Pembrolizumab bei Hodgkin-Lymphom: IQWiG-Bewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A21-35 bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab bei rezidivierendem oder refraktärem klassischen Hodgkin-Lymphom (cHL). Die Bewertung umfasst Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren.
Voraussetzung für diese Indikationserweiterung ist ein Versagen einer autologen Stammzelltransplantation (auto-SZT). Alternativ muss ein Versagen von mindestens zwei vorangegangenen Therapien vorliegen, wenn eine auto-SZT nicht infrage kommt.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Therapie nach Maßgabe des Arztes festgelegt. Die Bewertung basiert primär auf der randomisierten, kontrollierten Studie KEYNOTE 204.
Empfehlungen
Die Bewertung des IQWiG differenziert zwischen erwachsenen und pädiatrischen Patientengruppen.
Erwachsene Patientinnen und Patienten
Für Erwachsene stützt sich die Bewertung auf den direkten Vergleich von Pembrolizumab mit Brentuximab Vedotin (Studie KEYNOTE 204). Die Aussagen gelten ausschließlich für Personen, für die Brentuximab Vedotin eine geeignete Therapieoption darstellt.
Der Bericht zeigt folgende Ergebnisse im direkten Vergleich der beiden Wirkstoffe:
| Endpunkt-Kategorie | Pembrolizumab vs. Brentuximab Vedotin |
|---|---|
| Gesamtmortalität | Kein signifikanter Unterschied |
| Symptomatik (Erschöpfung, Schmerzen, Appetitverlust) | Vorteil für Pembrolizumab |
| Lebensqualität (Global, körperlich, emotional, sozial) | Vorteil für Pembrolizumab |
| Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad ≥ 3) | Vorteil (geringerer Schaden) für Pembrolizumab |
| B-Symptome und kognitive Funktion | Kein signifikanter Unterschied |
Zusammenfassend sieht der Bericht für diese Gruppe einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
Für Personen, für die Brentuximab Vedotin nicht geeignet ist, ist ein Zusatznutzen laut Bewertung nicht belegt.
Kinder und Jugendliche (ab 3 Jahren)
Für die pädiatrische Population liegen keine direkt vergleichenden randomisierten Studien vor. Der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgeschlagene Evidenztransfer aus einer einarmigen Studie (KEYNOTE 051) wird als nicht sachgerecht eingestuft.
Folglich ist für Kinder und Jugendliche ein Zusatznutzen nicht belegt.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht gilt der festgestellte Zusatznutzen von Pembrolizumab bei Erwachsenen ausschließlich für Fälle, in denen Brentuximab Vedotin eine geeignete Therapieoption darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Personen, bei denen andere Behandlungsoptionen wie eine Chemotherapie indiziert sind, keine Studiendaten vorliegen und der Zusatznutzen in diesen Fällen als nicht belegt gilt.
Häufig gestellte Fragen
Der IQWiG-Bericht sieht einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Dies gilt jedoch nur, wenn Brentuximab Vedotin als Vergleichstherapie medizinisch geeignet ist.
Nein, laut Bewertung ist ein Zusatznutzen für Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren nicht belegt. Es liegen keine geeigneten vergleichenden Studiendaten für diese Altersgruppe vor.
Die Studie KEYNOTE 204 zeigte signifikante Vorteile bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität sowie bei Symptomen wie Erschöpfung, Schmerzen und Appetitverlust. Zudem gab es einen Anhaltspunkt für weniger schwere unerwünschte Ereignisse.
In der vorliegenden Auswertung zeigte sich für die Gesamtmortalität kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Pembrolizumab und Brentuximab Vedotin. Ein Überlebensvorteil ist somit nicht belegt.
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Quelle: IQWiG A21-35: Pembrolizumab (Hodgkin-Lymphom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.