Finerenon bei CKD 1-2: Indikation und Therapie bei T2D
Hintergrund
Die IQWiG-Dossierbewertung A23-14 untersucht den Zusatznutzen von Finerenon bei Erwachsenen. Das Anwendungsgebiet umfasst die chronische Nierenerkrankung (CKD) im Stadium 1 und 2 mit Albuminurie in Verbindung mit einem Diabetes mellitus Typ 2.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine optimierte Standardtherapie festgelegt. Diese umfasst die Behandlung der CKD und des Diabetes mellitus Typ 2 unter Berücksichtigung von Komorbiditäten wie Hypertonie.
Die Bewertung basiert auf den vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Daten der Studien FIDELIO-DKD und FIGARO-DKD. Für die vorliegende Fragestellung wurden spezifische Teilpopulationen dieser Studien herangezogen.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass bei Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes und chronischer Nierenerkrankung zunächst die leitliniengerechte Basistherapie ausgeschöpft werden sollte. Insbesondere wird auf den präferierten Einsatz von SGLT2-Inhibitoren oder GLP-1-Rezeptoragonisten bei hohem kardiovaskulärem Risiko verwiesen. Ein Therapiebeginn mit Finerenon erfordert zudem zwingend eine vorherige Kontrolle des Serumkaliums.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für diese Patientengruppe nicht belegt. Die vorgelegten Studiendaten bildeten die optimierte Standardtherapie nicht ausreichend ab.
Es wird empfohlen, die Therapie bei einem Serumkaliumwert von über 5,0 mmol/l nicht zu beginnen. Steigt der Wert während der Behandlung auf über 5,5 mmol/l, muss die Therapie pausiert werden.
Die Startdosis beträgt 10 mg bei einer eGFR zwischen 25 und < 60 ml/min/1,73 m². Bei einer eGFR unter 25 ml/min/1,73 m² wird ein Therapiebeginn nicht empfohlen.
Die gleichzeitige Anwendung von starken CYP3A4-Inhibitoren wie Itraconazol oder Clarithromycin ist kontraindiziert. Zudem wird von der Kombination mit kaliumsparenden Diuretika abgeraten.
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Quelle: IQWiG A23-14: Finerenon (CKD 1 und 2) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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