %) im Vergleich zu Pembrolizumab kein Zusatznutzen belegt ist. Bei der Therapieentscheidung sollte berücksichtigt werden, dass die Evidenzbasis für indirekte Vergleiche aufgrund fehlender direkter Vergleichsstudien und methodischer Einschränkungen unzureichend ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinienbehandlung des NSCLC bei Erwachsenen mit einer PD-L1-Expression von ≥ 50 %. Es dürfen laut Bericht keine EGFR-, ALK- oder ROS1-Aberrationen vorliegen.

Der G-BA hat Pembrolizumab als Monotherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Dies gilt für die genannte Patientengruppe im lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Stadium.

Laut IQWiG-Bericht wurden keine Studien identifiziert, die Cemiplimab direkt mit Pembrolizumab im vorliegenden Anwendungsgebiet vergleichen. Die Bewertung stützte sich daher auf indirekte Vergleiche.

Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Cemiplimab gegenüber Pembrolizumab nicht belegt ist. Die vorgelegten indirekten Vergleiche wurden aufgrund methodischer Mängel als nicht verwertbar eingestuft.

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Quelle: IQWiG A21-98: Cemiplimab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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