IQWiG2023Kardiologie

Dapagliflozin bei Herzinsuffizienz (LVEF > 40%): IQWiG

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das IQWiG-Addendum A23-71 ergänzt die Nutzenbewertung von Dapagliflozin bei Erwachsenen mit symptomatischer, chronischer Herzinsuffizienz und einer linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) von über 40 Prozent.

Im Fokus des Berichts steht die nachträgliche Auswertung des Endpunkts zur renalen Morbidität aus der DELIVER-Studie. Diese Daten lagen in der ursprünglichen Dossierbewertung (A23-11) nicht in verwertbarer Form vor.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut mit der Prüfung, ob sich durch diese neuen Auswertungen Änderungen am bisherigen Zusatznutzen ergeben.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung:

Bewertung der renalen Endpunkte

Laut Bericht legte der pharmazeutische Unternehmer zwei Operationalisierungen für die renale Morbidität vor. Das IQWiG stuft beide als nicht geeignet ein, um eine patientenrelevante Verschlechterung der Nierenfunktion hinreichend sicher abzubilden.

Die Kritikpunkte des Instituts umfassen:

  • Eine eGFR-Reduktion um ≥ 50 % ist bei hohen Ausgangswerten (≥ 60 ml/min/1,73 m²) nicht zwangsläufig patientenrelevant.

  • Es fehlt eine genaue Definition für den Begriff der "bestätigten anhaltenden" Reduktion.

  • Die Verdopplung des Serum-Kreatinins (mit eGFR ≤ 45) ist ebenfalls unzureichend für die Abbildung einer spürbaren Verschlechterung bei allen Studienteilnehmern.

Studienergebnisse zur renalen Morbidität

Die Auswertung der DELIVER-Studie zeigt im direkten Vergleich von Dapagliflozin plus Standardtherapie gegen Placebo plus Standardtherapie keine statistisch signifikanten Unterschiede bei den renalen Endpunkten.

EndpunktDapagliflozin (n=3131)Placebo (n=3132)Hazard Ratio [95 %-KI]
eGFR-Reduktion ≥ 50 %44 (1,4 %)46 (1,5 %)0,96 [0,63; 1,45]
Verdopplung Serum-Kreatinin (mit eGFR ≤ 45)35 (1,1 %)36 (1,1 %)0,98 [0,62; 1,56]

Ausmaß des Zusatznutzens

Das vorliegende Addendum ändert die ursprünglichen Aussagen zum Zusatznutzen nicht. Die Bewertung unterscheidet nach Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes mellitus (T2DM) und chronischer Nierenerkrankung (CKD).

Patientengruppe (LVEF > 40 %)Zusatznutzen laut IQWiG
Ohne T2DM und ohne CKDAnhaltspunkt für nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
Mit oder ohne T2DM, mit CKDAnhaltspunkt für nicht quantifizierbaren Zusatznutzen
Mit T2DM und ohne CKDZusatznutzen nicht belegt

Der Bericht weist darauf hin, dass die Patienten in der Studie bestimmte NT-proBNP-Schwellenwerte überschreiten mussten (≥ 300 pg/ml ohne Vorhofflimmern, ≥ 600 pg/ml mit Vorhofflimmern). Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Patienten unterhalb dieser Schwellenwerte übertragbar sind.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation der renalen Endpunkte aus der DELIVER-Studie wird darauf hingewiesen, dass relative eGFR-Reduktionen bei Personen mit initial guter Nierenfunktion (eGFR ≥ 60) klinisch schwer einzuordnen sind. Der Bericht betont zudem, dass ein Zusatznutzen von Dapagliflozin bei LVEF > 40 % für die Subgruppe mit Typ-2-Diabetes ohne chronische Nierenerkrankung derzeit nicht belegt ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG gibt es einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen bei Personen ohne Typ-2-Diabetes sowie bei Personen mit chronischer Nierenerkrankung. Bei Vorliegen eines Typ-2-Diabetes ohne gleichzeitige Nierenerkrankung ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Der Bericht zeigt keine signifikanten Unterschiede zwischen Dapagliflozin und Placebo bezüglich der untersuchten renalen Endpunkte. Zudem wurden die gewählten Definitionen für die renale Morbidität vom IQWiG als methodisch ungeeignet eingestuft.

Die Studienteilnehmer mussten NT-proBNP-Werte von mindestens 300 pg/ml aufweisen. Bei Vorliegen von andauerndem Vorhofflimmern oder Vorhofflattern lag der geforderte Schwellenwert bei mindestens 600 pg/ml.

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Quelle: IQWiG A23-71: Dapagliflozin (Herzinsuffizienz mit LVEF > 40 %) – Addendum zum Auftrag A23-11 (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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