Upadacitinib bei Morbus Crohn: Therapie und Indikation
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2023 eine frühe Nutzenbewertung für den Wirkstoff Upadacitinib durchgeführt. Bewertet wurde der Einsatz bei erwachsenen Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn.
Die Zielgruppe umfasst Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben. Ebenso eingeschlossen sind Patienten, die nicht mehr auf diese Therapien ansprechen oder sie nicht vertragen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen TNF-α-Antagonisten, einen Integrin-Inhibitor oder einen Interleukin-Inhibitor fest. Die Bewertung basiert auf dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht hebt das erhöhte Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse (MACE), maligne Erkrankungen und schwere Infektionen unter JAK-Inhibitoren hervor. Es wird betont, dass bei Patienten ab 65 Jahren aufgrund dieses Nebenwirkungsprofils die niedrigere Erhaltungsdosis von 15 mg einmal täglich empfohlen wird.
Häufig gestellte Fragen
Laut der IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen von Upadacitinib bei Morbus Crohn nicht belegt. Es lagen keine geeigneten Studiendaten für den direkten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Der G-BA definiert als Vergleichstherapie den Einsatz von TNF-α-Antagonisten (Adalimumab, Infliximab), Integrin-Inhibitoren (Vedolizumab) oder Interleukin-Inhibitoren (Ustekinumab). Dies gilt sowohl nach Versagen einer konventionellen Therapie als auch nach Versagen eines Biologikums.
Die empfohlene Anfangsdosis beträgt laut Fachinformation 45 mg einmal täglich für 12 Wochen. Für die Erhaltungstherapie wird eine Dosis von 15 mg oder 30 mg einmal täglich empfohlen, abhängig von individuellen Risikofaktoren.
Der Wirkstoff ist unter anderem bei aktiver Tuberkulose, schweren Infektionen, schwerer Leberinsuffizienz und in der Schwangerschaft kontraindiziert. Bei Patienten mit kardiovaskulären Risikofaktoren oder einem Alter ab 65 Jahren wird eine strenge Nutzen-Risiko-Abwägung gefordert.
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Quelle: IQWiG A23-38: Upadacitinib (Morbus Crohn) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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