Angiotensin-II-Acetat: Dosierung bei refraktärem Schock
Hintergrund
Der vorliegende Artikel basiert auf der Nutzenbewertung A21-95 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Bewertet wird der Wirkstoff Angiotensin-II-Acetat zur Behandlung der refraktären Hypotonie.
Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Personen mit einem septischen oder anderen distributiven Schock. Voraussetzung für den Einsatz ist, dass die Betroffenen trotz angemessener Volumensubstitution und der Gabe von Katecholaminen oder anderen Vasopressoren hypotensiv bleiben.
Grundlage der IQWiG-Bewertung ist die randomisierte, doppelblinde Phase-3-Studie ATHOS-3. Darin wurde Angiotensin-II-Acetat zusätzlich zu einer Vasopressortherapie mit Placebo verglichen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht warnt ausdrücklich vor einem abrupten Absetzen von Angiotensin-II-Acetat, da dies zu einer schweren Rebound-Hypotonie führen kann. Es wird empfohlen, die Dosis schrittweise um maximal 15 ng/kg/min unter engmaschiger Blutdruckkontrolle zu reduzieren. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer konsequenten Thromboembolie-Prophylaxe während der Therapie hingewiesen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist der Wirkstoff bei refraktärer Hypotonie im Rahmen eines distributiven Schocks indiziert. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen trotz adäquater Volumengabe und Katecholamintherapie hypotensiv bleiben.
Die empfohlene Startdosis liegt bei 20 ng/kg/min als kontinuierliche intravenöse Infusion. Die Dosis kann alle 5 Minuten in Schritten von bis zu 15 ng/kg/min an den Ziel-Blutdruck angepasst werden.
Die Nutzenbewertung kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen gegenüber der optimierten Standardtherapie nicht belegt ist. In der Zulassungsstudie zeigten sich keine signifikanten Vorteile bezüglich der Gesamtmortalität.
Der Bericht verweist auf ein erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse und periphere Ischämien. Daher wird eine begleitende Thromboembolie-Prophylaxe dringend empfohlen.
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Quelle: IQWiG A21-95: Angiotensin-II-Acetat (Hypotonie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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