Durvalumab & Tremelimumab (NSCLC): Therapieempfehlung
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen von Tremelimumab in Kombination mit Durvalumab und einer platinbasierten Chemotherapie bewertet.
Das Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC). Voraussetzung für die Therapie ist, dass keine sensibilisierenden EGFR-Mutationen oder ALK-positive Mutationen vorliegen.
Die Nutzenbewertung wurde anhand von zwei Fragestellungen durchgeführt, die sich nach der PD-L1-Expression des Tumors richten (>= 50 % oder < 50 %). Für beide Gruppen legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spezifische zweckmäßige Vergleichstherapien fest.
💡Praxis-Tipp
Die Dossierbewertung weist darauf hin, dass bei Patientinnen und Patienten ab 75 Jahren unter der Kombinationstherapie eine höhere Häufigkeit schwerwiegender Nebenwirkungen sowie eine höhere Therapieabbruchrate beobachtet wurde. Eine generelle Dosisanpassung aufgrund des Alters wird jedoch nicht empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für die Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC derzeit nicht belegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die PD-L1-Expression des Tumors über oder unter 50 Prozent liegt.
Die Therapie besteht aus 75 mg Tremelimumab und 1500 mg Durvalumab, die zunächst alle drei Wochen zusammen mit einer Chemotherapie verabreicht werden. Anschließend wird Durvalumab als Erhaltungstherapie alle vier Wochen fortgeführt.
Ja, das zugelassene Anwendungsgebiet setzt voraus, dass keine sensibilisierenden EGFR-Mutationen oder ALK-positive Mutationen vorliegen. Die Leitlinie empfiehlt eine entsprechende Testung des Tumorgewebes vor Therapiebeginn.
Für Tumore mit einer PD-L1-Expression von mindestens 50 % diente Pembrolizumab als Vergleichstherapie. Bei einer Expression unter 50 % wurde die Kombination aus Nivolumab, Ipilimumab und Chemotherapie herangezogen.
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Quelle: IQWiG A23-31: Durvalumab (NSCLC) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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