IQWiG2023Onkologie

Tremelimumab & Durvalumab bei NSCLC: IQWiG-Bewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die IQWiG-Nutzenbewertung A23-31 untersucht den Zusatznutzen von Tremelimumab in Kombination mit Durvalumab und einer platinbasierten Chemotherapie. Das Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC).

Voraussetzung für diese Therapie ist das Fehlen von sensibilisierenden EGFR-Mutationen oder ALK-positiven Mutationen. Die Bewertung erfolgt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 35a SGB V.

Für die Analyse wird die untersuchte Population anhand der PD-L1-Expression in zwei Fragestellungen unterteilt. Da keine direkten Vergleichsstudien vorlagen, reichte der pharmazeutische Unternehmer Daten für einen adjustierten indirekten Vergleich ein.

Empfehlungen

Das Institut formuliert basierend auf den eingereichten Dossiers folgende Bewertungsergebnisse:

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Das IQWiG unterteilt die Bewertung basierend auf dem PD-L1-Status der Tumore. Daraus ergeben sich unterschiedliche zweckmäßige Vergleichstherapien, die vom pharmazeutischen Unternehmer gewählt wurden.

PatientenpopulationGewählte VergleichstherapieEinschränkungen
PD-L1-Expression ≥ 50 %Pembrolizumab (Monotherapie)Keine
PD-L1-Expression < 50 %Nivolumab + Ipilimumab + platinbasierte ChemotherapieNur für ECOG-PS 0-1 anwendbar

Methodik der Bewertung

Laut Bewertungsgrundlage wurde ein adjustierter indirekter Vergleich nach Bucher durchgeführt. Als Brückenkomparator diente eine platinbasierte Chemotherapie.

Für den indirekten Vergleich wurden folgende Studien herangezogen:

  • Studie POSEIDON für die Interventionskombination (Tremelimumab + Durvalumab + Chemotherapie)

  • Studien KEYNOTE-024 und KEYNOTE-042 für den Komparator Pembrolizumab

Ergebnisse zum Zusatznutzen (PD-L1 ≥ 50 %)

Für die Patientengruppe mit einer PD-L1-Expression von mindestens 50 Prozent zeigt der indirekte Vergleich keine statistisch signifikanten Unterschiede im Gesamtüberleben. Das Institut leitet daraus keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen ab.

Auch in anderen Endpunktkategorien konnte laut Bericht kein Vorteil belegt werden:

  • Morbidität und Lebensqualität: Ein indirekter Vergleich war wegen fehlender Daten auf Seiten der POSEIDON-Studie nicht durchführbar (Zusatznutzen nicht belegt).

  • Nebenwirkungen und Therapieabbrüche: Aufgrund eines hohen Verzerrungspotenzials ergab sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen.

  • Schwere unerwünschte Ereignisse (SUEs): Es lagen nicht für alle Kanten des indirekten Vergleichs Daten zum herangezogenen Datenschnitt vor.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation der Studiendaten für Personen mit einer PD-L1-Expression unter 50 Prozent wird darauf hingewiesen, dass die gewählte Vergleichstherapie (Nivolumab plus Ipilimumab) nur bei einem ECOG-PS von 0 bis 1 als zweckmäßig gilt. Für Personen mit einem schlechteren Allgemeinzustand (ECOG-PS 2) können aus dem vorliegenden Dossier keine Aussagen zum Zusatznutzen abgeleitet werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bewertung ist für diese Kombination im Vergleich zur Pembrolizumab-Monotherapie kein Zusatznutzen belegt. Es zeigten sich im indirekten Vergleich keine signifikanten Unterschiede beim Gesamtüberleben.

Das Institut nutzte für den indirekten Vergleich die Studie POSEIDON für die Beurteilung der Intervention. Als Vergleichsstudien für den Pembrolizumab-Arm dienten KEYNOTE-024 und KEYNOTE-042.

Für die Endpunkte zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität lagen in der Studie POSEIDON keine geeigneten Daten für den indirekten Vergleich vor. Daher gilt ein Zusatznutzen in diesem Bereich laut Bericht als nicht belegt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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