IQWiG2019Onkologie

Pembrolizumab bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2019 bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab. Es geht um die Erstlinienbehandlung des metastasierenden, nicht-plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC).

Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen ohne EGFR- oder ALK-positive Tumormutationen. Dabei wird Pembrolizumab in Kombination mit Pemetrexed und einer Platin-Chemotherapie untersucht.

Das IQWiG unterscheidet in seiner Analyse zwei Fragestellungen basierend auf der PD-L1-Expression. Zudem zeigt sich in den Daten eine deutliche Effektmodifikation durch das Merkmal Geschlecht, welche die finale Bewertung maßgeblich beeinflusst.

Empfehlungen

Das IQWiG formuliert basierend auf den vorliegenden Studiendaten folgende Bewertungen zum Zusatznutzen:

Zusammenfassung des Zusatznutzens

Der Bericht stellt eine deutliche Effektmodifikation durch das Geschlecht fest. Daraus ergeben sich folgende Bewertungen für die Kombinationstherapie:

PD-L1-ExpressionGeschlechtVergleichstherapieBewertung des Zusatznutzens
Unter 50 %FrauenPlatinbasierte ChemotherapieBeleg für erheblichen Zusatznutzen
Unter 50 %MännerPlatinbasierte ChemotherapieHinweis auf geringen Zusatznutzen
Ab 50 %FrauenPembrolizumab-MonotherapieAnhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen
Ab 50 %MännerPembrolizumab-MonotherapieAnhaltspunkt für geringeren Nutzen

PD-L1-Expression unter 50 Prozent

Für diese Gruppe wird die Kombinationstherapie mit einer platinbasierten Chemotherapie verglichen. Laut IQWiG-Bericht zeigt sich hierbei ein geschlechtsspezifischer Unterschied beim Gesamtüberleben.

  • Für Frauen ergibt sich ein Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen.

  • Für Männer wird lediglich ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen abgeleitet.

PD-L1-Expression ab 50 Prozent

In dieser Gruppe erfolgt der Vergleich gegenüber einer Pembrolizumab-Monotherapie. Auch hier stellt das IQWiG eine starke Effektmodifikation durch das Geschlecht fest.

  • Für Frauen zeigt sich ein Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben.

  • Für Männer ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen, da ein höherer Schaden durch schwere unerwünschte Ereignisse vorliegt.

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💡Praxis-Tipp

Der IQWiG-Bericht betont die hohe Relevanz des Geschlechts bei der Therapieentscheidung für Pembrolizumab in Kombination mit einer Chemotherapie beim nicht-plattenepithelialen NSCLC. Es wird darauf hingewiesen, dass Männer mit einer PD-L1-Expression ab 50 Prozent im Vergleich zur Pembrolizumab-Monotherapie einen geringeren Nutzen und potenziell mehr schwere Nebenwirkungen aufweisen.

Häufig gestellte Fragen

Das IQWiG sieht hier einen Beleg für einen erheblichen Zusatznutzen für Frauen. Für Männer ergibt sich laut Bericht lediglich ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen im Vergleich zur platinbasierten Chemotherapie.

Dies hängt laut IQWiG-Bewertung vom Geschlecht ab. Für Frauen gibt es einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen, während für Männer ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen aufgrund schwerer Nebenwirkungen besteht.

Der Bericht vergleicht die Intervention mit Cisplatin oder Carboplatin, jeweils in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum wie Pemetrexed.

Ja, das IQWiG stellt bei einer PD-L1-Expression ab 50 Prozent fest, dass Männer unter der Kombinationstherapie häufiger schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) erleiden. Für Frauen zeigt sich dieser höhere Schaden im indirekten Vergleich nicht.

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Quelle: IQWiG A19-61: Pembrolizumab (nicht plattenepitheliales NSCLC, Kombinationschemotherapie) - Addendum zu Auftrag A19-30 (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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