Pembrolizumab bei TNBC: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein Addendum zur Nutzenbewertung von Pembrolizumab beim Mammakarzinom veröffentlicht. Es handelt sich um eine Ergänzung zum Auftrag A21-145 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Im Fokus steht die Behandlung von erwachsenen Personen mit lokal rezidivierendem, nicht resezierbarem oder metastasierendem triple-negativen Mammakarzinom (TNBC). Voraussetzung für die Therapie ist ein PD-L1-exprimierender Tumor mit einem Combined Positive Score (CPS) von mindestens 10.
Die betroffenen Personen dürfen zuvor keine Chemotherapie zur Behandlung der metastasierenden Erkrankung erhalten haben. Als Datengrundlage für die Bewertung diente die randomisierte kontrollierte Studie KEYNOTE 355.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert keine klinischen Handlungsempfehlungen, sondern bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab in Kombination mit Chemotherapie.
Endpunkt Therapieabbruch
Das Addendum fokussiert sich auf den Endpunkt des Therapieabbruchs wegen unerwünschter Ereignisse (UE). Die Auswertung der KEYNOTE-355-Studie zeigt folgende Verteilung:
| Therapiearm | Ausgewertete Personen (N) | Abbrüche wegen UE n (%) |
|---|---|---|
| Pembrolizumab + Chemotherapie | 95 | 24 (25,3 %) |
| Placebo + Chemotherapie | 47 | 4 (8,5 %) |
Laut Bericht zeigt sich bei diesen Abbruchraten kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen (Hazard Ratio 2,43; p=0,101). Ein höherer oder geringerer Schaden durch die Kombinationstherapie ist damit nicht belegt.
Die Ergebnissicherheit wird als eingeschränkt bewertet. Vorzeitige Therapieabbrüche aus anderen Gründen stellen ein konkurrierendes Ereignis dar, wodurch nachfolgende unerwünschte Ereignisse nicht mehr erfasst werden können.
Zusatznutzen
Unter Berücksichtigung der vorherigen Dossierbewertung und des aktuellen Addendums kommt das IQWiG zu einem abschließenden Ergebnis. Es wird ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt.
Die zweckmäßige Vergleichstherapie bestand laut Festlegung aus einer anthrazyklin- und/oder taxanhaltigen systemischen Therapie. Der pharmazeutische Unternehmer wählte hierfür Paclitaxel und nab-Paclitaxel.
Einschränkungen der Datenlage
Der Bericht weist auf eine spezifische Einschränkung bezüglich der Übertragbarkeit der Studiendaten hin. In die zugrundeliegende Studie wurden ausschließlich Personen mit einem ECOG-Performance-Status von 0 oder 1 eingeschlossen.
Es bleibt unklar, ob die beobachteten Effekte auf Personen mit einem ECOG-Status von 2 oder schlechter übertragen werden können.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass die Studienergebnisse zur Kombinationstherapie mit Pembrolizumab auf Personen mit einem guten Allgemeinzustand (ECOG-Status 0 oder 1) basieren. Es wird betont, dass die Übertragbarkeit des festgestellten Zusatznutzens auf Personen mit einem ECOG-Status von 2 oder schlechter unklar bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung gibt es für Pembrolizumab in Kombination mit Chemotherapie einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Dies gilt für das lokal rezidivierende oder metastasierende TNBC mit einer PD-L1-Expression (CPS von mindestens 10).
Der Bericht zeigt keinen statistisch signifikanten Unterschied bei den Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie. Ein höherer oder geringerer Schaden durch die Kombinationstherapie ist laut IQWiG nicht belegt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA eine anthrazyklin- und/oder taxanhaltige systemische Therapie festgelegt. In der Auswertung wurden spezifisch Paclitaxel und nab-Paclitaxel betrachtet.
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Quelle: IQWiG A22-36: Pembrolizumab (Mammakarzinom, triple-negativ, lokal rezidiviert/metastasiert, in Kombination mit Chemotherapie) – Addendum zum Auftrag A21-145 (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.